Geburtsort Bearbeiten

einen Geburtsort und genaues Datum könnte man noch angeben. Wenn ich raten sollte: Schrobenhausen? - Da es hier ja offenbar mehrere Experten gibt, bitte einfügen. Cholo Aleman 18:58, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Website der Firma bei einem Personenartikel Bearbeiten

@H-stt: Wo steht bitte, dass bei einem Personenartikel die Website der Firma/Kanzlei/Arbeitgeber, bei der/dem die Person gerade tätig ist, immer als Weblink anzugeben ist? Und das womöglich selbst dann, wenn die durch den Link beworbene Tätigkeit als Rechtsanwalt keine große Relevanz für den Artikel über einen Rechtswissenschaftler zu haben scheint? VG --Apraphul Disk WP:SNZ 19:52, 6. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Wikipedia:Weblinks#Einzelrichtlinien Grüße --h-stt !? 19:55, 6. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Das ist seine "offizielle Website"? Warum, weil sein Name da auftaucht? Was war dann die Website seines vorherigen "Arbeitgebers" (Version vom 24.10.16 (klick)), auch seine eigene offizielle? ;-) Ich sehe da nur pure Werbung mit keinerlei Relevanz zum Artikel. Das ist doch weit weniger als nur „nicht vom Feinsten“. Selbst bei Wolfgang Grupp steht nicht trigema.de als Weblink drin, dabei ist der Mann Trigema in Person. :-) VG --Apraphul Disk WP:SNZ 20:21, 6. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Bei Grupp ist die Website des Unternehmens im Unternehmensartikel. Der ist "näher" dran. Bei einem Rechtsanwalt ist die Kanzlei der entsprechende Link. Und dort finden sich ja auch Aussagen über die Qualifikationen Englerts. Dass du die als "pure Werbung" ansiehst, solltest du nicht die Anwaltskammer hören lassen. Denn Werbung ist nur in eingeschränktem Maße mit dem Standesrecht eines Rechtsanwalts vereinbar. Es braucht immer einen Sachbezug, was "pure Werbung" ja gerade nicht hat. Grüße --h-stt !? 19:05, 8. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Hi H-stt, wir können uns ja einig werden, keine Frage. :-) Aber vorab: Wenn es die Anwaltskammer interessiert, dass in einem Wikiartikel ein Weblink auf eine Kanzlei drin ist, dessen Wirkung ein oder mehrere User als Aufmerksamkeitsgewinn/-steigerung empfinden, dann kann sie das ja untersuchen. :-) Ich jedenfalls gehe nicht davon aus, dass irgendeine Anwaltskanzlei hier bewusst irgendwelche Links zu ihrer Website zum Zwecke der Werbung anbringt. Die Meinung der Aussenwelt darüber, als was ein User so einen Link, eingestellt und verteidigt durch andere User, empfindet, ist aber doch auch hier und jetzt für unsere Artikelarbeit völlig wurscht.
Den Mehrwert als Beleg, den Du (sinngemäß) beschreibst („Aussagen über die Qualifikationen Englerts“), den erkenne ich ausdrücklich an, da der Artikel ansonsten nahezu belegfrei ist. Daher stelle ich den Verbleib des Links dann tatsächlich auch nicht länger in Frage. Aber die von Dir anfangs beschriebene "Notwendigkeit" eines solchen Links, aus dem Grund, weil es in Wikipedia:Weblinks#Einzelrichtlinien so drinstehen soll, sehe ich nachwievor nicht und lese das zudem aus den Einzelrichtlinien (bezogen auf die Person des Herrn Englerts und seine Kanzlei) auch nicht heraus. Danke für Deine Aufmerksamkeit und Geduld. :-) VG --Apraphul Disk WP:SNZ
Der Bezug zur Werbung und der Kammer ist ein Missverständnis. Engert und seine Website dürfen keine "blanke Werbung" machen, egal ob hier verlinkt oder nicht. Aber belassen wir es dabei. Grüße --h-stt !? 11:46, 9. Feb. 2017 (CET)Beantworten