Diskussion:Importarzneimittel

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 87.177.153.89 in Abschnitt identisch ist nicht "im Wesentlichen gleich"

identisch ist nicht "im Wesentlichen gleich" Bearbeiten

Die staatliche Vorgabe ist „im Wesentlichen gleich“

Zitat: In den meisten Fällen sind Import- und Bezugsarzneimittel in ihrer Zusammensetzung völlig identisch. Abweichungen in den Hilfsstoffen sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu akzeptieren, sofern daraus keine therapeutisch relevanten Unterschiede resultieren. Die nachfolgenden Aspekte müssen identisch sein: •Art und Menge des arzneilich wirksamen Bestandteils •Darreichungsform und Art der Anwendung Zitatende

Hilfstoffe, Verpackung und technische Aspekte (z.B. Mechanik und Kanülen bei Injektoren, Inhalatoren) können also unterschiedlich sein!

--87.177.153.89 11:10, 23. Jun. 2015 (CEST)Beantworten