Diskussion:Geschäftsfähigkeit (Deutschland)

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2A02:F90:E584:3C00:D934:1B0A:3DD2:153E in Abschnitt Relative und partielle Geschäftsunfähigkeit

Geschäftsunfähigkeit Bearbeiten

Was soll der Schlusslaut "Leck mich am Arsch" verdeutlichen?

--Chesspower 20:50, 28. Okt. 2010 (CEST)Beantworten


Geldbetrag Bearbeiten

Hallo, über welche Geldsumme dürfen Kinder unter 16 Jahren verfügen und z.B. in einem Spielzeug Geschäft einkaufen. Ich habe noch keinen festgesetzten Geldbetrag gefunden, über welchen die Kinder verfügen und damit einkaufen können. (nicht signierter Beitrag von 84.62.40.204 (Diskussion) 14:58, 15. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

Grundsätzlich dürfen Jugendliche unter 16 Jahren über alle Geldsummen in beliebiger Höhe verfügen, sofern ihnen diese von den Eltern zugeteilt worden sind oder sie mit Zustimmung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten diese von einem Dritten erhalten haben. Bei besonders hohen Beträgen kann es aber durchaus sein, dass aus jugendrechtlicher Sicht eine Gefährdung des Kindes in Betracht kommt (z.B. wenn Erziehungsberechtigte einen 8-jährigen frei über ein Millionenerbe verfügen lassen; Hier besteht die Gefahr, dass er es zu seinem Nachteil einsetzt, also bspw. verpulvert etc.), dass ist aber dann im Einzelfall zu entscheiden und spezielle Grenzen sind sicher auch nicht bei einigen Tausend Euro erreicht. (sry. hab nachsigniert, sry, sry, sry!!!)--Praectar 17:29, 30. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Altersdefinition Bearbeiten

Wäre nett, wenn man in die Grafik ganz unten auch noch die Altersdefinition bzgl. Wahlrecht, Führerscheinen und Ausweisdokumenten aufnehmen könnte. 195.171.36.105 15:26, 11. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Geschichte Bearbeiten

Es waere schoen, etwas ueber die Geschichte der Gesetzgebung zu erwaehnen. Zum Beispiel, dass verheiratete Frauen erst seit 1969 geschaeftsfaehig sind (!).-- KarlFrei 20:36, 26. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Urheberrecht von Minderjährigen Bearbeiten

Eine für Wikipedia sicher nicht ganz unwichtige Frage: Wie sieht es aus, wenn Minderjährige ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten eigenes geistiges Eigentum veröffentlichen und dabei z.B. eine CreativeCommons-Lizenz wählen? Etwa wenn ein 16-Jähriger ein selbst gemachtes Foto, das von seinem Wesen her als Lichtbildwerk angesehen werden kann, auf WikimediaCommons hochlädt? Immerhin handelt es sich bei der Lizenzwahl ja um eine einseitige Willenserklärung, die durchaus rechtliche Nachteile (tw. Verzicht auf das ausschließliche Verwertungsrecht) mit sich bring. Nach meinem Laienverständnis wäre eine CC-Lizenz nur durch Volljährige oder eben bei Zustimmung eines Erziehungsberechtigten/Vormundes wirksam (es sei denn, es handelt sich um geringwertige Inhalte, wie etwa einen kleineren Textbeitrag).--SiriusB (Diskussion) 20:26, 22. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Gliederung Bearbeiten

Ich habe damit begonnen, die Gliederung zu korrigieren (siehe letzte beiden Änderungen). Ich werde das in den kommenden Tagen fortführen und auch die Texte anpassen, wo nötig. Bis dahin gibt es leider ein paar Ungereimtheiten, das ist jedoch immer noch besser als der falsch strukturierte Zustand davor. --AkariAIA (Diskussion) 12:57, 18. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

@AkariAIA, ich beobachte diese Entwicklung hier mit Wohlwollen. Mir selbst ist bei x Artikeln die Mühe bewusst geworden, die es aufzubringen heißt, wenn strukturell „fehlaufgebaute“ Artikel sinnvoll entflochten werden sollen. Bei diesem Artikel wird der – leider kaum honorierte – Wert wikipedianischer Nacharbeit gerade offensichtlich. Dank dafür. Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 12:48, 19. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
@Stephan Klage, vielen Dank, das freut mich! Ja, da muss man sich erstmal grundsätzlich eindenken. Macht aber auch Spaß (und wäre bei noch so vielen anderen Artikeln gut...). Grüße, AkariAIA--AkariAIA (Diskussion) 13:43, 19. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
In der Tat, es sind viele Rechtsartikel betroffen. Häufig hat eine erste Generation von Wikipedianern Kurzartikel im Stile des bis dahin bekannten Brockhaus/Meyer-Eintrags „gestiftet“. Darauf bauten dann zunächst kaum inhaltliche, umso mehr aber dem technischen Fortschritt in WP geschuldete Edits auf, durchbrochen von wenigen - jetzt leider häufig unsystematischen Änderungen und/oder Ergänzungen. Wegen OMA-Tauglichkeit fühlen sich dann auch Fachfremde noch aufgerufen, einzugreifen. Da WP unter massivem Autorenschwund leidet, stellen maßgebliche Artikeleingriffe heute eher eine Rarität dar. Das kann zwar bedauert werden, stimmt andererseits zuversichtlich insoweit, als WP immer wieder mal von jemandem „entdeckt“ wird, der sich schwungvoll im Sinne des Projekts einbringt. Einige Autoren sind dazu übergegangen „eigene Artikel“ oder von Dritten verfasste „Lieblingsartikel“ (mit-) zu verwalten. Daher lese ich Deine Stellungnahme mit grundsätzlichem Behagen. Est quod est. Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 14:23, 19. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Absurde Kindheitsbegriffzusammenfassung/-darstellung Bearbeiten

Im Abschnitt "Überblick über die Altersgruppen" steht beim Begriff "Kindheit" bei den Jahen 1-3 "nein". Absurd. Allein schon der erste Satz im dort verlinkten WP-Artikel "Kindheit" lautet: "Kindheit bezeichnet den Zeitraum im Leben eines Menschen von der Geburt bis zur geschlechtlichen Entwicklung (Pubertät)." -- Man möge das also bitte mal überprüfen; ich plädiere für "teils" mit erster Helligkeitsabstufung (also nicht ganz hellgrün). --2A02:908:1963:180:20A2:B485:F8CC:1FE9 17:44, 6. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Wie wäre es, wenn du den Artikel Kindheit weiterlist? Dann wird dir auffallen, dass dies nicht so klar definiert ist und es mehrere Definitionen für Kleinkind gibt. "In der Entwicklungspsychologie folgt die Kindheit auf das Kleinkindalter (ca. 2. und 3. Lebensjahr) und gliedert sich in die frühe Kindheit (ca. 4. bis 6. Lebensjahr), die mittlere Kindheit (ca. 7. bis 10. Lebensjahr) und die späte Kindheit (ca. 11. bis 14. Lebensjahr)." Der Abschnitt ist also schon korrekt. --Natsu Dragoneel (Diskussion) 17:58, 6. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Relative und partielle Geschäftsunfähigkeit Bearbeiten

Ist erwähnt in Urteil vom 18.5.2001 - V ZR 126/00.

Außerdem in des XII. Zivilsenats vom 29.7.2020 - XII ZB 106/20

Zur Partiellen siehe: des V. Zivilsenats vom 18.5.2001 - V ZR 126/00 und [1] --2A02:F90:E584:3C00:D934:1B0A:3DD2:153E 16:23, 4. Apr. 2023 (CEST)Beantworten