Diskussion:Haager Landkriegsordnung

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Wschroedter in Abschnitt Russland, Sowjetunion
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Haager Landkriegsordnung“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Akzeptanz der Landkriegsordnung Bearbeiten

Interessant wäre, wieviele Staaten die Landkriegsordnung akzeptiert haben. --Torsten 21:24, 12. Jun 2004 (CEST)

Und interessant wäre auch mal zu hinterfragen, wie die Haager Landkriegsordnung in der Realität umgesetzt worden ist. Und ob sie noch gilt, für wen, und wie sie heutzutage eingehalten wird.

Eigentlich akzeptieren sie heute ALLE Staaten, seit 1945 sogar die inzwischen aufgelöste Sowjetunion. Die Sieger nach jedem Krieg stellten, wenn es Verstöße gegen die HLO beim Verlierer gegeben haben könnte, die Verstöße fest. Siehe Nürnberger Siegerjustiz, wo bekanntlich kein neutrales Land dabei war, nur halt eben Sieger. Sie gilt noch, und zwar für jedes Land weltweit, und eingehalten wird sie von unserem tollen Verbündeten, unserem zweimaligen Weltkriegssieger USA auf die bekannte Art, die wir mit Abnicken von Guantánamo als Verbündete heutzutage bejubeln. Ach ja, das Datum hat sich geändert, ansonsten nur noch die Technik, sonst gar nix. Es lebe die USA, unser Vorbild und Kuhjunge als Weltpolizist. Nein, ihr Kopfschuß tut nicht weh ...,--84.44.138.9 02:21, 24. Jan 2006 (CET)
Und worin besteht jetzt der konkrete Beitrag zur Verbesserung des Artikels?--95.90.184.120 02:58, 18. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

z.B auch die Disarmed Enemy Forces (nicht signierter Beitrag von 81.200.198.20 (Diskussion) 16:14, 6. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

Diverse Fragen Bearbeiten

Ich habe eine Menge Fragen, die der Artikel in seiner momentanen Form nicht beantwortet. Folgende Punkte machen den Artikel „lückenhaft”:

  1. Gibt es Verträge, die auf die HLO aufbauen?
  2. Gab es ähnliche Vorgänger-Verträge?
  3. Warum wurde sie geschlossen (hist. Hintergrund)?
  4. Wer hat sie ursprünglich unterzeichnet, wer nachträglich, wer nie?
  5. Gilt sie heute noch?
  6. Gilt sie heute als zwingendes Völkerrecht?
  7. Wie wird sie heute eingehalten?
  8. Konsequenz von Zuwiderhandlungen?
  9. Was sind „Regelungen über Spione, Parlamentäre, Waffenstillstand, Kapitulation und Besetzung” zumindest in Stichworten?

--¶eerBr Þ 06:51, 27. Sep 2004 (CEST)

Wie geht das Sprichwort? - Ein Narr fragt mehr, als 1.000 Weise beantworten können. Greets.--84.44.138.9 02:21, 24. Jan 2006 (CET)
Das Sprichwort geht: Es gibt keine dummen Fragen, es gibt nur dumme Antworten. Zwei Jahr nach meiner Anfrage kannst du dir so einen Mist sparen, anstatt selbst Konstruktives zu leisten. Oben wurde schon alles beantwortet, das spricht für "Pro" in der Lesenswertdiskussion. Und dafür, Fragen zu stellen. --'¶eerBr 01:51, 7. Okt 2006 (CEST)


ähhm ich hab da nochmal eine frage für meinen geschichtsunterricht... gilt die haager LANDkriegsordnung auch auf dem meer? also wenn ich jetzt einen kriegsgefangenen auf mein boot packe, aufs meer fahre und ihn dort foltere.. ist das durch dieses abkommen in irgendeinerweise verhindert worden oder ist das ein schlupfloch? wenn das meer bzw die see durch siese abkommen nicht gedeckt werden gibt es dann noch eine entsprechende regelung für das meer? grüße jan (nicht signierter Beitrag von 87.162.247.113 (Diskussion | Beiträge) 19:41, 1. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

Wortlaut der Haager Landkriegsordnung neu formatiert Bearbeiten

Hallo! Ich habe die Wiedergabe des Wortlauts der Haager Landkriegsordnung auf meiner Homepage (Link siehe Artikel bzw. [1]) neu formatiert, so daß alles jetzt wesentlich besser lesbar ist. Damit dürften sich viele der oben stehenden Fragen nunmehr leicht beantworten lassen, wenn ein wenig Zeit investiert wird, die mir zur Zeit leider fehlt. Viele Grüße --Steven McGarreth 15:02, 22. Jan 2005 (CET)

Parlamentärsflagge Bearbeiten

Bedeutet was? eddyrebel

Ist im Wortlaut der Haager Landkriegsordnung eindeutig erklärt. --84.180.53.5 12:19, 31. Okt 2005 (CET)


Die (weiße) Fahne eines Unterhändlers, die einen Waffenstillstand für die Dauer der Verhandlungen signalisiert.

Gültigkeit Bearbeiten

Im Artikel steht der Satz "Mittlerweile hat sie aber eine gewohnheitsrechtliche allgemeine Gültigkeit erlangt, die auch von den Nicht-Signatarstaaten anerkannt wird."

