Diskussion:Investmentbank

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2003:CB:3717:1200:B86E:3C4C:5AB4:C9D3 in Abschnitt KAGB

Ende der Investmentbanken Bearbeiten

Auch wenn GS und MS ihren rechtlichen Status als IB aufgegeben haben (eigentlich ja ein reines US Phänomen), bedeutet dies nicht das Ende von Investmentbanken im weiteren Sinne - sowohl GS und MS werden weiter "Investmentbanken" bleiben, d.h. im wesentlichen das gleiche Geschäft weiterbetreiben. Die "Aufgabe des Geschäftsmodells" wird in der Presse ein wenig zu schnell posaunt und ist eher ein Zeugnis für mangelnde Kenntnis der Schreiberlinge. Mit der derzeitigen Krise wird es sicherlich zu schmerzhaften Anpassungen kommen und die Bankaufsicht wird auf die Einhaltung strengerer Risikogrenzen achten, aber es wird weiterhin Investmentbankinggschäft geben (Emission von Wertpapieren, Handel, Anlage, Beratung, etc). --Stauffen 15:44, 25. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Eigenhandel als Leistung? Bearbeiten

Im Artikel wird der Eigenhandel zu positiv dargestellt: Gerade durch die Finanzkrise 2008 wurde dessen Schaden offensichtlich. (nicht signierter Beitrag von 115.75.108.13 (Diskussion) 12:56, 21. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Investmentgesetz Bearbeiten

"Das Investmentgeschäft ist in Deutschland aber in § 7 Abs. 2 des Investmentgesetzes umschrieben." - Was soll das heißen? Das Investmentgesetz regelt Investmentfonds; § 7 Abs. 2 bezieht sich auf Kapitalanlagegesellschaften, dh. Fondsgesellschaften, nicht Investmentbanken. Investmentgeschäft im Sinne von Investment Banking ist eine andere Baustelle, auch wenn es vielleicht gewisse Überschneidungen geben mag. Das entsprechende Gesetz dürfte das Kreditwesengesetz sein. Weiß hier jemand genauer Bescheid? Das sollte geändert werden. -- Falkenfranz 22:52, 21. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

(a) Neue Diskussionbeiträge bitte unten hin (Wikipedia:DISK#Konventionen_f.C3.BCr_die_Benutzung_von_Diskussionsseiten, Punkt 5)
(b) Sehe ich genauso, ich aheb den Satz rausgeschmissen, danke für den Hinweis. --Marinebanker 23:19, 21. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 19:32, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Informationsgehalt Bearbeiten

Investmentbanker können sicher auf diesen Artikel verzichten.

Wer kein Investmentbanker ist, möchte sicher etwas mehr über das spezifische Risiko des Investmentgeschäftes erfahren. --2001:4453:4D3:E500:FD6E:571D:FC11:8C08 05:09, 16. Mär. 2023 (CET)Beantworten

KAGB Bearbeiten

Das KAGB gilt nicht in allen EU Staaten, es ist rein deutsches Recht. Richtig ist, und das ist vermutlich gemeint, dass es auf europäischen Richtlinien basiert, welche mit dem KAGB umgesetzt wurden. Andere Mitgliedsstaaten der EU verfügen demgemäß über eigene nationale Umsetzungsnormen der EU Richtlinien. 2003:CB:3717:1200:B86E:3C4C:5AB4:C9D3 21:56, 17. Mär. 2023 (CET)Beantworten