Diskussion:Georg Beyer

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Dr. Frank L. Schäfer in Abschnitt Dozentenposition

Rolle Beyers in der Begründung der jur. Germanistik Bearbeiten

Anders als im Artikel angegeben, war Beyer "nur" der zweite Dozent, der das deutsche Recht, d.h. Deutsches Privatrecht und Deutsche Rechtsgeschichte, eigenständig vortrug. Die Führungsrolle von Thomasius ist seit mehr als einhundert Jahren bekannt: Siehe nur Landsberg, Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft, Bd. III/1 Text, S. 79 – 82, 87 – 91. (nicht signierter Beitrag von 188.62.184.102 (Diskussion) 13:23, 25. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

Hm Er war der zweite Dozent der das vortrug nach Thomasius. Thomasius war der erste Dozent. Das gilt als sicher. Aber wenn er nach Thomasius das deutsche Recht vorgetragen hatte, wer ist nach Thomasius der nächste erste Dozent? mfg Torsche (Diskussion) 07:49, 23. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Dozentenposition Bearbeiten

Danke für den Hinweis. Ich wollte ausdrücken, dass Thomasius der erste Dozent und sein Schüler Beyer der zweite Dozent in diesem Fach war. Einen weiteren Dozenten zwischen beiden Gelehrten gibt es nach derzeitiger Erkenntnis nicht. (nicht signierter Beitrag von Dr. Frank L. Schäfer (Diskussion | Beiträge) 14:35, 2. Mär. 2014 (CET))Beantworten