Diskussion:Hans-Jürgen Papier

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Neun-x in Abschnitt Kritik (schrieb nach der Pensionierung Gutachten)
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Hans-Jürgen Papier“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Aussprache Bearbeiten

Wie wird denn der Name ausgesprochen ? 1. Wie das Material Papier ? 2. Betonung auf dem "a" ? 3. Auf französische Art ? (also etwa: Papjé)80.138.231.30 09:29, 12. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Da wird's erklärt ... Grüße -- kh80 •?!• 12:33, 21. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Wo?? --89.244.183.30 09:03, 4. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
das kann ich zufaellig beantworten: nr. 2 gewinnt den preis, also langes "a", und danach wie die bootsanlegestelle, "paaaa-pier". Herr Papier ist uebrigens seit sommer 2006 auch ehrendoktor der DHV Speyer ("Dr. rer. publ. h.c."), was ich ebenfalls zufaelligerweise weiss, weil ich bei der verleihung anwesend war. falls sich jemand berufen fuehlt, das entsprechend zu ergaenzen. :-) mfg hsw

Jüngere öffentliche Erklärungen zur Wahrnehmung und Wertschätzung der Grund - und Menschenrechte in Deutschland Bearbeiten

Jüngere öffentliche Erklärungen des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts sind nicht dadurch aus der Welt, dass sie hier gelöscht werden. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 89.56.186.106 (DiskussionBeiträge) 20:56, 9. Jul. 2008 (CEST)) Beantworten

Meinst Du diesen komischen Weblink auf eine Seite mit einem komischen Audio-Plugin und drei Sätzen, aus denen man sich fünf Worte des BVerfG-Präsidenten zusammenklauben kann? Das ist nach WP:WEB ein Weblink, der in keinen Artikel gehört. --[Rw] !? 22:02, 9. Jul. 2008 (CEST)Beantworten


Bedauerlicher Weise erweist sich WIKIPEDIA einmal mehr als Tummelplatz von Vandalen, die meinen, es besser zu wissen, offenbar obwohl sie nicht dabei waren. Der Autor des Weblinks "Jüngere öffentliche Erklärungen zur Wahrnehmung und Wertschätzung der Grund - und Menschenrechte in Deutschland" war aber dabei. Im Übrigen war die Seite mit dem betreffenden Weblink bereits zwei Mal positiv gesichtet worden, so dass kein Zweifel darüber bestehen dürfte, dass es sich bei der wiederholten Löschung von Inhalten durch einen Editor, der diese Inhalte "komisch" findet, weil sie seinen Horizont übersteigen, um Vandalismus handelt. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 89.56.186.106 (DiskussionBeiträge) 23:51, 9. Jul. 2008 (CEST)) Beantworten

Dass ich nicht dabei war, als Herr Papier diese Rede gehalten hat, ist richtig; der Weblink wäre nur dann auf dieser Seite sinnvoll, wenn die verlinkte Seite mir trotz meiner Nichtanwesenheit irgendetwas wesentliches über Herrn Papier (und diese Rede) vermitteln könnte. Das gelingt der Seite nicht. "Komisch" ist das Plugin, weil es WWW-Konventionen widerspricht und nicht barrierefrei ist. Auf weitere Kommentare werde ich nur einlassen, wenn sie ordnungsgemäß signiert sind. --[Rw] !? 10:15, 10. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Einschub Bearbeiten

Der Einschub "dem Abitur am Eckener-Gymnasium in Berlin-Mariendorf 1962" beruft sich auf folgende Quelle: http://www.eckener-gymnasium.de/fileadmin/user_upload/Stuhr/Veroeffentlichungen/Festschrift_Website.pdf (nicht signierter Beitrag von Boodier (Diskussion | Beiträge) 23:48, 22. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Zweites Staatsexamen Bearbeiten

Das zweite Staatsexamen erfolgte im Jahre 1971.

Rene 27.10.2009 (nicht signierter Beitrag von 87.122.69.61 (Diskussion | Beiträge) 16:47, 27. Okt. 2009 (CET)) Beantworten

Rücktritt Bearbeiten

Ich habe gehört er "wurde" zurückgetreten? Was ist dran an der Sache? --88.78.209.218 20:29, 3. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Wenn man so will: Ernst O. Göbel hat dafür gesorgt, dass Papier das Bundesverfassungsgericht verlässt. ;-) --[Rw] !? 20:55, 3. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Wo findet man etwas darüber? -- Ingo Rubel (Diskussion) 09:36, 19. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Unsinn, Papiers Amtszeit beim BVerfG ist einfach nach zwölf Jahren abgelaufen. Ein Blick ins Gesetz erleichtert manchmal das Verständnis. --Mogelzahn (Diskussion) 16:20, 6. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Was macht er jetzt? Bearbeiten

Das macht er jetzt:

Hans-Jürgen Papier ist m. E. zu wenig säkular, anlässlich des Karikaturenstreits meinte er: "Der Staat muss Sorge tragen für eine friedliche Koexistenz der Religionen." (in: DIE WELT 13.10.2012) http://www.welt.de/politik/deutschland/article109806517/Europa-sollte-bescheidener-werden.html Wie weit soll diese "Koexistenz" den bitte gehen, bis zu La coexistencia von al-Andalus? Sieht Herr Papier denn nicht die Gefahr von zunehmender Abschottung (Segregation) oder Apartheid, in der die großelterliche oder elterliche so genannte Religion, gerade der Islam, dem Ex-Individuum zum Schicksal wird, aus dem er nicht mehr heraus kommt? Dass Herr Papier für die Beschneidungslegalisierung eintritt, zeigt, dass prominenteste deutsche Juristen bereit sind, die körperliche Unversehrtheit geringer zu bewerten als die elterliche Glaubenspraxis oder definiert das Kind als Eigentum von Familie und Stamm. Das verstößt lässig gegen die UN-Kinderrechts-Charta. Zudem ist glücklicherweise Tatsache: Kinder sind gleichberechtigte Grundrechtsträger. --79.251.100.236 08:50, 15. Okt. 2012 (CEST) --Ronny van Berlin bitte bewerte meinen Beitrag! 14:35, 5. Jan. 2013 (CET)

