Diskussion:Georg Baring

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Hvs50 in Abschnitt Freiherr seit 1832

Freiherr seit 1832 Bearbeiten

Warum „nach einigen Quellen auch Baron Georg(e) von Baring bzw. Georg Freiherr von Baring“? Weiter unten steht doch ausdrücklich, dass er seit 18. Juni 1832 amtlich Freiherr von Baring heisst. Wenn Vorname und Titel in einer englischen Veröffentlichung in englischer Entsprechung – wie das damals hin und her üblich war (ein Graf von Solms war eben im UK „Count Von Solms“ und in Paris gar „Comte de Solms“) – anders lauten, wird daraus sicher kein alias-Name. Fraglich ist eigentlich nur, ob nach damaligem Namensrecht der Freiherr vor oder nach den Vornamen zu stehen hätte. --Hvs50 (Diskussion) 13:10, 27. Jul. 2021 (CEST)Beantworten