Diskussion:Getrennte Bestattung

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Hachinger62 in Abschnitt Friedrich I. etc.

Rechtliche und praktische Aspekte Bearbeiten

Es fehlt eine kurze Erörterung in welchen Staaten eine derartige Praxis überhaupt legal ist, wer dieses vornimmt (Ärzte? Bestatter?) und ob dieses für jeden "nicht-adligen" Bürger ohne Probleme machbar ist. (nicht signierter Beitrag von 84.131.66.80 (Diskussion) 05:02, 14. Okt. 2013 (CEST))Beantworten

Zumindest in Österreich geht es, siehe Zita. Der Adel ist und war dort bereits abgeschafft.

Defekte Weblinks Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 12:20, 8. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Friedrich I. etc. Bearbeiten

Vermutlich durch Nachträge ist nicht mehr zu erkennen, ob nur die Herzbestattung oder das ganze Ausweiden hier gemacht wurde. (bezieht sich das Verfahren auf Löwenherz oder den drüber? --Hachinger62 (Diskussion) 12:29, 9. Dez. 2022 (CET)Beantworten