Der Artikel 25 lautet aber. Es ist untersagt, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude, mit welchen Mitteln es auch sei. anzugreifen oder zu beschießen.

Damit sind offensichtlich auch Luftangriffe auf unverteidigte Häuser oder Städte gemeint. IMHO tritt ein derartiger Angriff aber in gegenwärtigen Kriegen häufig auf.

Mit anderen Worten m. E. hält sich kaum eine Kriegführende Partei daran, eine Bezeichnung "gewohnheitsrechtliche allgemeine Gültigkeit" ist somit leider falsch.-- dirk33 nicht angemeldet

Das ist das alte Problem: gegen jedes Recht wird verstoßen. Das ändert aber nichts an seiner Gültigkeit. Und gelegentlich erwischt man auch einen. Siehe Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien: 161 Angeklagte, nur sechs davon noch nicht erwischt, bisher 40 Verurteilungen und sechs Freisprüche. --Lax 14:03, 21. Mär 2006 (CET)
Ich finde diese Kommentare immer so lustig... Da jeden Tag in Deutschlands Kaufhäusern so viele Sachen gestohlen werden, plädiere ich für eine Abschaffung des § 242 StGB... Henning Blatt 14:16, 29. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Auswahl der Weblinks Bearbeiten

Für die Volltexte der Haager Landkriegsordnung sind meiner Meinung nach aus mehreren Gründen die Versionen auf der Website der Bundesbehörden der Schweizer Eidgenossenschaft zu bevorzugen. Zum Ersten bieten sie zwei verschiedene Darstellungen, eine Einzeldarstellung der Artikel in HTML und eine besser formatierte Darstellung des gesamten Textes im PDF-Format. Zum Zweiten enthält letztere Darstellung auch eine Liste der Vertragsparteien und der Vorbehalte. Die einzige Information, die auf diesen Seiten nicht enthalten ist, sind die Namen der Delegierten, die allerdings unter praktischen Gesichtspunkten nur begrenzte Relevanz besitzen. Zum Dritten ist die Website http://www.brandtcomputer.de/Voelkerrecht/, auf welche die vorherigen Weblinks verweisen, eine privat betriebene Website mit Bannerwerbung, die durch die Verlinkung durch Wikipedia eine prominente Suchmaschinenplatzierung bekommt. Warum nun genau diese und nicht eine andere wie [2] oder [3] ist bei privat betriebenen Seiten kaum zu begründen. Das Argument mit der "amtlichen (bundes-)deutsche Übersetzung" ist unerheblich, da die deutschsprachige Wikipedia keine bundesdeutsche Wikipedia ist. Die Versionen auf der Website der Bundesbehörden der Schweizer Eidgenossenschaft dürften der amtlichen schweizerdeutschen Übersetzung entsprechen (sofern es diesbezüglich überhaupt Unterschiede gibt) und sind damit unter dem Aspekt der "Amtlichkeit" für die deutschsprachige Wikipedia genauso gut geeignet. --Uwe 16:18, 4. Okt 2006 (CEST)

1. Stört Dich an http://www.brandtcomputer.de/Voelkerrecht/ das "privat betrieben" oder die Bannerwerbung? Zumindest ersteres könnte ich nämlich nicht verstehen. Was ist schlimm daran, wenn die Seite durch Wikipedia eine hohe Suchmaschinenplatzierung erhält, wenn darauf interessante Informationen sind, die man sonst – so – nicht im Internet findet?
2. Ob Du es nun relevant findest oder nicht: Die Schweizer Version ist gekürzt. Es fehlen nicht nur die Namen der Bevollmächtigten, sondern auch die Unterschriften. Dort sind – das ist zweifelsohne sehr relevant – die Vorbehalte der Vertragsparteien vermerkt.
3. Wenn Du argumentierst, eine (bundes-)deutsche Übersetzung sei deshalb nicht vorzuziehen, weil die deutsche Wikipedia keine bundesdeutsche sei, müßten konsequenterweise alle amtlichen deutschen Übersetzungen verlinkt werden.
4. Wäre es nicht besser erst zu diskutieren, bevor Du Deine eigene Version wiederherstellst?
--Steven McGarreth 20:17, 8. Okt 2006 (CEST)
In Anbetracht der Tatsache, daß hier wohl die meisten Besucher aus Deutschland kommen und es gerade bei Gesetzen und solchen Sachen doch ganz genau auf die Worte ankommt, finde ich die Übersetzung der Bundesrepublik auch wichtig. --84.141.28.47 20:54, 8. Okt 2006 (CEST)
Die Namen der Bevollmächtigten sind in praktischer Hinsicht kaum relevant. Und ja, mich stört, dass eine privat betriebene Seite mit Bannerwerbung durch Wikipedia ein hohes Suchmaschinen-Ranking bekommt, wenn es andere privat betriebene Webseiten und darüber hinaus gleichwertige amtliche Alternativen (ohne Bannerwerbung) gibt. Das Argument mit der "amtlichen" Übersetzung finde ich immer noch an den Haaren herbeigezogen. Zum einen würde es mich wundern, wenn zwischen der "amtlichen" Übersetzung für Deutschland und der "amtlichen" Übersetzung für die Schweiz überhaupt Unterschiede im Wortlaut bestehen, geschweige denn substantielle Unterschiede. Zum anderen sind diese, wenn überhaupt vorhanden, wegen der Akzeptanz der Prinzipien der HLKO als Völkergewohnheitsrecht kaum von praktischer Relevanz. Authentisch ist im übrigen allein die französische Fassung. --Uwe 22:48, 8. Okt 2006 (CEST)

