Habe den Baustein Überarbeiten eingefügt, da nur der erste Abschnitt grob beschrieben wird; die anderen Abschnitte fehlen völlig. -- H005 12:42, 6. Nov 2005 (CET)

Habe den Baustein wieder entfernt, da alle Regelungskomplexe des GWB jeweils in Spezialartikeln ausführlich beschrieben sind und diese Spezialartikel auch alle im Artikel GWB verlinkt sind. Daher muss das alles hier nicht noch einmal dargestellt werden. - Atn 10:03, 30. Jan 2006 (CET)
Dann sollte das aber auch entsprechend dargestellt werden. Wenn es irgendwo einen Abschnitt "erster Teil" gibt, sollten auch die weiteren Teile erwähnt werden und was in ihnen steht sowie wo diese Inhalte näher erläutert werden. So wie jetzt wirkt der Artikel unausgegoren und nur halb fertig. -- H005 11:27, 30. Jan 2006 (CET)
Einverstanden. Ich habe daher einen ausdrücklichen Hinweis auf die Spezialartikel eingefügt und die spärlichen Ausführungen zum "Ersten Teil" gelöscht. - Atn 10:09, 31. Jan 2006 (CET)

swe

Frühere Versionen Bearbeiten

Wo finden sich fruehere Versionen des GWB? Gerade die entfallenen Paragraphen 4 bis 18 (z.B. § 14 zur Preisbindung in der Fassung zum 1. Januar 1974) sind nicht dokumentiert. --Traut 16:25, 17. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Defekte Weblinks Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 09:00, 30. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Novellierung Teil 4 zum 18.04.2016 fehlt Bearbeiten

--Wikiseidank (Diskussion) 12:47, 20. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Rechtsnormenhierarchie Bearbeiten

Bis auf vorkonstitutionelles Recht (bspw. BGB) müssten alle Gesetze sich aus dem Grundgesetz ergeben/ableiten. Worauf basiert das GWB?--Wikiseidank (Diskussion) 20:30, 17. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Diskussion über den Wortlaut "Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Zentralnorm des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts." Bearbeiten

Es wäre mal hilfreich, Dinge erst einmal geradezurücken, anhand einer Begründung. Sinnfrei, den Verbesserungsvorschlag zurückzusetzen, hilft dem freiwilligen Engagement nicht.

Was ist das Problem an diesem Wortlaut? Das GWB nennt man nicht ohne Grund salopp ausgedrückt "Kartellrecht", da dort die Bestimmungen zum Schutz des Wettbewerbs stehen. Hierbei wird ergänzend angeführt, beim GWB handelt es sich um die Zentralnorm des Wettbewerbsrechts, wodurch der Eindruck suggeriert wird, dass es neben dem GWB keinen weiteren Rechtstext gibt, anhand derer der Wettbewerb geregelt wird. Stimmt eben nicht, da das Wettbewerbsrecht einmal aus den Bestimmungen des GWBs ("Kartellrecht") und des UWGs ("Lauterkeitsrecht") bestehen. Die Ausdrucksweise hierbei ist unpassend gewählt.

In diesem Wikipedia-Beitrag wurde es eben richtig klargestellt: https://de.wikipedia.org/wiki/Wettbewerbsrecht_(Deutschland)! --2A02:908:1878:83A0:61C8:11F0:5A3:56FB 08:37, 8. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Ohne inhaltlich zu tief in der Materie zu stecken, ist es in jedem Fall unglücklich, zwei Teile eines Wortes unterschiedlich zu verlinken, um so mehr, wenn diese Links sich nicht zwingend aus dem Wortbestandteil ergeben. --131Platypi (Diskussion) 10:25, 8. Jan. 2024 (CET)Beantworten
@RoBri kommt da noch was von Dir? Unter anderem habe ich einen weiteren Fehler in diesem Beitrag gefunden. --Unkown 02 (Diskussion) 21:01, 8. Jan. 2024 (CET)Beantworten