Mir scheint, Herrn Papier ist wohl bewusst, dass der Standpunkt, den er angibt, i.S.v. Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit (Artikel 20 GG), also im Sinne der Klarheit, Bestimmtheit, Berechenbarkeit und Beständigkeit staatlicher Entscheidungen und der Klärung umstrittener Rechtsfragen in angemessener Zeit, vollkommen unsinnig ist.
Der deutsche Staat räumt dem Kindeswohl in Fällen, in denen er es nicht unmittelbar in Zusammenhang mit jüdischer oder muslimischer Religion bewertet, einen absoluten Vorrang vor den Rechten Dritter ein. Das geht so weit, dass schon in Fällen, in denen Gefahren für das Kindeswohl im weitesten Sinne nur mutmaßlich und verdachtsweise bestehen, auch das Elternrecht hinter dem Kindeswohl zurücksteht und Eltern ihre(n) Kinder(n) wegen der bloßen Möglichkeit einer Gefährdung des Kindeswohls, also willkürlich und ohne Grundlage, die einer Überprüfung gemessen an Grund - , Freiheits -, Menschenrechten und rechtsstaatlichen Prinzipien ernsthaft standhält, dauerhaft entzogen und entfremdet werden können.
Immerhin aber ist das Elternrecht in Artikel 6 Absatz 2 GG das einzige Grundrecht und unmittelbar geltende (Abwehr)Recht, das das Grundgesetz ausdrücklich und nur an dieser Stelle im Gesetz mit der Natur beziehungsweise anthropologisch begründet.
Dass seitens des Bundesverfassungsgerichts einerseits die Tendenz zunimmt, in Abstimmung mit der politischen Agenda schlicht zu bestimmen, was Natur in diesem Sinne ist, um abweichende Auffassungen andererseits pejorativ als "Naturrecht" (Höhlenmenschen) zu denunzieren, ist kaum zu übersehen. (nicht signierter Beitrag von 92.192.8.82 (Diskussion) 19:30, 25. Feb. 2013 (CET))Beantworten
Herr Papier weiß dabei sehr genau, dass allen Eltern, die ihre Kinder aus rituellen Gründen möglicherweise ungefragt und ungebeten durch Beschneidung irreparabel am Körper verletzen könnten oder verletzen lassen könnten, die Kinder unter Wahrung der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit und zum Schutz des Kindeswohls unverzüglich nach ihrer Geburt entzogen und in Obhut gegeben werden müßten.
Den anderslautenden Standpunkt vertritt er meiner Meinung nach nur, weil er Vorwürfe scheut, denen Deutschland - meiner Auffassung nach allerdings zu Recht und begründet in der ausgeprägt exekutivistischen Parteienstaatspolitik der deutschen Bundeskanzlerin und in permanenten Menschenrechtsverletzungen - sowieso schon seit langem wieder ausgesetzt ist. -- 92.192.3.123 21:05, 19. Dez. 2012 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 92.192.59.166 (Diskussion))
Das alles sollte im Artikel durchaus auch mal mehr beleuchtet werden, aber mit Belegen! -- Ingo Rubel (Diskussion) 09:37, 19. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Ende der Amtszeit Bearbeiten

Hallo! Es wird in den Medien und damit auch hier in der Wikipedia kolportiert, Herr Papier sei nicht mehr Präsident des BVerfG oder überhaupt Richter am BVerfG. Das ist unzutreffend. Nach § 4 Abs. 4 BVerfGG führt er die Amtsgeschäfte auch nach Ende der Amtszeit bis zur Ernennung seines Nachfolgers fort. Diese Vorschrift ist als Verlängerung der Amtszeit aufzufassen, Klein in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Kommentar, Stand: Oktober 2009 (31. Erg.-Lfg.), § 4 Rdnr. 8. Sicherlich kann man insoweit auch anderer Auffassung sein, aber in jedem Fall führt er derzeit die Amtsgeschäfte fort. Dass er zwischenzeitlich bereits auf eigenen Wunsch nach § 12 BVerfGG vom Bundespräsidenten entlassen worden wäre, ist – soweit ersichtlich – nirgends berichtet worden. Gruß! Henning Blatt 10:35, 8. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Kritik (schrieb nach der Pensionierung Gutachten) Bearbeiten

zeit.de 4. Januar 2018 : Einen konkreten Anlass für das Regelwerk nannte das Gericht nicht. Allerdings war unter anderem der frühere Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in der Vergangenheit wiederholt kritisiert worden. Nach seinem Ausscheiden im Jahr 2010 verfasste er gegen Honorar Gutachten, wobei er auch zu möglichen Verfahren des Bundesverfassungsgerichts schrieb – etwa der Laufzeit von Atomkraftwerken.

Letzteres schrieb er im Mai/Juni 2010, also schon kurz nach dem Ende seiner aktiven Tätigkeit als Richter.

Hat jd. weitere Belege dafür, dass seine Gutachtenschreiber-Tätigkeit kritisiert wurde/wird ? --Neun-x (Diskussion) 18:47, 4. Jan. 2018 (CET)Beantworten