Diskussion:Hausgeld (Strafvollzug)

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 80.245.147.81 in Abschnitt Wirkung des § 850c ZPO bei Eigengeld

Wirkung des § 850c ZPO bei Eigengeld Bearbeiten

Sehr geehrte Autoren,

Ich bitte Sie im betreffenden Artikel die Formulierung "[...] oder aus der Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO ergibt [...]" zu prüfen bzw. auf die Trennung zum Eigengeld einzugehen.

Siehe auch aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Thema http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=IX%20ZB%2050/12&nr=65213

Vielen Dank für Ihre Arbeit Mit freundlichen Grüßen (nicht signierter Beitrag von 80.245.147.81 (Diskussion) 15:20, 25. Nov. 2013 (CET))Beantworten