Diskussion:Hans Malfatti

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von = in Abschnitt übler Scherz?

übler Scherz? Bearbeiten

Ich passe das mal entspr. oecv an. --Scrutinize13 (Diskussion) 23:09, 12. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Nein, wohl bloß oberflächliche Lektüre der hier neu angegebenen Quelle. Das Gesetz stammt vom selben Tag wie das andere. --= (Diskussion) 18:21, 14. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
So widerspricht das aber der Quelle oecv. Und das Gesetz zur Aberkennung der dt. Staatsangehörigkeit allein begründet noch keine Aberkennung der Doktorwürde. Sowas kennt man bei Exilanten von den Unis München, Gießen und Würzburg:[1]. --Scrutinize13 (Diskussion) 23:15, 15. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Das widerspricht der Website der oecv, die ich aber auch nicht allzu hoch hängen würde. Es ist naheliegend, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht von Italien entzogen werden kann. Die Aberkennung der Doktorwürde wurde natürlich von der Universität Innsbruck getätigt. Siehe die neu(formatiert)e Quelle. --= (Diskussion) 13:17, 16. Apr. 2017 (CEST)Beantworten