Diskussion:Hausbesuch

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Bikerhiker75 in Abschnitt Gebühenordnung, Staatslastigkeit

Zitat: "Ärztliche Hausbesuche werden nach der Gebührenordnung für Ärzte mit 320 Punkten (einfacher Satz: 18,65 €) vergütet; nach dem für die Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherungen gültigen Bewertungsmaßstab mit 400 Punkten (bei derzeitigem Punktwert ca. 8 €)." Was ist der Unterschied zwischen diesen beiden Bewertungsmaßstäben? Wann setzt der Arzt 320 und wann 400 Punkte an. Weitere Fragen wären: Spielt die Fahrtzeit eine Rolle? Wie kommt die zur Anrechnung? Beim Besuch werden doch wahrscheinlich weitere Tätigkeiten anfallen, die Abrechenbar sind. Auch die Länge des Besuchs sollte eine Rolle spielen. Es besteht der Eindruck, dass Ärzte immer weniger motiviert sind Hausbesuche zu machen. Die Gründe hierfür aufzuführen, wäre auch hilfreich. Frank Spade (Diskussion) 08:57, 4. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Gebühenordnung, Staatslastigkeit Bearbeiten

Die Angabe von Honoraren halte ich für grundsätzlich problematisch, weil sich die Werte durch Änderungen von Gebührenordnungen dauernd verschieben. Die Formulierung „bei derzeitigem Punktwert“ zeigt das symptomatisch. Niemand will diesen Artikel bei jeder Änderung aktuell halten, erst recht nicht für Gebührenordnungen verschiedener Länder. Um das Problem zu entschärfen, entferne ich jetzt mal die Angaben zum Honorar und den seit dem 22.03.2009 (!) bestehenden Bewertungsbaustein. --Bikerhiker75 (Diskussion) 06:46, 24. Feb. 2023 (CET)Beantworten