Diskussion:Grenztourismus

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von 88.76.253.253 in Abschnitt Ladenschluss

Ladenschluss Bearbeiten

Führt der Umstand, dass der Reformationstag in Brandenburg, aber nicht in Berlin ein gesetzlicher Feiertag ist, dazu, dass wenn dieser Tag kein Sonntag ist, Brandenburger an diesem Tag nach Berlin fahren und dort einkaufen? --88.76.253.253 12:40, 29. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Grenzhandel Bearbeiten

Der Satz zur Befreiung von deutschen Dosenpfand ist ohne Quelle und meines Erachtens falsch. Mag sein, dass es anfangs unklar geregelt war und so von Einkaufstouristen ausgenutzt wurde oder mangels Kontrolle (reicht Vorzeigen eines ausländischen Gewerbeausweises?) noch ausgenutzt wird, weiß es nicht. Aktuell aber gilt: Einweggetränke, die ein Endverbraucher in Deutschland erwirbt, sind pfandpflichtig, auch wenn sie direkt nach dem Kauf ins Ausland gebracht werden. Befreiung gibt es nur dann, wenn die Getränke erst außerhalb Deutschlands an den Endverbraucher/Konsumenten abgegeben werden, sprich regelmässig nur für gewerbliche Käufer/Exporteure (Händler, Gastronomen). Analog gilt auch für Einwegdosen, die aus dem pfandfreien Ausland stammen, dass sie pfandpflichtig (und pfandlogopflichtig!) sind, wenn sie in Deutschland an Endverbraucher abgegeben werden. Alles andere ist Betrug am Kunden.[1]

  1. [1]