Diskussion:Kinder-Euthanasie

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Rote4132 in Abschnitt Unfug seit 2008?
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"Kinder-„Euthanasie“ war im Nationalsozialismus die Bezeichnung" Bearbeiten

- stimmt das so? Im ganzen Artikel kommt dieser Begriff so nicht mehr vor und es wird auch kein Beleg geliefert, dass diese Taten in der Zeit des NS tatsächlich so bezeichnet wurden. Wäre es nicht besser, man würde schreiben "Kinder-„Euthanasie“ ist die Bezeichnung für die organisierte Tötung...." oder auch "Als Kinder-„Euthanasie“ wir die organisierte Tötung... bezeichnet"?schreibvieh muuuhhhh 11:36, 28. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Du hast recht. Den Satz mal umgebaut. Eine brauchbare zeitgenössische Bezeichnung gibt es nicht, nach „Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“ wird niemand suchen. Gruß Hozro 11:54, 28. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Ich halte auch nix davon, das Lemma umzubennen, mir ging es nur um die Formulierung. beste Grüße,--schreibvieh muuuhhhh 12:59, 28. Mär. 2008 (CET)Beantworten

An min. einer stelle ist von de Kanzlei des Führers (kurz KdF) die rede KdF hieß aber Kraft durch Freude und das 2 sachen den gleichen namen hatten glaub ich nicht.--Trekki 200 18:14, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Es sollte eigentlich die Rolle der Gesundheitsämter noch mehr herausgestellt werden, denn die waren die entscheidende Schnittstelle zwischen Reichsausschuß und Eltern. Die Einweißung ist in Kopie immer an die Gesundheitsämter gegangen und diese haben bei unwilligen Eltern auch den notwendigen Druck z.B. über Arbeitsämter organisiert.--URTh 12:01, 18. Juni 2010 (CEST)

Seit wann gibt es denn den Terminus "Kinder-Euthanasie" oder "Kinder-„Euthanasie“"? MfG, Georg Hügler (Diskussion) 16:44, 12. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Juden? Bearbeiten

Waren es nur jüdische Kinder oder auch "deutsche"? --84.130.234.72 18:21, 11. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Abgesehen davon, daß auch jüdische Deutsche Deutsche sind: Ja, es betraf alle Kinder (wobei Juden ja vorwiegend in KZs kamen und dort umgebracht wurden). Hitler wollte damit ja eine „Kräftesteigerung der Nation“ bewirken - dazu sollte alles Schwache unter den als Deutsche anerkannten Menschen weg, sodaß am Ende nur die Starken übrigbleiben. Die Juden sollten ja insgesamt weg, selbst wenn sie geistige Größen waren. Liebe Grüße, --Häferl (Diskussion) 00:31, 12. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Deswegen die "". Danke. (nicht signierter Beitrag von 84.130.235.62 (Diskussion) 13:59, 12. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

Warum eigtl. kein eigener Artikel „NS-Euthanasie“ oder „Euthanasie im Nationalsozialismus (Deutschland)“? Bearbeiten

Bitte -> Diskussion:Geschichte der Euthanasie, danke, --Hungchaka (Diskussion) 13:56, 18. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Lemma "Kinder-Euthanasie" Bearbeiten

Der erste Satz im Artikel lautet "Kinder-Euthanasie ist die verharmlosende Bezeichnung für die im Nationalsozialismus organisierte Tötung von geistig und körperlich behinderten Kindern und Jugendlichen bis zu 16 Jahren sowie solchen mit auffälligem Verhalten". Woher stammt diese "Definition" des (vermutlich erst nach 1945 eingeführten) Wortes? MfG, Georg Hügler (Diskussion) 13:17, 6. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Könntest Du bitte näher erläutern, was Dich konkret an der Definition stört? Ich sehe jedenfalls nichts Falsches. Liebe Grüße, --Häferl (Diskussion) 19:56, 21. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Die Definition ist, wenn auch nicht lexikalisch belegt, korrekt, aber mich "stört" eher das damit definierte Wort, da aus dem Artikel nicht hervorgeht, wann und wo und von wem der Ausdruck "Kinder-Euthanasie" erstmals gebraucht wurde. MfG, Georg Hügler (Diskussion) 20:00, 21. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Die oder eine Bezeichnung für Kinder-Euthanasie? Bearbeiten

Da es wowohl die Bezeichnungen "Reichsauschussverfahren" als auch "NS-Kindereuthanasie" (sowie wie auch immer formulierte "Tötungen ...") als verharmlosende Begriffe gibt, ist "Kinder-Euthanasie" nicht "die Bezeichnung" für die betreffenden Morde, sondern es muss korrekt "eine Bezeichnung ..." heißen. MfG, Georg Hügler (Diskussion) 19:47, 21. Jan. 2018 (CET)Beantworten

In dieser Frage stimme ich Dir absolut zu, keine Ahnung, warum Benutzer:URTh das immer rückgängig macht. Liebe Grüße, --Häferl (Diskussion) 19:57, 21. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Artikel unklar: Welche Tatsache bezieht sich auf Aussagen von Angeklagten? Bearbeiten

Die Berichte über diese Tatsache stützen sich im Wesentlichen auf Beschuldigten-Aussagen in Nachkriegsprozessen, in denen immer wieder auf den Fall „Kind K.“ hingewiesen wird.

