Unter einem öff Agenten verstand man einen ausgebildeten Juristen mit entsprechender berufspraxis, der neben den geschützten berufsständen Anwalt und Notar entgeltlich Parteien in jenen Prozess- und Rechtshandlungen vertreten durfte, die nicht dem sog. "Anwaltszwang" unterliegen. Dieses Institut wurde in den 90 er Jahren in Zuge einer Novelle betreffend dei Rechtsanwaltsprüfung abgeschafft.