Diskussion:Johannes Werthauer

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Lexberlin in Abschnitt Beleglose Behauptungen

Beleglose Behauptungen Bearbeiten

Der Satz "1925 war er durch die Verteidigung von Iwan Kutisker in den Barmat-Skandal verwickelt und wurde vom Berliner Staatsanwalt Erich Kußmann für einen Tag inhaftiert" ist tendenziell ehrabschneidend, denn ein Strafverteidiger ist im Regelfall nicht in Taten "verwickelt", die seinem Mandanten vorgeworfen werden. Abgesehen davon fehlt jeder Beleg für die Verteidigung als solche, die Verhaftung usw. Auch im Artikel zum Barmat-Skandal taucht noch nicht einmal der Name auf. Das gilt allerdings auch für weitere Ausführungen, z. B. für Familienverhältnisse oder die Kanzleiübernahme durch Oswald Freisler. --Lexberlin (Diskussion) 16:26, 8. Mär. 2023 (CET)Beantworten

du hast aber schon in der Versionsgeschichte (2012) gelesen, dass die Darstellung der Prozesse ausbaubar ist. Ich habe heute die Literaturangabe Sigusch etwas präzisiert, da steht ziemlich viel zu dem Thema. --Goesseln (Diskussion) 18:04, 9. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Nein, die Versionsgeschichte habe ich nicht gelesen. Ansonsten ist es leider ein Wikipediagrundproblem, dass man nie weiß, welche Behauptung durch eine Literaturangabe, statt eines Einzelnachweises, belegt ist und welche nicht. Der Artikel zum Barmat-Skandal trennt zwischen den Fällen Kutisker und Barmat. Auch "für einen Tag inhaftiert" ist mehrdeutig. Strafhaft wird es nicht gewesen sein, Untersuchungshaft unter Umständen. "durch einen Staatsanwalt" könnte wohl nur vorläufige Festnahme sein, auf die kein richterlicher Haftbefehl gefolgt ist. Aber ich bin kein Strafprozessrechtshistoriker. --Lexberlin (Diskussion) 20:08, 12. Mär. 2023 (CET)Beantworten