Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Hausratversicherung“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Definition Bearbeiten

Änderungen am 13.03.2007: Die versicherten Gefahren gehören zur Definition des Lemmas, deswegen habe ich sie nach vorne gezogen. Das Beispiel habe ich mit relistischen Durchschnittswerten berechnet. 8.000 Euro VS für Hausrat entsprechen einer besseren Studentenbude. Einige Verbalschnitzer wie "naiv gesprochen" oder "werden bestraft" habe ich entfernt. Ansonsten braucht der Artikel noch etwas mehr Gehalt und nach wie vor eine sprachliche Überarbeitung. --Wladyslaw Disk. 12:06, 13. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Revert Bearbeiten

Die Formel ist korrekt. Eine Vorsorgeversicherung von 10% gibt es dann, wenn nach der qm-Formel die Versicherungssumme ermittelt wurde. Die Beschreibung im Artikel ist ausdrücklich für den Fall, dass diese nicht verwendet wurde und ist dann so anzuwenden. --Andybopp 08:05, 19. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Situation in der Schweiz Bearbeiten

Diese Situation gilt wahrscheinlich für Deutschland. In der Schweiz gelten andere Regelungen. Soll ich einen entsprechenden neuen Artikel schweizbezogen erfassen? Ist dies sinnvoll? Bin für jedes Feedback dankbar. Gruss Sa-se 14:15, 14. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Da die Grundsätze der AHB gleich sind empfiehlt sich kein eigener Artikel sondern ein eigener Abschnitt, der die Situation der Schweizer Hausratversicherung beschreibt. – Wladyslaw [Disk.] 14:31, 14. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Grobe Fahrlässigkeit Bearbeiten

Nach dem VVG ist grobe Fahrlässigkeit nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen. Der VR kann die Entschädigung kürzen, jedooch nicht ganz streichen. Die genaue Formulierung nach VVG hab ich jetzt nicht im Kopf.--171.18.29.130 10:21, 3. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Der Einwand ist korrekt und stimmt zumindest für die Situation in Deutschland. Da in der Schweiz und in Österreich aber die gesetzlichen Grundlagen eventuell etwas anders geartet sind als die in Deutschland würde ich davon abraten, darauf zu detailliert einzugehen bzw. explizit darauf hinzuweisen, dass es sich um die Grundlagen in Deutschland handelt. – Wladyslaw [Disk.] 10:37, 3. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Unterversicherung Bearbeiten

Im Artikel steht: "einige Anbieter bieten sogar generell ohne besondere Voraussetzungen den Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung an" Ich konnte dies in der Internetrecherche nicht verfizieren. Ich habe ausschließlich Versicherungen gefunden, die für einen Unterversicherungsschutz einen bestimmten Bettrag pro qm fordern (meist 650 oder 700)

Könnte bitte zu Untermauerung des Artikelt hier einige Beispiele von Hausratsversicherungen, die keine Vorrausetzungen für einen UVS fordern, genannt werden?

Vielen Dank!

--Eltirion 21:21, 5. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Inhaltsversicherung Bearbeiten

Die Inhaltsversicherung findet man in Wikipedia vergebens. Dabei ist sie ja fast dasselbe wie die Hausratversicherung, jedoch speziell im gewerblichen Bereich. Reicht hier ein Redirect auf diesen Artikel? Oder ist er schon zu speziell, dass zuvor noch andere Anpassungen vorgenommen werden müssen, um Hausrat- und Inhaltsversicherung dort zu unterscheiden? Oder soll man am besten gleich einen neuen Artikel anlegen? Für mich ist das zumindest eine große Lücke, dass es das Lemma nicht mal als Redirect gibt. --ThE cRaCkEr (Diskussion) 00:00, 31. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Versicherungssumme, Versicherungsdeckung, Versicherungswert Bearbeiten

Im Absatz über die Unterversicherung (im Abschnitt "Beschreibung") finde ich es sehr verwirrend, dass zwei neue Fachausdrücke ("Versicherungsdeckung" und "Versicherungswert") ohne Definition eingeführt werden. "Versicherungswert" lässt sich wenigstens anhand der angegebenen Gleichung erschließen. Kann das bitte jemand überarbeiten der sich mit dem Thema auskennt? --93.134.192.105 19:23, 2. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Bei Einbruchdiebstahl zahlen manche Hausratversichungen nicht für entwendete Wertgegenstände Bearbeiten

Bie Einbruchdiebstahl zahlen manche Hausratversicherungen nicht für entwendete Wertgegenstände. Vielmehr verlangen einige Versicherungsunternehmen dafür noch eine zusätzliche Versicherung bzw. eine zusätzliche Versicherungsbeiträge kostende Erweiterung des Vericherungsvertrag. Obwohl Einbrecher in den meisten Fällen nur Wertgegenstände stehlen (; daß etwa Betten, Sofas, Stühle, Tische, Schränke, Kühlschränke, Spülmaschinen, Elektroherde, Backöfen, etc, von Wohnungseinbrechern gestohlen werden, ist sehr sehr selten). Also dürfte eine einfache Hausratversicherung wohl kaum Schutz gegen reale Einbruchdiebstahlrisiken bieten, sondern eher bloß gegen hypothetische, in der Praxis extrem selten vorkommende Risiken.--87.155.36.141 18:07, 27. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Ähnliches gilt übrigens für Vandalismus ! --Kulturkritik (Diskussion) 23:22, 27. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Ergänzung von Abschnitt zu versicherte und nicht versicherte Sachen Bearbeiten

Ich bin zu unerfahren auf Wikipedia um die Änderung selbst durchzuführen. Daher möchte ich anregen, dass zusätzlich zu den versicherten Gefahren (§1ff der GDV Musterbedingungen) und den versicherten Kosten (§8 der GDV Musterbedingungen) auch ein Absatz zu versicherte und nicht versicherte Sachen (§6 der GDV Musterbedingungen) ergänzt wird. So lange diese Informationen nicht erläutert sind ist meiner Meinung nach der Artikel nicht vollständig bzw. ungenau.--Unl3a5h3r (Diskussion) 13:11, 25. Okt. 2016 (CEST)Beantworten