Diskussion:Höhere Gewalt

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 194.150.244.94 in Abschnitt Streik als höhere Gewalt

Leider ist die Seite etwas kurz geraten und bietet auch keine gute Abgrenzung durch Beispiele oder ähliches, was denn nun keine höhere Gewalt ist. In meinem Falle hätte ich hier gerne gewusst ob ein Streik höhere Gewalt ist. Die Firmen sprechen immer gerne davon, jedoch ist es meiner meinung nach ein hausgemachtes problem der firma (streiks werden generell in verschiedenen stufen angedroht und entstehen nicht plötzlich. Daher ist es weder ein von "außen kommendes" noch eines das "auch durch äußerste Sorgfalt des Betroffenen nicht verhindert werden kann."

beispiele erwünscht Bearbeiten

in meinem fall hätte ich gerne gewußt, ab wann ein technsiches gebrechen in der produktion "höhere gewalt" darstellt. Ab 50% Produktionsausfall?....

Ausstehende Verfahren Bearbeiten

Ich hatte in einer Tagezeitung gelesen das momentan 3 Verfahren ausstehen die Streiks aus höhere Gewalt ausschliessen wollen. Informationen dazu?

Streik als höhere Gewalt Bearbeiten

Streik ist nur "höhere Gewalt" wenn der Streik bei einem Dritten stattfindet. Nicht jedoch wenn der Streik bei dem Unternehmen stattfindet welches sich auf den Streik als höhere Gewalt beruft. Münchener Kommentar zum BGB 5. Auflage 2009 § 651 j Randnummer 8. (nicht signierter Beitrag von 213.83.25.49 (Diskussion | Beiträge) 02:32, 22. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

"Bei Dritten" ist nicht genau definiert: Was ist, wenn z.B. Leihlokführer streiken? Was wenn Lokführer in eine Tochterfirma ausgelagert werden? Bei den Bahnen werden die Lokführer zum streiken provoziert, weil dann keine Lohn-, Reinigungs- Energie- und Trassenkosten etc. anfallen aber die Subventionen und Einnahmen durch Abos trotzdem fliessen. (nicht signierter Beitrag von 194.150.244.94 (Diskussion) 17:37, 19. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Einleitung Bearbeiten

denn auch ein Krieg wäre ein Fall höherer Gewalt, aber sicher kein sogenannter „Gottesakt“.

Sicher? Woher? Hat wer nachgefragt? Das ist ja gar nicht tendenziös. Schlage vor:

denn auch ein Krieg kann höhere Gewalt darstellen, ist aber rechtlich nicht ein "Act of God".

--VonFernSeher 23:49, 21. Okt. 2010 (CEST)Beantworten