Diskussion:Geschwindigkeit (Straßenverkehr)

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von HHE99 in Abschnitt Höchsgeschwindigkeit innerorts

Das liest sich wie aus der STVO kopiert, zum anderen ist es eine Anleitung undwiderspricht damit dem WP-Anspruch. Hadhuey 19:57, 31. Jul 2005 (CEST)

  • Es ist aber garantiert nichts kopiert und wenn Erläuterungen als Anleitung missverstanden werden, sollten andere diesen vermeintlichen Mangel beheben. Es grüßt Aloiswuest 20:58, 31. Jul 2005 (CEST)

Anregungen Bearbeiten

Ich finde den Artikel in der jetzigen Fassung sehr gut und informativ. Sollte nur präzisiert werden:

Schrittgeschwindigkeit bei vorbeifahren an Haltestellen: wenn Bus Warnblinker angeschaltet hat

sollte dann aber vielleicht auch erschöpfend sein, wie:

Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.

außerhalb von Ortschaften: Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t höchsten 60 km/h / Autobahnen 80 km/h

mit Schneeketten 50 km/h

näheres siehe § 3 StVO

05.08.05 Andreas


Behalten: Der Artikel enthält Aussagen, die schon sehr relevant sind. Die Löschbegründung (soweit überhaupt vorhanden) kann ich nicht nachvollziehen. Der Artikel muss auf alle Fälle ergänzt und ausgebaut werden. Insgesamt sollte das Thema etwas systematisiert werden. Es gibt eine ganze Reihe verwandter Themen (kleine Auswahl):

Diese sind unter einander wenig verlinkt. Andere relevante Themen sind bisher überhaupt noch nicht behandelt. Insgesamt halte ich den Artikel für sehr wichtig, wenn es gelingt, das Thema damit zu systematisieren und weitgehend erschöpfend darzustellen. -- Andreas56 09:12, 10. Aug 2005 (CEST)

(hierherkopiert aus LA-Diskussion --Aloiswuest 23:49, 11. Aug 2005 (CEST))

Maut und Vignetten Bearbeiten

Sind detaillierte Informationen über Maut sowie Vignetten und ihre Kosten in einem Artikel über Geschwindigkeit relevant?

2 kleine Fehler Bearbeiten

1) auf normalen außerörtlichen Straßen können auch 120 km/h erlaubt sein. beispiel: B 286 zwischen gerolzhofen und schwebheim.

2) in der schweiz gibt es kein automatisches tempolimit in geschlossenenen ortschaften! richtig ist aber, dass üblicherweile z. B. 50 km/h "generell" für eine ortschaft festgelegt sind. -- 84.138.163.175 12:38, 6. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Lemma Bearbeiten

mMn wäre Geschwindigkeit im Straßenverkehr besser. Begründung: die Geschwindigkeit ist im Straßenverkehr gleich definiert wie in vielen anderen Bereichen auch, nämlich als Betrag des Geschwindigkeitsvektors mit Bezugssystem Erdoberfläche. --MrBurns (Diskussion) 14:32, 15. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Höchsgeschwindigkeit innerorts Bearbeiten

Diese gilt dann innerorts auch für Kraftfahrzeuge, für die eine auf die Fahrzeugart bezogene Höchstgeschwindigkeit besteht, beispielsweise Lkw oder Pkw mit Anhänger.

Wie soll ich denn das verstehen? Darf ich innerorts also schneller fahren als ausserorts, wenn die ausgeschilderte Geschwindigkeit höher ist als die allgemeine Fahrzeugbauarthöchstgeschwindigkeit?

Und wo kommt sowas in der Praxis vor? Schnellfahrstraßen innerorts werden eigentlich immer durch Ortsendeschilder aus den geschlossenen Ortschaften rausgeschnitten. --Eingangskontrolle (Diskussion) 13:29, 15. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Ist das eine Gesetzeslücke oder so gewollt? Es gibt tatsächlich innerorts Ausschilderungen an z.B. Ausfallstraßen oder Kraftfahrstraßen mit 70 km/h. Gemäß §3 StVO gilt die bauartbedingte Geschwindigkeitsbeschränkung für Fahrzeuge über 7,5t u.a. nur außerorts. Somit dürften, wenn nicht ein anderes Gesetz das beschränkt, diese Fahrzeuge in dem Fall innerorts 70 km/h fahren. Zur Klarstellung im Artikel, wenn der Sachverhalt so richtig ist, sollte Höchstgeschwindigkeit durch Geschwindigkeitsbeschränkung ersetzt werden.
Was Deine Annahme zu Schnellstraßen betrifft, so ist das allerdings eine ganz andere Fragestellung. Auf Kraftfahrstraßen innerorts (z. B. Münchner Ring, Heerstraße Berlin) darf ohne gesonderte Beschilderung auch nicht schneller als 50 gefahren werden. Benutzt werden darf die Straße aber nur von Fahrzeugen, 'deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt'.-- HHE99 (Diskussion) 13:53, 15. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Höchstgeschwindingkeiten Bearbeiten

Auf mehrspurigen Straßen mit baulich getrennten Fahrbahnen ist die Höchstgeschwindigkeit 120km/h, soweit diese keine BAB sind. Hab ich zumindest mal in der Fahrschule gelernt (ist das überhohlt?)