Diskussion:Hugo Luschin

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Wolfgang glock in Abschnitt Tätigkeit in der NS-Justiz

Tätigkeit in der NS-Justiz Bearbeiten

Hat sich Luschin in seiner Tätigkeit am Reichsgericht speziell in der NS-Justiz hervorgetan oder „genügte“ seine Zugehörigkeit zum Höchstgericht samt der Mitgliedschaft in der NSDAP auch ohne persönliche Schuld für die Inhaftierung im Speziallager? --wg 13:38, 25. Dez. 2010 (CET)Beantworten