Diskussion:Hermann Cuhorst

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Seeler09 in Abschnitt Sektion Schwaben des Deutschen Alpenvereins

Verbindung zur Weißen Rose Bearbeiten

dem Artikel nach ein ziemlicher Schlächter. Ok soweit. Allerdings scheint er auch mal einen guten Tag gehabt zu haben. Laut der Seite [1] war er gleich 3x Vorsitzender in Prozessen, die die Familie Scholl betrafen - und da scheint er recht kulant gehandelt zu haben. -- Hartmann Schedel 20:48, 6. Jul 2006 (CEST)

Namensänderung? Bearbeiten

In der Generation meiner Eltern wurde darüber gesprochen, die Familie hätte ursprünglich 'Cuharsch' geheißen und H.C. hätte sich wegen der Assoziation mit dem Hinterteil der Kuh den anderen Namen zugelegt. Ist da was dran?--80.129.86.107 19:43, 7. Apr. 2007 (CEST)Beantworten


Nein, da ist nichts dran. Es handelt sich um eine Beamtenfamilie, bei der der Familienname schon im frühen 19. Jahrhundert so geschrieben wurde.

Während seiner letzten 40 Jahre kämpfte Cuhorst vergebens um Wiedergutmachung und Wiederherstellung seines Rufes, zuletzt am 21. Mai 1968.

äääh, aha. und was genau war da, am 21.mai 68? --Der Krass 21:00, 28. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Am 21. Mai 1968 fand eine Sitzung der Landesregierung von Baden-Württemberg statt. Nach eingehender Beratung der Ergebnisse des vom Justizministerium des Landes vorgelegten Gnadenverfahrens in der Sache Cuhorst (siehe Bd. 2 Bl. 432 f.) wurde ein Gnadenerweis vom Kabinett Filbinger endgültig abgelehnt. --Stolp 07:47, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Unausgewogene und teilweise inkorrekte Änderungen Bearbeiten

Die letzten großen inhaltlichen Änderungen (19.10.2014) können leider nur zum kleineren Teil als Verbesserungen gewertet werden. Sie schöpfen einseitig aus dem Aufsatz von Baur, der aber vielfach inkorrekt wiedergeben wird, und beschädigen insgesamt die Ausgewogenheit des Artikels. Im einzelnen:


1. Amtsenthebung

Cuhorst wurde „auch auf sein eigenes Betreiben hin … seines Amtes enthoben“ – ja: auch. Aber plötzlich fehlt die viel wichtigere Information, dass der RJM ihn auf der Grundlage einer Beurteilung, in der seine „z.T. unerträglich milden, weit unter dem Reichsmaßstab liegenden Urteile“ moniert wurden, aus dem Amt entfernt hat (Baur S.132, siehe Herrmann S. 83). Eine so entscheidende Information darf man nicht unterdrücken. (Herrmann, Ulrich: Vom HJ-Führer zur Weißen Rose. Weinheim und Basel: Beltz, 2012)


2. Rehabilitationsversuche

„Seinem Biographen Stefan Baur zufolge ist es Cuhorst am Ende nicht mehr in erster Linie um Materielles gegangen; er wollte die formelle Schuldzuweisung beendet wissen.“ – Am Ende nicht mehr in erster Linie um Materielles: das präsupponiert, es sei ihm bei seinen Revisionsversuchen die meiste Zeit in erster Linie um Materielles gegangen. Vielleicht beruht dies auf einer zu weitgehenden Interpretation des Zitats von Cuhorst (Brief 1967), sein Gnadengesuch habe „in erster Linie zum Ziel …, einen kaum erträglichen Zustand zu beenden“ (Baur S.141 Anm. 183.) Bei Baur steht das „am Ende nicht mehr in erster Linie“ jedenfalls weder wörtlich noch sinngemäß. Also „am Ende nicht mehr“ streichen. Zu diskutieren wäre, ob man statt „die formelle Schuldzuweisung beendet wissen“ nicht schlichter sagen sollte: „rehabilitiert werden.“

Den Aufsatz von Baur kann man nicht als ‚Biographie‘ bezeichnen, ‚Baur‘ also auch nicht als ‚Cuhorsts Biographen‘ (am Schluss seines Aufsatzes beklagt Baur selbst die dürftige Quellenlage für alle Lebensabschnitte ausserhalb der 1930er und 40er Jahre).


3. Einschätzungsdifferenzen

„Geschichtswissenschaftliche und unmittelbar zeitgenössische Urteile fallen naturgemäß zurückhaltender aus“ – wieso ‚naturgemäß‘? Die Differenz liegt hier nicht darin, dass die Geschichtswissenschaft sich naturgemäß weniger reißerisch ausdrückt als die Journalistik, sondern darin, dass die Journalistik in der Sache Maximalbehauptungen aufstellt, die geschichtswissenschaftlich und justizhistorisch nicht gedeckt sind, wie etwa die Gleichsetzung mit Freisler und dem Volksgerichtshof u. dgl. ‚Naturgemäß‘ enthielte die Behauptung, dass nur eine Differenz des Stiles vorläge; gerade das Gegenteil ist der Fall. Also „fallen deutlich zurückhaltender aus“, und zwar in der Sache.