--Uwe 22:48, 8. Okt 2006 (CEST)

Wärst Du so freundlich, auch noch auf die Punkte 2. und 4. einzugehen? --Steven McGarreth 23:01, 8. Okt 2006 (CEST)
Zu Punkt 2 schrieb ich: Die Namen der Bevollmächtigten sind in praktischer Hinsicht kaum relevant. Gleiches gilt für die "Unterschriften". Zu Punkt 4: ich habe im Zuge der Wiederherstellung "meiner" Version obigen Kommentar auf der Diskussionsseite hinterlassen. Nochmal zusammengefasst: ich sehe keinen relevanten inhaltlichen Vorteil, der im Vergleich mit den Fassungen auf der Website der Bundesbehörden der Schweizer Eidgenossenschaft für die Verlinkung der Fassungen auf Deiner Website spricht. Ich sehe einen gravierenden Nachteil, nämlich die Bannerwerbung, und einen kleineren Nachteil, nämlich dass die Bevorzugung Deiner Website im Vergleich zu anderen privaten Websites nicht objektiv zu begründen ist. Zumindestens [4] bietet auch eine Liste der Bevollmächtigten und der Unterzeichner (und enthält keine Bannerwerbung). --Uwe 23:15, 8. Okt 2006 (CEST)

Lesenswert-Kandidatur, 5. Oktober 2006 (erfolgreich) Bearbeiten

Als Haager Landkriegsordnung wird die Anlage zum II. Haager Abkommen von 1899 sowie zum IV. Haager Abkommen von 1907 „über die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs” bezeichnet.

Bin beim Durchstöbern auf diesen wirklich lesenswerten Artikel gestoßen. --W.Wolny - (X) 18:11, 5. Okt 2006 (CEST)

  • Pro - Meiner Meinung nach exzellent. Die Entstehungsgeschichte, die Bestimmungen, juristische Aspekte, sind ganz detailliert und verständlich beschrieben. Sehr neutraler Stil ohne einseitige Wertungen. Sprachlich sehr gut gemacht. Ausführliche Literaturangaben. Tolle Arbeit ! Gruß Boris Fernbacher 21:49, 5. Okt 2006 (CEST)
  • pro. Sieht vernünftig aus. --Pischdi >> 23:09, 5. Okt 2006 (CEST)
  • Pro interessanter Artikel gutgeschrieben und flüssig zu lesen--Stephan 02:56, 6. Okt 2006 (CEST)
  • Pro Benutzer:UW hat tolle Arbeit geleistet. Sehr interessant und vollständig geworden. --Steven McGarreth 20:26, 8. Okt 2006 (CEST)
  • Pro Sehr ordentlich geschrieben, informativ ohne Abschweifungen.--SVL Bewertung 20:42, 8. Okt 2006 (CEST)
  • Pro Ich wüsste nichts, was zur Exzellenz fehlen würde. --Scherben 17:54, 11. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Interwikis Bearbeiten

Die Interwikis führen zumeist zu den Artikeln, die dem deutschen Artikel Haager Abkommen entsprechen. Sollte man sie nicht lieber löschen? --Peter 13:19, 13. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Schwierige Frage. Optimal ist es sicher nicht, aber wenn in den entsprechenden Wikipedia-Ausgaben (noch) kein Einzelartikel zur HLKO existiert, dann ist ein Interwiki-Link zum jeweiligen Artikel über die Haager Abkommen meiner Meinung nach noch das naheliegendste. Aber vielleicht haben andere noch bessere Ideen zur Lösung dieses Problems? --Uwe 14:15, 13. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Exzellenz-Kandidatur Bearbeiten

Ich finde den Artikel sehr gut. Dennoch habe ich einige Vorschläge, wie dieser Beitrag in Kleinigkeiten noch besser werden könnte. Diese Vorschläge sind nicht inhaltlicher Natur, sondern eher solche des Stils, der Kürze und der Lesefreundlichkeit. Und wie gesagt, es sind nur Vorschläge.

