Diskussion:Kleinzitat

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 87.153.120.166 in Abschnitt Wie lang darf so ein Kleinzitat sein?

Kleinzitat aus veröffentlichten Werken zulässig. Aus erschienenden Werken noch mehr. (nicht signierter Beitrag von 80.228.199.96 (Diskussion) 01:23, 2. Jul. 2008 (CEST))Beantworten

Wie lang darf so ein Kleinzitat sein? Bearbeiten

Dazu gibt es doch sicher Gerichtsurteile geben oder so. --Cubefox 20:15, 11. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Kleinzitate dürfen nicht der Ausschmückung eigener Texte dienen, sondern nur für die gedankliche Auseinandersetzung mit einem Text verwendet werden. --87.153.120.166 13:40, 25. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Sehr unklare Abgrenzung / Überflüssiges Lemma Bearbeiten

Ein Zitat ist immer erlaubt, und wird als solches in wissenschaftlichen Arbeiten gekennzeichnet.

Ein Großzitat muß zusätzlich vom Rechteinhaber genehmigt werden, weil sonst eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, außer es ist nach [1] ausnahmsweise erlaubt.

Wenn aber keine Wissenschaft betrieben wird, muß überhaupt nichts gekennzeichnet werden, ob klein oder groß. Beim Kleinzitat eh nicht (ein geklautes Riff auf der Gitarre, eine Zeile von Goethe), beim großen nur wenn der Rechteinhaber das zur Bedingung macht.

--129.13.72.198 18:19, 25. Jun. 2013 (CEST)Beantworten