Diskussion:Grünstromprivileg

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von DaB. in Abschnitt Falscher Link Einzelnachweis 6

Das Grünstromprivileg wurde mit dem EEG 2.0 abgeschafft. (nicht signierter Beitrag von 2003:6E:4C66:2D51:702C:6D62:344D:5894 (Diskussion | Beiträge) 14:44, 19. Sep. 2014 (CEST))Beantworten

Eigenständiger Artikel? Bearbeiten

Man könnte den Artikel auch in den EEG-Hauptartikel eingliedern. Der ist nur schon so ewig lang und es geht hier ja auch speziell um das Wort "Grünstromprivileg". Was meinen andere erfahrenere Wikipedia-Nutzer? --Seisofrei 15:30, 31. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Falscher Link Einzelnachweis 6 Bearbeiten

Der Einzelnachweis 6 verweist auf eine Kleine Anfrage zum Thema der besonderen Ausgleichsregelung. Diese wird in den §§40ff EEG erläutert. Das Grünstromprivileg, um das es im vorliegenden Artikel geht, ist jedoch ausschließlich in §39 EEG näher beschrieben. Daher bin ich der Meinung, dass sowohl der Einzelnachweis als auch der zugehörigen Satz gestrichen werden sollten. (nicht signierter Beitrag von 194.127.224.206 (Diskussion) 12:43, 12. Aug. 2013 (CEST))Beantworten

Das ist AFAIS so richtig; habe den Satz daher entfernt. --DaB. (Diskussion) 22:21, 12. Nov. 2015 (CET)Beantworten