(Die ausführliche Liste der Vorschläge ist unter diesem Link zu finden. Sie wurde hier entfernt, um die Diskussionsseite übersichtlicher zu gestalten. --Uwe)

--Atomiccocktail 01:07, 16. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Wow. Das ist mit Abstand die längste Liste an konstruktiven Verbesserungenvorschlägen, die ich bisher gesehen habe. Fast alle sehen vernünftig aus, also sei mutig und setze sie bitte einfach um. Vielleicht mit Ausnahme der zusätzlichen Zwischenüberschriften, das sehe ich momentan noch skeptisch, da denke ich nochmal drüber nach. Nicht böse sein, wenn ich hinterher ein paar Kleinigkeiten wieder geringfügig ändere. Nochmal danke! --Uwe 09:01, 16. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Ich hab die Dinge umgesetzt. Neue Überschriften habe ich nicht eingefügt. --Atomiccocktail 10:33, 16. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Nochmal danke für die Vorschläge und die entsprechenden Änderungen. Vier Änderungen, davon drei eher kleine, habe ich zurückgesetzt auf den vorherigen Zustand, die Begründungen sind in den Edit-Kommentaren zu finden. Weitere Zwischenüberschriften sehe ich immer noch eher skeptisch, da mir die derzeitigen Abschnitte im Artikel noch nicht so lang vorkommen, als dass sowas notwendig wäre. Vor allem in den Erläuterungen der einzelnen Artikel der Anlage würden Zwischenüberschriften meiner Meinung nach den Lesefluss eher hemmen und den Text zerhacken. Sollten weitere Leser aber anderer Meinung sein, kann das natürlich umgesetzt werden. --Uwe 20:37, 16. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Das mit den weiteren Überschriften finde ich absolut nachvollziehbar. Würde man sie einführen, fielen einige Abschnitte sehr knapp aus, sie würden die Überschrift quasi nur wiederholen.
Gibt es vielleicht einen anderen Platz für den Absatz, den ich nach meinem Vorschlag #17 lieber ganz gestrichen sehen würde? Er passt dort aus meiner Sicht vor allem nicht hin, weil er nichts mit Sanktionen bei Verstößen gegen die Haager Landkriegsordnung zu tun hat. --Atomiccocktail 08:57, 17. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Der Einwand ist grundsätzlich berechtigt, und ich bin momentan immer noch am Grübeln, wie man das Problem löst. Drin lassen möchte ich diesen Absatz wie gesagt schon. Eine Verschiebung an eine andere Stelle wäre kein Problem, wenn es eine gäbe, die besser passt. Alternativ könnte man die Zwischenüberschrift "Ahndung von Verstößen" durch einen griffigen Zusatz in der Form "Ahndung von Verstößen und blablub" oder ""Blablub und Ahndung von Verstößen" ergänzen, nur fällt mir für "blablub" bisher nichts brauchbares ein. "Vertragsrechtliche Grundlagen und Ahndung von Verstößen" ist bisher unter meinen Ideen noch das, was dem Problem am nächsten kommt. Ich bin mir aber so rein gar nicht sicher, ob es wirklich eine gute Lösung wäre. Kommentare/ Ideen? --Uwe 10:56, 17. Okt. 2006 (CEST) PS: ich habe, Dein Einverständnis mal stillschweigend vorausgesetzt, die lange Liste Deiner Vorschläge gegen einen entsprechenden Link ausgetauscht, um die Diskussion übersichtlich zu halten. Das ganze lässt sich ja ausserdem auch anhand der Versionsgeschichte des Artikels gut nachvollziehen.Beantworten
Mit dem PS bin ich einverstanden. Übersichtlichkeit ist immer gut, auch in Diskussionen.
Zurück zum Absatzstreichungsvorschlag: Überleg mal inwieweit in der Einleitung des Artikels nicht alles Wichtige zur Depositarmacht (mit dem Link), zur Zahl der beigetretenen Staaten sowie zur Bedeutung der Haager Landkriegsordnung für spätere Meilensteine des Völkerrechts gesagt ist. Meiner Meinung ist das in der Einleitung schon schön heraus gearbeitet. --Atomiccocktail 14:03, 17. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Ich habe mal versucht, das Problem so zu lösen: zwei Sätze aus dem betreffenden Absatz stehen jetzt zusätzlich in der Einleitung, der Rest ist raus. Bitte mal schauen und Meinung abgeben :). --Uwe 20:56, 17. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Sehr gut gemacht! --Atomiccocktail 21:03, 17. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Exzellenz-Kandidatur: Haager Landkriegsordnung (Archivierung Abstimmung 12. Oktober bis 1. November 2006) Bearbeiten

