Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Kindergeld (Deutschland)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Tabelle Historische Entwicklung, obige Diskussion zu irreführenden Formulierungen, Versuch einer Versachlichung Bearbeiten

Leider bin ich dazu zu blöd, aber wie wäre es, wenn man ab 1996 (also ab dem Zeitpunkt zu dem das "oder" bei Kindergeld und Kinderfreibetrag gilt) in jedem Eintrag infaltionsbereinigt angibt, wie weit das KG / der Freibetrag prozentual angestiegen ist. Für die Zeile 2023 würden sich folgende Werte ergeben:

Gültig ab 1. Kind 2. Kind 3. Kind weiteres Kind Geld und/oder
Freibetrag*
Kinderfreibetrag** Einkommensgrenze
des Kindes
2023 250 Euro +58% 250 Euro +58% 250 Euro +5,5% 250 Euro -9,4% oder 8.952 Euro +81%

Meiner Ansicht nach würde so ein Vergleich deutlich machen, was sich de facto verändert hat.

--Andreas v. Stackelberg (Diskussion) 03:10, 29. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Kindergeld für Flüchtige aus der Ukraine Bearbeiten

Warum wird der Sachverhalt nicht dokumentiert? Quelle:https://www.arbeitsagentur.de/ukraine/ukraine-kindergeld --2003:C6:1F31:9500:156A:D73A:887B:402C 18:39, 19. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Welcher Sachverhalt? Dass das Kindergeld unter Umständen auch Nicht-Deutschen zusteht, die hier wohnen? Das steht schon in https://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld_(Deutschland)#Ausl%C3%A4nder --Andreas v. Stackelberg (Diskussion) 00:27, 15. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

SteuerRückErstattung ODER SozialLeistung + i.V.m. KinderWohnOrt DeutschLand ODER Nicht-DeutschLand ! Bearbeiten

bin persönlich betroffen, unsere Kinder WohnOrt EU-Ausland, ich seit Geburt Deutscher in Deutschland wohnhaft, erwerbstätig und unbeschränkt steuerpflichtig und monatlich durch Beträge FA, RV, KV, ALVers. "nachverfolgbar". Es geht mir um die ständige Hetze von angeblich massenweisem "KinderGeld"-Betrug durch angebliche Osteuropäer bzw. osteuropäische Banden. Wobei die undifferenzierte Benutzung des Terminus "KinderGeld" in beiden der zwei Fälle durch Behörden und/oder in Gesetzen schon delikat genug ist weil eine mögliche Volksverhetzung strafbar wäre... 1. SteuerRückErstattung=Arbeits-"KinderGeld" und 2. SozialLeistungsKinderGeld

-wer in Deutschland arbeitet hat für jedes Kind einen SteuerRückErstattungsAnspruch egal ob Kind in DeutschLand oder dem EU-AusLand wohnt -wer in Deutschland nicht arbeitet der kann grundsätzlich NICHT diese 250 € für seine im EU-Ausland lebenden Kinder erhalten

Weil in der vernebelten hetzerischen öffentlichen-/Mediendiskussion quasi behauptet wird dass man als Eltern einfach den Wohnsitz nach Deutschland verlegen muss und für seine im EU-Ausland lebenden Kinder dann 250 € monatlich an SozialLeistungen abgreifen kann.

also klare Trennung : -jedes in Deutschland lebende Kind bekommt 250 € monatlich, egal ob als SteuerRückErstattung ODER als SozialLeistung -das im EU-Ausland lebende Kind bekommt 250 € monatlich NUR wenn Papa in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist was im klassischen Fall eine "normale" Erwerbstätigkeit ist.

