Diskussion:IT-Recht (Deutschland)

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink

Vertragsrecht der Informationstechnologien

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Offenbar wird hier nicht richtig von Ziffer 2 abgegrenzt. Ziffer 2 "Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs" behandelt die Rechtsfragen im Zusammenhang mit Internet, E-Commerce etc. Dort ist über Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu schreiben.

In Ziffer 1 sind alle anderen spezifischen Rechtsfragen der Informationstechnologien gemeint. Dies sind beispielsweise Verträge über Software und deren Pflege, Hardware und deren Wartung, IT-Projekte, Outsourcing, ASP, SaaS etc. Individualverträge sind dort nicht die Regel, aber je nach Größe des Projekts doch häufiger als im Text beschrieben.

--Lapp 17:11, 23. Aug. 2008 (CEST)Beantworten


Informationstechnologierecht

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Nach Recherche des Schlagwortes "Fachanwaltsordnung" welches zu "Fachanwalt" weitergeleitet wird, scheint es mir sinnvoll zu sein, entweder (i) diesen Artikel in "Informationstechnologierecht" umzubenennen und das Schlagwort "IT-Recht" dorthin zu weiterzuleiten oder (ii) umgekehrt. Leider fehlen mir die Kenntnisse und (vermutlich?) auch die Möglichkeiten dies zu tun. --mgrehsin 09:14, 7. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Die Variante (ii) scheint mir dabei vorzugswürdig zu sein, weil die Abkürzung "IT-Recht" sich unaufhaltsam eingebürgert hat und der Artikel dem auch inhaltlich Rechnung trägt, ansonsten deswegen tlw. umgeschrieben werden müsste.--mgrehsin 12:12, 7. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Ich habe mal einen Redirect angelegt. Siehe Informationstechnologierecht. --El Matzos 21:01, 7. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Besten Dank El Matzos! Wahrscheinlich hätte ich es herausfinden können, wenn ich nur fleißig gelesen hätte! :-) --mgrehsin 16:22, 8. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Der Artikel entspricht in dieser Form noch nicht den Anforderungen an enzyklopädische Artikel und müsste komplett sprachlich und stilistisch bearbeitet werden und eine enzyklopädische Einleitung erhalten --Dinah 13:10, 27. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Habe ein wenig an der Einleitung gebastelt, leider Kommentar vergessen, sorry. Dabei ist mir die Darstellung unter Rechtsinformatik aufgefallen. Beides sollte aufeinander abgestimmt oder angeglichen werden.mgrehsin 10:27, 23. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Informationsrecht

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Die automatische Weiterleitung von Informationsrecht auf IT-Recht ist problematisch. Der Begriff Informationsrecht wird auch in anderem Zusammenhang verwendet. Beispielsweise wird im Creifelds (Rechtswörterbuch) unter Informationsrecht verwiesen auf: -> Auskunftspflicht -> Datenschutz -> Mitbestimmung (1) -> Offene Handelsgesellschft (4) -> Informationsfreiheit --Petschy 11:13, 29. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Die Weiterleitung Informationsrecht -> IT-Recht ist meiner Meinung nach in Ordnung, bei dem Recht auf Auskunft/Information spricht man meist vom Informatiosnanspruch. --IDSN (Diskussion) 00:49, 25. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Literaturempfehlungen recht speziell

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Ich denke man sollte lieber allgemeinere Bücher nennen. Derzeit sind folgende Bücher/Aufsätze genannt:

  • Die Einführung in das Recht der Informations-Technologie (IT Recht), Söbbing, Juristische Ausbildung - JURA, de Gruyter Verlag, JURA 2010, 915, 922 (nicht signierter Beitrag von 217.7.186.233 (Diskussion) 09:58, 19. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten
  • Timoleon Kosmides: Providing-Verträge. Systematik und Methodologie der Bestimmung von Rechtsnatur und Rechtsfolgen, München 2010, ISBN 978-3-406-60255-9
  • ders., Die Bestimmung der Rechtsnatur von Access-Providing für die Bestimmung der Rechtsfolgen im Störungsfall, in: Taeger/Wiebe (Hrsg.): Tagungsband Herbstakademie 2008: Von AdWords bis Social Networks – Neue Entwicklungen im Informationsrecht, Edewecht 2008, S. 119–132
  • Christoph Zahrnt: IT-Projektverträge: Rechtliche Grundlagen, dpunkt.verlag, März 2008, ISBN 978-3-89864-474-7

