Streichung von Einträgen (Diskographie) Bearbeiten

Zu Streichungen in einer Auflistung von Tonträgerveröffentlichungen: meine Arbeit ist nun einmal auf nicht eben wenigen Produktionen dokumentiert. Das müßte einen außenstehenden Betrachter nicht unbedingt verwundern, noch weniger stören. Auch nicht, daß es durchaus einige Menschen gibt, die an solchermaßen aktualisierten Artikeln interessiert sind; in der Regel sind das jedoch Menschen, die etwas Ahnung von der Materie haben... Wie dem auch sei: es handelt sich hier nach wie vor um eine Auswahl; so gibt es einige Produktionen aus der Zwischenzeit, die ich persönlich nicht auflisten würde und daher auch nicht werde. Wenn das jemand Anderes tun wollte - meinetwegen. Die Ergänzung um aktuelle Informationen zu einer Person/einem Artikel entspricht doch wohl einer grundsätzlichen Intention des Projektes Wikipedia, nicht wahr?? Haben wir uns so weit verstanden? Ich denke, eine neuere CD-Produktion kann also ruhig aufgeführt werden. Die Streichung halte ich für Unfug. Im Übrigen bin ich nicht wild darauf, daß alles exakt gelistet ist, womit ich auftrete. Das würde ganz sicherlich zu viel Raum beanspruchen usw. Dennoch: wie lang darf die Liste denn werden (ich lebe ja noch)? Worauf beruhen denn solche Streichungen - gibt es diesbezügliche Reglementierungen? J.S.

Streichung von Einträgen (Diskographie, Fortsetzung) Bearbeiten

Meinen ersten Beitrag (in dem ich fragte, wie lang denn eine solche Diskographie werden dürfe, da ich ja noch lebe??) hat anscheinend niemand der fleißig erbsenzählenden Redakteure gelesen. Eine Antwort kam jedenfalls nicht - nun, es war ja zum Teil auch eine rhetorische Frage... Nun habe ich, um mich nicht weiter mit solchen gesetzgeberischen Attituden auseinandersetzen zu müssen, eine ältere Position aus meiner Diskographie durch eine Neuere ersetzt. Das sollte dann ja wohl akzeptiert werden. J.S.