In der Mediendiskussion muss der Leser den Eindruck bekommen dass A-tyische Beschäftigungsverhältnisse die Regel und nicht die Ausnahme seien. Und daran anknüpfend "KinderGeldBetrug" massenweise angeblich Realität sei. Real ist dass, wer sozialversicherungspflichtig in D arbeitet, monatlich einzahlt bei Lohnsteuer, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung. Dadurch ist dokumentiert und nachvollziehbar dass/ob ein SteuerRückErstattungsAnspruch besteht. Die Verjährung im SteuerRecht (Vorbehalt der Nachprüfung durch das Finanzamt mit Nachforderungsmöglichkeit) ist VIER Jahre. In einem RechtsStaat muss auch der Bürger gegenüber dem Staat VIER Jahre sich seine SteuerRückErstattungsAnsprüche zurück holen dürfen. Im "SteuerUmgehungsBekämpfungsGesetz" das 2018 in Kraft getreten ist wird festgelegt  : „(3) Das Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist.“ https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5b@attr_id=%27bgbl117s1682.pdf%27%5d#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s1682.pdf%27%5D__1714871277670 oder seite 1690 in: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 24. Juni 2017 Realität ist dass ich diskriminiert werde (Art. 21 EU GrundRechtsCharta) weil ich alle 6 Monate bei der Familienkasse einen Papiernachweis vorlegen muss dass ich in D erwerbstätig bin. Weil meine Kinder im EU-Ausland wohnen. Wenn meine Kinder in Deutschland wohnen würden müsste ich diesen (superleicht fälschbaren weil Papier) Nachweis nicht erbringen. Die Zielrichtung des Bundesgesetzgebers dürfte also sein dass sich der deutsche Bund SteuerRückErstattungen sparen soll. Eine Verkürzung zu Gunsten des Staates von 4 Jahren auf ein HALBES Jahr wäre nur dann erlaubt wenn gar nichts anderes mehr helfen würde. legitimes Ziel , geeignet , erforderlich, und angemessen muss sein was in so einem Gesetzt wie diesem "SteuerUmgehungsBekämpfungsGesetz" erfolgt. Erforderlich ist die Verkürzung zu Gunsten des Staates niemals weil bei legalen Beschäftigungsverhältnissen die monatlich dokumentiert sind eine Betrugsmöglichkeit objektiv un-möglich ist. Jedenfalls bei einer Digital-Überprüfung. Aber die Familienkassen die für das (Bundes-)Finanzamt das überprüfen die lassen sich alle 6 Monate einen vom ArbeitGeber unterschriebenen Papiernachweis vom Vater als Kindergeldberechtigtem aushändigen. Schaffen damit erst eine Betrugsmöglichkeit weil mit FarbKopierer, PhotoShop und den modernen Möglichkeiten nichts leichter ist als einen Papiernachweis zu fälschen. Die Familienkasse müsste dann, um sicher zu sein, jeden dieser Papiernachweise durch Nachfrage, z. B. bei der Rentenkasse, nachprüfen. Datenschutzrechtlich kein Problem wie mir ein damit betrauter Beamter mehrmals ungefragt erklärte. Warum also diese HandBearbeitungsPraxis statt Digitalabfrage an der Quelle der Information ( 5.000 weitere Stellen für die Kindergrundsicherung ??? )

aus der Logik : wenn also derart massenweiser Steuer-"Betrug" weswegen im "SteuerUmgehungsBekämpfungsGesetz" eine derart exteme VerjährungsVerkürzung ("SteuerVerkürzung?) zu GUNSTEN des Bundes angeblich vorliegt : warum wird dann quasi-völlig-naiv mit Papier statt digital gearbeitet ? Beihilfe zum Betrug i. V. m. § 13 Abs. 1 StrafGesetzBuch durch eine Bundesbehörde ?

Wie weit ist statistisch überhaupt gesichert dass ein massenweiser SteuerRückerstattungs-Betrug existiert ? Lässt der Gesetzgeber die Story vom kriminellen Ausländer gerne medial weiter laufen weil es ihm Vorteile bringt ? oder schürt der BundesGesetzgeber das sogar noch mit an ?


aus dem Wikipedia Artikel in der derzeit existierenden Version : Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, erhält Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz. Wer in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, weil er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands hat, aber versicherungspflichtig im Sinne der deutschen Arbeitslosenversicherung ist (z. B. durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland) oder das gesetzliche Rentenalter erreicht hat, kann für seine in Deutschland lebenden Kinder (§ 2 Abs. 5 BKGG) Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten. --DDsiRuE (Diskussion) 03:41, 5. Mai 2024 (CEST)Beantworten