Diskussion:Kammergut

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Kallewirsch in Abschnitt Bischhöflicher Tisch

Bischhöflicher Tisch Bearbeiten

In verschiedenen Dokumenten ist zu lesen, das Zahlungen an den „erzbischöflichen Tisch“ zu leisten waren z.B waren für den Gebrauch der Grundstücke die der Rat der Magdeburger Vorstadt Sudenburg nach Ausweisung der ansässigen Juden käuflich erwerben mußte, jährlich zweimal 65 Gulden Zins für den „erzbischöflichen Tisch“ zahlen. (s. Sudenburg-Chronik, insbesondere die Jahre 1492 und 1493 ) Ist mit dem „erzbischöflichen Tisch“ das landesherrliche Kammergut gemeint?--Gruß Eandré \D 14:16, 28. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Nein, auch Bischöfe hatten ein „Kammergut“ (Mensalgut, bischöfliches Tafelgut usw. genannt), siehe hier--Josef Moser (Diskussion) 20:23, 8. Apr. 2013 (CEST).Beantworten
Danke! --Gruß Eandré \Diskussion 08:14, 9. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Gilt die Variante Mensalgut, was ja letztlich nichts anderes als Tafelgut heißt, nur für kirchliche oder auch für säkulare Eigentümer? Bei Kirchens gibt es die im Übrigen heute auch noch, siehe hier. Grüße -- Kallewirsch (Ugh, Ugh!) (Iiek?) 04:07, 20. Apr. 2013 (CEST)Beantworten