4. Anzahl und Öffentlichkeitsgrad von Verbalentgleisungen

„In den Verfahren gegen Cuhorst nach dem Krieg wurden solche und ähnliche Zeugenaussagen in großer Zahl zusammengetragen“ – das sagt die angegebene Quelle (Baur S.120) nicht, sondern in großer Zahl wurden Zeugenaussagen gesammelt, die sich in irgendeiner Form auf Cuhorsts kritikwürdiges Benehmen als Richter beziehen. Über die krassen Äußerungen (wie im Artikel zitiert) heißt es nur (Baur S.122): er soll mit solchen Aussprüchen aufgefallen sein. Aber wie oft in welchem Zeitraum? Und gegenüber wem und in welcher Situation? Gegenüber Nachbarn und Kollegen (Assessoren), nicht aber vor Gericht und nicht in der Öffentlichkeit, zumindest ist dergleichen (noch) nicht belegt.


5. Sinnentstellende Zitatverkürzung

Cuhorst selbst war auch nach dem Krieg der Ansicht, es sei richtig "dass ein Volksschädling aus der Volksgemeinschaft ausgemerzt werden musste" Baur, S. 124, Fußnote 83. – Die Weise der Zitatverkürzung bewirkt eine Verdrehung der Sprecherintention. Das volle Zitat von Cuhorst lautet: „Es ist richtig, dass ein Volksschädling aus der Volksgemeinschaft ausgemerzt werden musste.“ D.h. hier bringt Cuhorst nicht seine Ansicht nach dem Krieg zum Ausdruck, sondern er berichtet (in zeitgenössischer Diktion) über die Rechtslage während der NS-Zeit. ‚Richtig‘ bedeutet hier kein Werturteil, das der Sprecher sich zum Sprechzeitpunkt zueigen macht – auch keines, das er zurückweist -, sondern der Sprecher bestätigt eine Tatsachenbehauptung über die Rechtslage (‚Volksschädlingsverordnung‘). Um das Irreführende dieses Zitats zu beseitigen, muss es vorläufig entfernt werden; wer meint, es gehöre trotzdem in den Artikel, muss es aus den Originalquellen (angegeben bei Baur a.a.O.) besser kontextualisieren.


6. Zahl der Todesurteile

Cuhorst fällte 120 Todesurteile, „nach älteren Angaben nur 50“ – umgekehrt: die Zahl 120 ist älter (z.B. schon im Munzinger-Archiv, Schwäb. Zeitung 1947 a.a.O.), die Zahl 50 ist jünger (siehe Quelle im Artikel: Formen d. Widerstands, 1994). Aber was sagt denn das Alter einer Angabe über ihre Richtigkeit? Einige solide Quellen sagen 120, andere solide Quellen sagen 50. Solange das nicht in der Sache geklärt ist, darf man sich nicht nach oben oder unten festlegen, sondern muss neutral die Differenz benennen. - Die Verwendung des Wörtchens ‚nur‘ wäre hier aber tatsächlich mißverständlich (gemeint ist relative Quantität, aber man hört unweigerlich eine unangemessene Bewertung als geringfügig mit).


7. Todesurteile wegen Rundfunkvergehen?

Alle Todesurteile bis auf sieben (davon sechs wieder nicht sicher Cuhorst zuzuschreiben, vgl. Herrmann S.83) bezogen sich auf allgemeine Kriminalität. „‚Kriminell‘ war vor dem Sondergericht allerdings bereits das Abhören ausländischen Rundfunks.“ – Das trifft sicher zu (wenngleich nicht nur ‚vor dem Sondergericht‘, sondern eben nach damaliger 'Rechtslage', besser: positiver 'Gesetzeslage'); aber ist es hier auch relevant? Gab es denn vor dem SG Stuttgart tatsächlich Todesurteile wegen Abhörens? Das müsste erstens belegt, zweitens quantifiziert werden. Bis dahin: streichen.


8. ‚Härtegrad‘ der Urteilspraxis

Vorher: „Baur betont die relative Milde und die Mäßigkeit von Cuhorsts Strafzumessungen“. Nachher: „Baur zufolge urteilte das Sondergericht nicht härter als andere Sondergerichte.“ – Nicht härter heißt: im ‚Härtegrad‘ gleich. Das ist offensichtlich etwas anderes als ‚relativ milde‘ und ‚mäßig‘ (was bedeutet: im ‚Härtegrad‘ geringer). Der Benutzer, der sich StefanABaur nennt, verweist zur Stützung seiner Fassung auf den Aufsatz von Stefan Baur, S.126. Dort heißt es zwar erstens: „im Schnitt nicht härter“, zweitens aber wird präzisierend gesagt: „sogar mäßig“, „im Vergleich als mäßig“ anzusehen, mit Fällen „relativer Milde“, und als Zitat: „daß das SG Stuttgart relativ als das mildeste galt.“ Dazu die oben zitierte Beurteilung aus dem Justizministerium über die ‚unerträglich milden‘ Urteile. Folglich: wiederherstellen.

Sektion Schwaben des Deutschen Alpenvereins Bearbeiten

Nutzer 'StefanABaur' Bearbeiten

Der Benutzer, der sich 'StefanABaur' nennt, hat am 19. Okt. 2014 unbegründete Änderungen vorgenommen, die aufwändig korrigiert werden mussten (siehe lange Diskussion mit Quellenzitaten, oben, Punkte 1., 4. und 8.). Einige dieser Änderungen hat er jetzt wieder, und erneut ohne Begründung, durchgeführt (7. Dez. 2019). Das war dann hoffentlich das letzte Mal. Oder kommt vielleicht doch einmal ein Argument? Bis dahin: revertieren. (16:30, 5. Sep. 2020 (CEST)) (unvollständig signierter Beitrag von 5.62.41.150 (Diskussion) )