Ich mache das sehr selten, aber dieser Artikel gehört zu der ganz seltenen Sorte, die eine Lesenswert-Diskussion ausschließlich mit positiven Bewertungen und ohne eine einzige kritische Stimme in den Begründungen überstanden hat. Für mich - als juristischen Laien - ist das ein Musterbeispiel für einen allgemeinverständlichen, aber detaillierten Artikel. Deshalb mein Pro. --Scherben 10:19, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Dickes Pro: Die Entstehungsgeschichte, die Bestimmungen, juristische Aspekte, sind ganz detailliert und verständlich beschrieben. Sehr neutraler Stil ohne einseitige Wertungen. Sprachlich sehr gut gemacht. Ausführliche Literaturangaben. Tolle Arbeit ! Gruß Boris Fernbacher 19:53, 15. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Der Artikel wirkt auf mich nicht richtig ausgewogen. Angesichts der Ausführlichkeit des geschichtlichen Teils erscheint mir der Inhalt des Abkommens zu kurz zu kommen. Bei den Anlagen werden eigentlich nur die geregelten Themen beschrieben, aber kaum die Regelungen selbst. Ich empfinde das als Defizit des Artikels. --h-stt !? 23:32, 15. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Ich habe versucht, für eine detaillierte Darstellung eine Auswahl der relevantesten Artikel zu treffen, und diese Artikel inhaltlich beschrieben und zusammen mit der entsprechenden Artikelnummer genannt. Nach meiner Zählung betrifft dies drei von fünf bzw. von neun Artikel vom Text der Konvention und knapp über 20 Artikel vom Text der Anlage, also jeweils rund ein Drittel. Andere Artikel sind in der Tat nur summarisch zusammengefasst oder werden nicht extra erwähnt. Dies betrifft beispielsweise die "Freilassung von Kriegsgefangenen gegen Ehrenwort", die in den Artikeln 10 bis 12 enthalten ist. Auch die eher allgemeinen Aussagen in Artikel 35 zur Kapitulation ("Die zwischen den abschliessenden Parteien vereinbarten Kapitulationen sollen den Forderungen der militärischen Ehre Rechnung tragen. Einmal abgeschlossen, sollen sie von beiden Parteien gewissenhaft beobachtet werden.") oder in Artikel 37 zum Waffenstillstand ("Der Waffenstillstand kann ein allgemeiner oder ein örtlich begrenzter sein. Der erstere unterbricht die Kriegsunternehmungen der kriegführenden Staaten allenthalben, der letztere nur für bestimmte Teile der kriegführenden Heere und innerhalb eines bestimmten Bereichs.") empfinde ich nicht als so relevant, als dass sie detailliert im Artikel beschrieben werden müssten. Meiner Meinung nach widerspricht es dem Sinn eines Enzyklopädie-Artikels über ein Vertragswerk, jeden einzelnen Artikel des Abkommens inhaltlich wiederzugeben, da man ansonsten den Umfang des Abkommens erreicht. Du kannst Dir den Volltext der Konvention samt der zugehörigen Anlage gern anschauen (siehe Weblinks im Artikel) und dann hier vorschlagen oder im Artikel selbst ergänzen, welche Regelungen noch näher erläutert werden sollten. Eine Unausgewogenheit zwischen geschichtlichem Teil und den Inhalten des Abkommens kann ich ohne nähere Begründung nicht erkennen. Gerade für die Haager Landkriegsordnung ist ihre Entstehungsgeschichte und vor allem ihr Einfluss auf die spätere Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts eigentlich noch wichtiger als das, was in dem Abkommen selbst steht. --Uwe 01:25, 16. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Kontra Die wichtigsten Aussagen sind nicht durch detailierte Quellenangaben (Einzelnachweise) belegt und somit schwer nachprüfbar. Stefanwege 17:04, 18. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Es wäre hilfreich zu erfahren, für welche Aussagen Du dies als wichtig erachtest. --Uwe 20:33, 18. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
  • Die Einbindung des Rechtsdisclaimers ist von kaum zu überbietender unfreiwilliger Komik. Welche Form der „Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens“ könnte denkbar sein, die dieser Artikel für einen Leser missverständlicherweise leisten könnte? --Dr. med. Ieval 16:51, 21. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
    • BVerfG, 2 BvR 955/00 vom 26.10.2004 und BVerfG, 2 BvR 1476/03 vom 15.2.2006 sind zwei aktuelle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Beschwerden von Einzelpersonen, in denen unter anderem auf die Haager Landkriegsordnung Bezug genommen wird. In beiden geht es um mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland, die sich im Fall des ersten Urteils aus der möglichen Völkerrechtswidrigkeit der Enteignungen in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone und im Fall des zweiten Urteils aus der Besetzung Griechenlands im Zweiten Weltkrieg ergeben könnten. --Uwe 17:23, 21. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
      • Dass es aktuelle Rechtsfragen dazu geben kann (sogar tagesaktuelle), bestreitet niemand. Diese sind aber stets von solcher Tragweite (s. deine Beispiele!), dass aus der Darstellung des Artikels keine rechtliche Beratung abgeleitet werden kann. Wenn es danach ginge, dass nur irgendwelche womöglich im weitesten Sinne rechtlich relevante Informationen in Artikeln enthalten sind, müssten abertausende Artikel ebenfalls den Rechtshinweis tragen, etwa Deutschland (und alle anderen Staatsartikel), Rechtsextremismus, Menschenrechte oder Rechtspositivismus (den Hinweis im Artikel Naturrecht nehme ich jetzt gleich mal raus, dort ist er natürlich ebenfalls völlig unsinnig). Die Mediziner wollen keine Gesundheitshinweise in anatomischen Artikel, ebenso braucht es den Rechtshinweis nicht in rein darstellenden Artikeln, sondern nur dort, wo durch Missverständnis der Lesers eine konkrete "Rechtsberatung" sehen könnte. Bei dem Artikel Haager Landkriegsordnung besteht in dieser Hinsicht keine Gefährdung für den individuellen Benutzer (und somit den Betreiber der Wikipedia). Okay, die Genfer Konventionen haben auch einen Rechtshinweis, genauso abwegig... (vielleicht hat ja ein deutscher Soldat in einem fremden Land in seinem Foltergefängnis einen Laptop mit WLAN dabei, wo er sich schonmal auf den Prozess gegen die andere Regierung mit Hilfe der Wikipedia vorbereitet) aber da das juristische Denken und common sense zwei unvereinbarliche Dinge sind, so macht, was ihr wollt... --Dr. med. Ieval 18:26, 21. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
        • Ehrlich gesagt ist mir persönlich der Rechtshinweis ziemlich egal. Ich vermute aber mal, dass ihn irgend ein Baustein-Fan alsbald wieder in den Artikel setzen würde, wenn man ihn rausnehmen täte. Da er niemanden stört, habe ich ihn im Rahmen der Neufassung des Artikels halt dringelassen. Ich hätte aber auch kein Problem damit, wenn der Baustein aus diesem und ähnlichen Artikeln aus dem Bereich Völkerrecht rausfliegt. --Uwe 18:35, 21. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
  • Pro Der Artikel erfüllt aus meiner Sicht mittlerweile die Kriterien für exzellente Artikel --Atomiccocktail 11:24, 23. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
  • Neutral - ich weiß noch nicht recht. Durch einen Link in diesem Beitrag bin ich allerdings auf die Leipziger Prozesse gestoßen, imho ein sehr schöner Beitrag. -- SK 20:54, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Haager Landkriegsordnung - Friedensvertragspflicht und Rückgabe der besetzten Gebiete spätestens nach 60 Jahren Besatzung? Bearbeiten

