Diskussion:Gerichtsorganisation in der Türkei

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Ob.helm in Abschnitt özel yetkili mahkemeler

Hallo, ich bin neu bei der Wikipedia (also Bitte nicht gleich runtermachen) und habe mir mal diesen Artikel durchgeschaut. Mir ist aufgefallen, dass bei der Zivilgerichtsbarkeit ein paar Sachen fehlen und der Aufbau nicht so ganz richtig ist. Hier mal ein kurzer Aufbau: Zivilgerichtsbarkeit:

1. Gerichte erster Instanz (Ilk Derece Mahkemeleri)

a. Friedensgerichte (Sulh Hukuk Mahkemeleri)
b. Amtsgerichte (Asliye Mahkemeleri)
  aa. Zivilkammer (Asliye Hukuk Mahkemesi)
  bb. Handelsgericht (Asliye Ticaret Mahkemesi)
c. Gerichte mit Sonderaufgaben = zivilrechtliche Sondergerichte (Özel Görevli Hukuk Mahkemeleri)
  aa. Arbeitsgerichte (Is Mahkemeleri)
  bb. Verbrauchergerichte (Tüketici Mahkemeleri)
  cc. Vollstreckungsgerichte (Icra Mahkemeleri)
  dd. Gerichte zu gedanklichen und gewerblichen Rechten (Fikri ve Sinai Haklar Mahkemeleri)
  ee. Familiengerichte (Aile Mahkemeleri)

2. Üst Derece Yargi Yerleri

a. Kassationsgericht (Yargitay)
b. Berufungsgericht (Bölge Adliye Mahkemesi; noch nicht in die Praxis umgesetzt)

Außerdem steht in dem Text, dass die Zivilkammer mit einem Richter besetzt sei. Das stimmt so nicht ganz, denn laut Gesetz müsste es eigentlich mit mehreren Richtern besetzt werden, wird jedoch in der Praxis (aus Mangel) nur mit einem Richter besetzt. Zudem stimmen die Zuständigkeiten bei den Friedensgerichten und Zivilkammern auch nicht ganz. Das Friedensgericht ist zwar für Streitfragen mit geringem Wert prinzipiell zuständig, aber unabhängig vom Streitwert auch für:

a. aus Mietverträgen zu Stande kommenden Streitigkeiten (Räumungsklagen, Mietkündigung, Festsellung der Höhe des Mietzinses, Forderungen und Schadensersatzklagen bzgl. der Miete)
b. Ausstellung des Erbscheins (mirascilik belgesi=veraset ilami)
c. Adoptionssachen
d. Bestätigung von Rechtsgeschäften zwischen Kindern und Eltern (cocuk ile ana-baba arasindaki hukuki islemlerin onaylanmasi)
e. Auflösung von Eigentümergemeinschaften

Die Zivilkammern sind unabhängig vom Streitwert noch zuständig für:

a. Insolvenzverfahren (iflasa iliskin davalar)
b. Stiftungen (vakiflar)
c. Persönlichkeitsrechte (sahisvarligi haklari)

-- Hukukcu

Der Artikel ist im wesentlichen von mir. Mein Wissen über das Thema ist begrenzt. Ein paar Vorträge, ein Buch hier und dort. Ich wäre froh, wenn ein kundiger Kollege sich des Themas annehmen könnte. Vor allem die Bezeichnung der Gerichte hat mir damals Kopfzerbrechen bereitet, da sie in der Literatur nicht einheitlich ist. Es grüßt --Koenraad Diskussion 18:58, 15. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

özel yetkili mahkemeler Bearbeiten

wo kann man diese sondergerichte özel yetkili mahkemeler einordnen? okay die wurden jetzt zwar aufgehoben, aber wäre vielleicht interessant die historie und die gründe für die aufhebung zu nennen, oder?--KureCewlik81 Bewerte mich!!! 17:32, 6. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Das Ganze steht unter Staatssicherheitsgericht (Türkei), wo eine Aktualisierung fehlt.Ob.helm (Diskussion) 16:15, 10. Mär. 2014 (CET)Beantworten