Diskussion:Hohenberg (Seeshaupt)

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Gartenschläfer in Abschnitt Schankrecht

Schankrecht Bearbeiten

Das Schankrecht konnte nur einer natürlichen Person zustehen. Im konkreten Fall wurde es wohl Herrn Schägger erteilt. Daraus ergibt sich kein Recht der Gemeinde. Mit dem Verkauf der Gaststätte durch Herrn Schägger ist dieses Recht auch wieder unter gegangen. Allenfalls haben Nachfolger ein neues Schankrecht erworben. Heute ist aus dem Schankrecht die "Gaststättenerlaubnis" geworden --Gartenschläfer (Diskussion) 13:24, 21. Apr. 2020 (CEST)Beantworten