Berichte über welche Tatsache stützen sich auf die "Beschuldigten-Aussagen" (Aussagen von Angeklagten, nehme ich an)? Ich habe den Abschnitt zwar umgestellt, aber unklar war er auch schon vorher: Auf die Kanzlei des Führers dürfte sich "diese Tatsache" wohl nicht beziehen. Auf den Zeitpunkt ≤1939? Das wäre aber arg sprunghaft formuliert. Den Internetbeleg zu dem Satz kann ich auch nicht zuordnen. Also: Worauf bezieht sich der Satz... und brauchen wir ihn??? --Ibn Battuta (Diskussion) 12:40, 1. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Guck doch einfach mal bei Benzenhöfer "Der Fall Leipzig (alias Fall "Kind Knauer") und die Planung der NS-"Kindereuthanasie" selbst nach! Ist dort alles schön aufgedröselt, wer wann welche Aussage getätigt hat, was verschwiegen wurde usw. MfG URTh (Diskussion) 13:25, 1. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Hallo URTh, danke für die schnelle Reaktion! Aber vielleicht ein Mißverständnis: Mir geht's nicht darum, ob die Belege gut geschrieben sind, sondern um eine verständliche Wikipedia - ich finde schlicht den Satz auf der Wikipedia (der ja nirgendwo sonst so steht) unverständlich. Um was für eine Tatsache geht's denn nun?
Und bei der Gelegenheit: Du hast meine Artikelveränderung leider kommentarlos zurückgesetzt. Könntest Du bitte wenigstens hier erklären, wo das Problem mit der klareren Gliederung ist? Warum müssen zwei Absätze über die Identität des "Falls K." gehen, davon der erste aber noch halb über etwas anderes, dann mittendrin ein Zwischenfazit (Identität ist weiterhin offen)... anstelle eines einzigen, klaren Absatzes, der mit genau dieser (abschließenden) Information eingeleitet wird, und einer Trennung der übrigen Informationen - ? Viele Grüße, Ibn Battuta (Diskussion) 00:05, 2. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Unfug seit 2008? Bearbeiten

Bereits in der ersten Version des Artikels von 2008 (z.B. hier) findet sich folgender Satz:

"Noch in der ersten Hälfte des Jahres 1941 wurde das Lebensalter der betroffenen Kinder auf 16 Jahre heraufgesetzt, um zu verhindern, daß geistig oder körperlich Behinderte Jugendliche als Opfer einer „summarischen Methode“ im Rahmen der Aktion T4 vergast würden [20]. Der Kreis der Betroffenen wurde so immer mehr ausgeweitet."

Das mag belegt sein (und ist später durch einen weiteren Beleg ergänzt worden, ohne diese Sätze irgendwie zu ändern), ist aber völlig falsch: Man habe das Alter heraufgesetzt, um etwas zu verhindern, um anschließend zu erklären, dass dadurch der Kreis der Betroffenen "immer mehr ausgeweitet" wurde.

Sorry, das ist von Anfang an und seit 14 Jahren wirklich Unfug und ich weiß auch nicht, warum das bisher allen Änderungen zum Trotz so unwidersprochen stehen geblieben ist. Hier muss unbedingt die Formulierung nachgeschärft werden, ich habe die zugehörigen Belege aber nicht: Kann sich mal jemand dieser ärgerlichen Formulierung (eine klassische "contradictio in adjecto") mal annehmen? Danke im Voraus,--Rote4132 (Diskussion) 23:34, 3. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Kinder-Euthanasie und Aktion T4 sind zwei verschiedene Mordaktionen gewesen. Dadurch, dass die Altersgrenze heraufgesetzt wurde, wurden mehr Menschen Opfer der Kinder-Euthanasie und waren nicht mehr potentielle Opfer der Aktion T4. Was da steht, ist weder Unfug noch ein Widerspruch. Man könnte es zur Verdeutlichung umformulieren zu:
"Noch in der ersten Hälfte des Jahres 1941 wurde das Lebensalter der betroffenen Kinder auf 16 Jahre heraufgesetzt, wodurch der Kreis der Betroffenen immer mehr ausgeweitet wurde. Dadurch sollte verhindert werden, dass geistig oder körperlich Behinderte Jugendliche als Opfer einer „summarischen Methode“ im Rahmen der Aktion T4 vergast werden."
*Hozro (Diskussion) 20:07, 5. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Wenn, dann so: "Noch in der ersten Hälfte des Jahres 1941 wurde das Lebensalter der betroffenen Kinder im Rahmen der Kinder-Euthanasie auf 16 Jahre heraufgesetzt, wodurch einerseits hier der Kreis der Betroffenen immer mehr ausgeweitet wurde. Dadurch sollte andererseits verhindert werden, dass geistig oder körperlich Behinderte Jugendliche als Opfer einer „summarischen Methode“ im Rahmen der Aktion T4 vergast werden." Kursive Auszeichnung kennzeichnet die Änderungen nur für hier.--Rote4132 (Diskussion) 08:44, 6. Apr. 2022 (CEST)Beantworten