Im Übrigen wären Nachweise/Belege (Wikipedia:Belege) wohl wichtiger als Literatur-Empfehlungen... -- pistazienfresser 09:55, 13. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Volle Zustimmung. Insbesondere die Werke von Kosmides sind ja wohl völlig wahllos herausgegriffen oder sollen der Werbung für den Autor dienen - für allgemeine Informationen zum IT-Recht jedenfalls gänzlich untauglich. --91.213.68.195 20:01, 5. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Linkkorrektur

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Hallo,

der Link funktioniert nicht. Die Fachanwaltsstatistik gibt es jetzt hier:

http://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2011/presseerklaerung-5-2011/ -- 94.135.128.180 12:24, 29. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Verschiebung auf IT-Recht (Deutschland)?

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Siehe unter: Portal_Diskussion:Recht#IT.2FInformationstechnologie.2FComputer_und_dieses_Themengebiet_im_Recht --pistazienfresser 19:52, 19. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

ja, ich versuche es mal --IDSN (Diskussion) 00:15, 17. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Informationstechnikrecht

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Interessanter Gedanke, Informationstechnikrecht statt Informationstechnologierecht zu schreiben bzw. den Begriff zu kritisieren. Nach meinem Verständnis dient WP aber nicht der Theoriefindung, sondern der Darstellung dessen, was allgemein anerkannt ist. Eine derartige Diskussion ist mir unter Fachleuten aber nicht bekannt und es ist auch kein Beleg genannt. Daher sollte die Passage gestrichen werden, wenn dies nur hier auftaucht und kein Beleg zu finden ist. --Lapp (Diskussion) 16:39, 11. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Technologie klingt für mich etwas weiter als Technik. Unter Technik stelle ich mir etwas körperliches oder greifbares vor, wohingegen eine Technologie daneben auch das Konzept hinter der Technik sein kann. Da die Begriffe weitestgehend deckungsgleich sind und dich der Begriff Informationstechnologierecht etabliert hat, sehe ich keinen Raum für ein Informationstechnikrecht. Anders könnte man es vielleicht noch beim Kommunikationstechnologierecht sehen, weil das ein echter Unterfall sein kann, aber darüber muss man sich erst Gedanken machen, wenn dieser Bereich weiter ausgebaut ist. --IDSN (Diskussion) 00:33, 17. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Inhalt der Seite

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Mit dem Inhalt der Seite bin ich noch recht unglücklich. Insoweit steht hier viel zur viel zur Fachanwaltsordnung. Die FAO gibt aber nur Anforderungen wieder nach denen der Titel verliehen wird, sie ist nicht geeignet, den Begriff zu erklären oder einzugrenzen und wir sollten in der Wikipedia auch selbst eine Definition bieten, zumal es ja wie in dem Passus richtig festgestellt wird, keine Legaldefinition zum IT-Recht gibt. Also ich kann mich anbieten, das bei Gelegengeit mal nachzuarbeiten, wobei ich da auch noch ein Grundkonzept überlegen muss. Am sinnvollsten ist es, sich sowohl an den betroffenen Gesetzesmaterien (Urheberrecht, Datenschutzrecht suw.) als auch an den möglichen Interessen (z.B. Projektsteuerung, Softwareentwicklung-/vertrieb) zu orientieren. Den jetzt dargestellten Aufwurf der Rechtsmaterie finde ich als Ansatz gut aber noch zu wenig praxisorientiert und mehr theoretisch.

--IDSN (Diskussion) 00:27, 17. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 08:20, 9. Jan. 2016 (CET)Beantworten