Haager Landkriegsordnung - Friedensvertragspflicht und Rückgabe der besetzten Gebiete spätestens nach 60 Jahren Besatzung?

Man hoert derzeit des oefteren, dass es in der "Haager Landkriegsordnung" festgeschrieben und paraphiert worden sei, dass nach spaetestens 60 Jahren Besetzung und Besatzung ein besetztes Land wieder an ihre urspruenglichen Eigentuemer zurueckgegeben werden muss. Ausserdem wuerde eine zwingende Friedensvertragspflicht nach spätestens 60 Jahren Besatzung bestehen. Als Beispiel wird immer wieder angeführt, dass Russland sein besetztes Gebiet der DDR-I bereits nach 45 Jahren zurueckgegeben hat, nachdem es von den Besatzern voellig ausgesaugt und ausgepluendert und die Bevoelkerung total verarmt wurde. Wer kann hierueber Aufschluss geben? Liebe Grüsse von ASB.info@gmx.net

Von dem DDR-Ausplünderungs-Stuss mal abgesehen, würde die Frage mich auch interessieren: Gibt es bei der HL Vorschriften dazu, wie mit besetzten Gebieten zu verfahren ist? Hab ich da was übersehen? - Gus_is_groovy, 213.102.96.217 15:56, 9. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Artikel 25 Bearbeiten

"...Bei Belagerungen und Angriffen sind kirchliche..." - Ist dies der Originaltext, oder meint kirchlich (inzwischen) einfach alle religiösen Bauten?--Treuss 19:35, 30. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

In der amtlichen Schweizer Übersetzung und der amtlichen deutschen Übersetzung aus dem Reichsgesetzblatt von 1910 lautet die Formulierung jeweils "die dem Gottesdienste ... gewidmeten Gebäude", im englischen Text "edifices devoted to religion". Ich habe "kirchliche" mal durch "religiöse" ersetzt, danke für den Hinweis. -- Uwe 19:52, 30. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Ich habe das Original eingestellt. Ein Artikel über die HLO sollte doch wohl zumindest den O-Text enthalten. (nicht signierter Beitrag von 84.150.59.98 (Diskussion) 23:03, 2. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

Frage Bearbeiten

Besagt die Landkriegsordnung nicht, dass die BRD ein militärisch besetztes Gebiet ist? Ich mein, es gab ja kein Artikel 146 nach der Wiedervereinigung, oder ist damit die „Ganze Wiedervereinigung Deutschlands“ gemeint, auf dem Gebiet des Deutschen Kaiserreiches unter Preußen? lg --88.134.79.163 15:15, 10. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Die HLKO ist hierfür nicht einschlägig. Winfried Schrödter (Diskussion) 12:07, 18. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Bundesrepublik & DDR Bearbeiten

Nach der HLO waren sowohl die Gebietsabtrennungen Deutschlands 1918 und 1945 und die Errichtung zweier Staatsfragmente BRD und DDR auf dem Boden Deutschlands nach HLO illegal. Demzufolge kann man sich das Kapitel "Ahndung bei Verstößen" sparen. Reine Geschichtsklitterung. Die Alliierten 1945 und die Entente 1918 haben ungezählte Male gegen die HLO verstoßen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen worden zu sein. (nicht signierter Beitrag von 84.150.59.98 (Diskussion) 23:03, 2. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

Und worin besteht jetzt der konkrete Beitrag zur Verbesserung des Artikels?--95.90.184.120 03:00, 18. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Die HLKO ist hierfür nicht einschlägig. Winfried Schrödter (Diskussion) 12:07, 18. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Luftkriegsordnung Bearbeiten

