Diskussion:Gestaltungsgeschäft

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Langsammerker in Abschnitt Begrifflichkeit

Begrifflichkeit Bearbeiten

Ich bin mir nicht ganz sicher: Gibt es im deutschen Recht tatsächlich den Begriff "Gestaltungsgeschäft"? Der Creifelds kennt nur "Gestaltungsrecht" (S. 529). Den Begriff Gestaltungsgeschäft habe ich zudem auch noch nicht gehört. --Langsammerker 12:45, 13. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Doch, gibt es. Das Rechtsgeschäft, das aus der Ausübung eines Gestaltungsrechts durch Gestaltungserklärung besteht... kann aber sein, dass das nicht so üblich ist. --103II 18:05, 13. Dez. 2007 (CET)Beantworten
ok und danke für den Hinweis. --Langsammerker 19:35, 13. Dez. 2007 (CET)Beantworten