Diskussion:Klostertod

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 84.190.92.193 in Abschnitt Neutralisierung
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Besitz/Schulden Bearbeiten

Wenn man bei Eintritt in ein Kloster seinen Besitz bzw. sein Vermögen verlor, gilt dasselbe auch für allfällige Schulden?--SAFS - NOeSSzett (Diskussion) 21:59, 3. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Neutralisierung Bearbeiten

"...da Ordensangehörige aufgrund der damals verbreiteten ideologischen Engführung der Aussage..."

Diese POVige und polemische Formulierung halte ich für dringend neutralisierungsbedürftig und erlaube mir daher, eine Umformulierung vorzunehmen. --84.190.92.193 17:03, 14. Okt. 2015 (CEST)Beantworten