Diskussion:Gesellschaftsvertrag

Letzter Kommentar: vor 16 Stunden von Alex42 in Abschnitt Gesellschaftervertrag

Evtl. sollten dieser Artikel und der Artikel Vertragstheorie zusammengeführt werden. Diskussion erwünscht! -- C.Löser 18:17, 21. Feb 2005 (CET)

Nein, die rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung des Gesellschaftsvertrages erfordert ein eigenständiges Lemma, außerdem sind das zwei verschiedene Sachgebiete. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 09:43, 16. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Gesellschaftervertrag Bearbeiten

.. leitet hier zum Gesellschaftsvertrag weiter, ohne jedoch im Lemma Erwähnung zu finden. Entweder man löscht diese Verlinkung oder hier im Lemma muss auch etwas zum Gesellschaftervertrag stehen. --46.198.30.102 20:07, 26. Okt. 2014 (CET)Beantworten

Einer von mehreren Mängeln. Ich komme darauf vielleicht zurück... --Stephan Klage (Diskussion) 18:56, 28. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Beide Begriffe habe ich schon gehört, schließlich gibt es auch die Gesellschafterversammlung. Laut [1] "kennt das Gesetz allerdings nur den Begriff „Gesellschaftsvertrag“." --Alex42 (Diskussion) 10:49, 12. Mai 2024 (CEST)Beantworten