Wie ihr vielleicht seht, habe ich einen kurzen Abschnitt zum Thema Fernmeldewesen und Luftrecht eingefügt. Da das Luftrecht in Bezug auf die Landkriegsordnung sehr spannend ist, halte ich es für richtig und denke, dass man den Teil weiter ausbauen sollte, inklusive eines eigenen Artikels über das niemals existiert habende "Haager Luftkriegsrecht". Kritik und Anmerkungen bitte unter diesen Beitrag setzen und nicht einfach losschießen, in welche Richtung auch immer. :) Achja: Was mich noch erstaunt hat, war die Tatsache, dass ich den ersten Einzelnachweis in den Artikel eingebracht hab. Ist das im Bereich des Völkerrechts normal? :) --Sagehorn (Diskussion) 20:15, 10. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Erstmal vielen Dank für die Ergänzung, die ich stilistisch etwas überarbeitet habe. Die Aussage "Für das Fernmeldewesen wurden Regeln über die Kontrolle des Funkverkehrs in Kriegszeiten in die Landkriegsordnung aufgenommen." kann allerdings nicht stimmen, denn die Haager Landkriegsordnung blieb nach 1907 unverändert. Ich habe diesen einen Satz erstmal rausgenommen. --Uwe (Diskussion) 21:06, 10. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Gern geschehen. :) Gut, dass Sie sich so gut auskennen, Sie haben wohl recht. Da der Autor nur auf das Scheitern des Luftkriegsrecht eingegangen ist, bin ich davon ausgegangen, dass der Teil zum Fernmeldewesen akzeptiert wurde. Tatsächlich hat er den Bereich einfach nicht weiter behandelt. Ich denke aber, es kann ruhigen Gewissens festgehalten werden, dass es bezüglich des Fernmeldewesens zu einem Entwurf gekommen ist, in dem Regeln über die Kontrolle des Funkverkehrs in Kriegszeiten empfohlen wurden. --Sagehorn (Diskussion) 13:38, 11. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Frage zu Geiselerschießungen Bearbeiten

In der Diskussion über Geiselerschießungen, an denen der unlängst verstorbene Erich Priebke beteiligt war, nennt ein User diese vor dem Hintergrund des voraufgegangenen Attentats eine "völkerrechtlich korrekte Repressalmaßnahme (Quote 10:1)". Gab es eine derartige 10:1-Regel wirklich, oder gehört sie ins Reich der Mythen - oder ist es eine Halbwahrheit, und es war eine Art Gesetzeslücke, weil das Londoner Statut während des Krieges noch nicht in Kraft war? --Slow Phil (Diskussion) 23:43, 14. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Repressalien sind im völkerrechtlichen Sinne eine Maßnahme, die ein Staat ergreift, um einen fortgesetzten Völkerrechtsverstoß eines anderen Staates zu unterbinden. Repressalien sind selbst Verstöße gegen das Völkerrecht, und damit grundsätzlich unzulässig, es sei denn, (1) das Ziel der Unterbindung des zugrundeliegenden Rechtsverstoßes lässt sich nicht mit anderen (milderen) Mitteln erreichen, (2) die als Repressalie gewählte Maßnahme ist verhältnismäßig zum zugrundeliegenden Verstoß, (3) dieser Verstoß stellt einen fortgesetzten und nicht nur einen einmaligen Rechtsbruch dar, und (4) es handelt sich um einen Bruch des Völkerrechts und nicht z.B. um eine strafrechtlich relevante Handlung eines Individuums.
Das als grundlegende Information zum Begriff Repressalie. Daraus wird schon deutlich, dass eine Repressalie eben keine Sühne oder Vergeltung eines Attentats sein kann. Darüber hinaus ist mir von einer völkervertragsrechtlich oder völkergewohnheitsrechtlich etablierten Quote von 10:1 nichts bekannt. Und Artikel 50 der Haager Landkriegsordnung ist im Bezug auf die Erschießung von Zivilisten als Geiseln in Reaktion auf ein einzelnes Attentat eindeutig ("Keine Strafe in Geld oder anderer Art darf über eine ganze Bevölkerung wegen der Handlungen Einzelner verhängt werden, für welche die Bevölkerung nicht als mitverantwortlich angesehen werden kann."). --Uwe (Diskussion) 01:11, 15. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Unlängst verstorben ist in Fall Priebke schon lustig, war vor drei Tagen. Erschießungen von Zivilisten sind generell Kriegsverbrechen.

Woher kommt dann die Legende, die Erschießung von Gefangenen nach einem Attentat im Verhältnis von (maximal) 10:1 sei durch das Völkerrecht oder die Haager Landkriegsorgnung gedeckt gewesen? Ich habe Ähnliches als Jugendlicher schon mal gehört, und zwar nicht als Rechtfertigung für Taten wie die Priebkes, sondern eher in dem Sinne, dass das Kriegsvölkerrecht damals gewissermaßen zu lasch gewesen sei.--Slow Phil (Diskussion) 15:12, 15. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Die Frage nach dem Woher lässt sich bei den wenigsten Legenden beantworten. Die Erschießung von Gefangenen ist jedenfalls nicht durch die Haager Landkriegsorgnung oder andere völkerrechtliche Bestimmungen gedeckt, weder nach einem Attentat noch nach einer anderweitigen feindseligen Handlung des Kriegsgegners, weder im Verhältnis 10:1 noch in irgendeinem anderen Zahlenverhältnis, weder für Kriegsgefangene noch für als Geiseln genommene Zivilpersonen, und weder als Vergeltungsmaßnahme noch als Repressalie oder aus irgendeinem anderen Grund. --Uwe (Diskussion) 00:22, 16. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Weißrussland Bearbeiten

