Diskussion:Insolvenzrecht (Österreich)

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Orchester in Abschnitt Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010

Liquidation Bearbeiten

Es steht:Das Konkursverfahren hat traditioneller Weise die Liquidation des insolventen Rechtsträgers zum Ziel. Ich weiß, es hat juristisch nicht wirklich etwas verloren, aber wäre nicht folgende Ergänzung günstig zur Erklärung (sprich Omalike)

Die Liquidation muss aber speziell bei Unternehmen nicht mit Schließung und Zerschlagung des Unternehmens einhergehen. Wenn der Erlös einer Liquidation im Verkauf eines laufenden Unternehmens höher ist, so kann er auch in Betrieb veräußert werden. .--K@rl 23:15, 15. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

geringfügig Bearbeiten

Ein Kunkurs wird als geringfüghig bezeichnet, wenn das zur Konkursmasse gehörende vermögen vorausscihtlich weniger als 50.000 € beträgt. [1] (nicht signierter Beitrag von Helium4 (Diskussion | Beiträge) 16:48, 7. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

HINWEIS Bearbeiten

Per 1.7.2010 tritt das Insolvenzänderungsgesetz 2010 Inkraft. Wesentliche Änderungen sind zB der Wegfall des Ausgleichs, die Konkursordnung wird in Insolvenzordnung, der Masseverwalter in Insolvenzverwalter, Gemeinschulder in Schuldner, Konkursverfahren in Insolvenzverfahren, etc geändert und diverse Neuerung betreffend der Unternehmensfortführung wurde im Gesetz verankert. (vom Artikel hierhin verschoben -- Astrobeamer Chefredaktion Mach mit! 19:23, 20. Jun. 2010 (CEST))Beantworten

Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 Bearbeiten

Hallo! Aufgrund des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2010 hat sich das Insolvenzrecht in Österreich wesentlich geändert (Wegfall von Ausgleichsordnung und Umbenennung der Konkursordnung). Könnte jemand diese aktuellen Änderungen in den Artikel einbringen? Gruß--Orchester 16:31, 8. Aug. 2010 (CEST)Beantworten