Diskussion:Johannes Fechner

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Minuex in Abschnitt Promotion

Gegner des liberalen Strafrechts - ne bis in idem -, aber natürlich nur im Fall von "schreiendem Unrecht" Bearbeiten

Herr Fechner erklärt, dass im Fall unverjährbarer Straftaten nach einem Freispruch die Wiederaufnahme zulasten des Angeklagten zulässig sein soll. 250 Jahre liberale Strafrechtsgeschichte dröpje for dröpje für die Katz: https://www.lto.de/persistent/a_id/45101/ --2A02:908:F17:B1E0:BDCE:21C6:5109:1BD5 19:27, 1. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Abwarten, da ist bereits ein Verfahren vor dem BVerfG anhängig: Bundesverfassungsgericht - Presse - Mündliche Verhandlung in Sachen „Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen“ am Mittwoch, 24. Mai 2023, um 10.00 Uhr: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-033.html Minuex (Diskussion) 19:37, 7. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Promotion Bearbeiten

2001 stimmt wohl nicht, siehe DNB: https://portal.dnb.de/opac/showFullRecord?currentResultId=%22Johannes%22+and+%22Fechner%22%26any&currentPosition=40 --Minuex (Diskussion) 19:40, 7. Mai 2023 (CEST)Beantworten