Weißrussland war bis zu deren Auflösung Teil der Sowjetunion. Wie kann ein nicht souveräner Teilstaat ohne eigenständige Armee 1962 Vertragspartei der Haager Landkriegsordnung geworden sein ? Warum wurde nicht gleich die Sowjetunion Mitglied ? Oder wurde die HLKO nachträglich auf das Gebiet Weißrusslands ausgedehnt, weil ursprünglich nur Russland Mitglied war ? Aber was war dann mit den anderen Teilstaaten der Sowjetunion ? Oder handelt es sich um einen Schreibfehler, und es ist 1992 gemeint ? --HH58 (Diskussion) 19:49, 23. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Die Weißrussische SSR war, ebenso wie die Ukrainische SSR, eigenständiges (Gründungs)mitglied der Vereinten Nationen, wie die UdSSR, der beide Sowjetrepubliken seit ihrer Gründung angehörten. Auch anderen Abkommen des humanitären Völkerrechts wie den Genfer Konventionen von 1949 oder der Haager Kulturgutschutz-Konvention von 1954 ist Weißrussland als eigenständige Vertragspartei beigetreten, wie auch die Ukraine, als sie noch als Ukrainische SSR der Sowjetunion angehörte. Die völkerrechtlichen Vertragsbindungen der Sowjetunion hat nach deren Auflösung Russland in Rechtsnachfolge der UdSSR übernommen. --Uwe (Diskussion) 20:42, 27. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Artikel 80 der Verfassung der UdSSR gab den Unionsrepubliken das Recht auf eigenständige auswärtige Beziehungen, wovon allerdings nur Weißrussland und Ukraine Gebrauch gemacht haben, wie vorstehend näher erläutert. Winfried Schrödter (Diskussion) 12:01, 18. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Die Detonation einer sagen wir 150 KT Wasserstoffbombe... Bearbeiten

...über sagen einer sagen wir strategisch wichtigen Großstadt mit 250.000 Einwohnern wäre mit der HLKO vereinbar. Oder nicht ? --93.104.187.107 13:57, 21. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Wahrnehmung vor und nach 1914 bzw 1907 Bearbeiten

So würde das Verbot von giftigen Substanzen in Artikel 23a nach dieser Sichtweise nicht für Geschosse gelten, die Gift freisetzten, sondern nur für das Vergiften beispielsweise von Wasser, Lebensmitteln oder Böden. So wie 23a formuliert ist: potentiell möglich. Aber es gibt auch die I. Haager Friedenskonferenz von 1899. (Die eigentlich nicht ungültig sein sollte.) Und dann hat man 1907 etwas durch Verallgemeinerung der Formulierung geschaffen, was nachher als einschränkend bewertet wird, in einer Form die dem Wort von 1899 widerspricht.

Verkündung in Österreich nach Ratifizierung der Beteiligten:

  • RGBl. 176/1913, 3. September 1913 [Kundmachung nachdem alle ratifiziert hatten und Großbritannien auch beigretreten ist]: Erklärung vom 29. Juli 1899 a) über das Verbot der Verwendung von Geschossen mit erstickenden oder giftigen Gasen und b) [Deformationsgeschosse] (Erklärungen der I. Haager Friedenskonferenz.) (Unterzeichnet im Haag am 29. Juli 1899, von seiner k. u. k. Apostolischen Majestät ratifiziert am 10. Juni 1900, die Ratifikationsurkunde im Haag hinterlegt am 4. September 1900) [...] Die vertragschließenden Mächte verzichten auf die Verwendung von Geschossen, welche zum alleinigen Zwecke haben, erstickende oder giftige Gase zu verbreiten. [Sperrsatz im Original]
  • RGBl. 180/1913, 3. September 1913: Übereinkommen vom 18. Oktober 1907, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges (IV. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz.) (Unterzeichnet im Haag am 18. Oktober 1907, von Seiner k. u. k. Apostolischen Majestät ratifiziert am 17. November 1909, die Ratifikationsurkunde im Haag hinterlegt am 27. November 1909) Ordnung der Gesetze und Gebräuche des Landkrieges mit dem Artikel 23: Abgesehen von den durch Sonderverträge aufgestellten Verboten, ist namentlich untersagt: a) die Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen, [...]

--Franz (Fg68at) 06:02, 26. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Russland, Sowjetunion Bearbeiten

"Mit der Sowjetunion und Japan waren zwei Hauptmächte des Krieges nicht der Genfer Kriegsgefangenen-Konvention von 1929 beigetreten, jedoch Vertragsparteien der Haager Landkriegsordnung." Ist also die UdSSR in die Rechte des Russischen Reiches eingetreten? An anderer Stelle las ich: "unter Stalin wurden alle völkerrechtlichen Verpflichtungen gekündigt." Wer weiß mehr dazu? Winfried Schrödter (Diskussion) 12:16, 18. Sep. 2019 (CEST)Beantworten