Diskussion:Juristenausbildung in Österreich

Auswikung der Nostrifizierung (Abschlussarbeit) Bearbeiten

"Die schriftlichen Abschlussarbeiten ausländischer Universitäten werden bei der Nostrifikation meistens angerechnet; sie erfüllen aber meistens nicht die besonderen Kriterien der Rechtsanwaltsordnung weil sie ihren Schwerpunkt nicht auf einem der erforderlichen Gebiete haben." Quelle?

Lt tel Auskunft der zuständigen Mitarbeiterin der RAK NÖ hätte sie "davon noch nie etwas gehört". (nicht signierter Beitrag von 193.80.74.186 (Diskussion) 09:11, 11. Okt. 2017)