Diskussion:Ius civile

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von UW

Das Ius civile bestand nur aus dem Zwölftafelgesetzen und nicht auch aus dessen Erweiterungen. Die Edikte, welche die Erweiterungen der Zwölftafelgesetze darstellen, sind das Ius honorarium.--86.56.105.36 14:08, 4. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis, ist korrigiert. -- Uwe 14:18, 4. Jul. 2008 (CEST)Beantworten