Diskussion:Geldstrafe (Deutschland)

Letzter Kommentar: vor 29 Tagen von Giebenrath in Abschnitt Empfänger

Empfänger Bearbeiten

Habe ich es überlesen, oder wird nicht ausgesagt wer das Geld bekommt?80.187.109.171 03:00, 1. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Das wird in der Tat nicht ausgesagt. Das Geld erhält die Justizkasse, nicht etwa das Opfer der jeweiligen Straftat.--141.20.12.71 (16:35, 22. Jun. 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Was ist, wenn man gar kein Einkommen hat bzw. einem die SGB-II-Leistungen versagt wurden, weil die Lebenspartnerin (nicht verheiratet) beispielsweise Einnahmen, aber nur zum Überleben, hat? (nicht signierter Beitrag von Frank1965 (Diskussion | Beiträge) 21:58, 19. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

In dem Fall hat man ja ein Einkommen, nämlich den Unterhalt von der Lebenspartnerin. Freies Wohnen und Essen zählen gleichfalls als Einkommen.--Giebenrath (Diskussion) 14:25, 12. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Noch mal zur ersten Frage: Was macht die Justizkasse mit dem Geld? Weiterleiten an das Landes-/Staatssäckel? Wohltätigen Zwecken zuführen? Oder ist das eine der Säulen der Justizfinanzierung? --Derbrauni (Diskussion) 07:44, 27. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Das Geld landet im Landeshaushalt, soweit ich weiß. Eine Zahlung an wohltätige Einrichtungen ist kein Strafbestandteil, kann aber bei der Strafzumessung gewürdigt werden. --195.37.186.62 04:59, 2. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Bei Einstellungen gegen Auflagen handelt es sich normalerweise um eine Spende an einen wohltätigen Zweck. Diese Auflage ist jedoch keine Geldstrafe und beinhaltet daher auch keine Tagessätze. (nicht signierter Beitrag von 195.88.117.166 (Diskussion) 11:50, 23. Jan. 2015 (CET))Beantworten
Afaik bestimmt der Richter, an wen eine Geldstrafe zu entrichten ist, und kann dafür jede gemeinnützige Einrichtung bestimmen (ich weiß nicht, ob es dann eine konkrete sein muss, oder ob der Richter das offen lassen kann). Bestimmt er nichts, so muss die Geldstrafe in den Landeshaushalt erbracht werden - "allgemeiner Staatshaushalt" dann eben.
Ob das bei einer "Einstellung gegen Auflagen" genauso ist - ?
--arilou (Diskussion) 13:32, 21. Jan. 2021 (CET) (PS: Alles nur meine persönliche Meinung, keine Rechtsberatung!)Beantworten
Leider völliger Unsinn - eine Geldstrafe geht stets an die Justizkasse. --Giebenrath (Diskussion) 20:39, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten

Tagessätze Bearbeiten

Ich denke, man kann den Link zu den Tagessätzen herausnehmen (zumindest, so lange da nicht mehr steht als zur Zeit). Letztlich verweist er ohne Zusatzinformation nur wieder zum Artikel zurück.--Katzmárek2 09:46, 15. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Nicht mehr Notwendig. Jetzt gibt es dort einen kleinen Rechtsvergleich. --Franz (Fg68at) 14:10, 9. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Zeitpunkt der Berechnung - Änderung Bearbeiten

  • Wann wird der Tagessatz in Deutschland berechnet? In Österreich zB im Zeitpunkt des Ersturteils. (§ 19)
  • In der Schweiz (Art. 36) kann der Tagessatz nachträglich bei unverschuldeter Änderung der Finanzlage verändert werden. (Und auch Ratenzahlung gewährt und gemeinnützige Arbeit verhängt werden.) Wie wird das in Deutschland gehandhabt. Der Abschnitt Tilgung ist da nicht klar genug.

--Franz (Fg68at) 14:09, 9. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Eine nachträgliche Senkung der Tagessatzhöhe bei Verringerung des Einkommens ist in Österreich möglich, in Deutschland hingegen nicht.--Giebenrath (Diskussion) 14:30, 12. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Eintreibung Bearbeiten

Doofe Frage: Wird eine Geldstrafe, so wie ein Bußgeld, vom Gerichtsvollzieher einfach per Pfändung eingetrieben? Oder hat der Delinquent die freie Wahl, stattdessen in den Bau zu gehen? --195.37.186.62 04:59, 2. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Da für die Vollstreckung von Geldstrafen die Justizbeitreibungsordnung gilt (§ 459 StPO), kann auch hier gepfändet werden - man hat also nicht die freie Wahl. Allerdings unterbleibt die Pfändung in der Praxis oft wegen Aussichtslosigkeit.--Giebenrath (Diskussion) 02:01, 21. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Vorbehalt Bearbeiten

Oftmals ließt man in Urteilen, dass: "Die Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von X-Tagessätzen zu je X Euro vorbehalten bleibt." Könnte man nicht diesbezüglich zur Erläuterung einen Abschnitt einfügen was mit Vorbehalt gemeint ist und wann eine Geldstrafe unter Vorbehalt in Betracht kommt? (nicht signierter Beitrag von 195.88.117.166 (Diskussion) 11:50, 23. Jan. 2015 (CET))Beantworten

Es gibt dazu schon eine eigene Seite: Verwarnung mit Strafvorbehalt--Giebenrath (Diskussion) 23:34, 23. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Bis zu 90 Tagessätzen nicht vorbestraft Bearbeiten

Bedeutet diese Aussage, dass man bis einschließlich 90 Tagessätzen nicht vorbestraft ist (oder nur bis 89, und somit ab 90 auf jeden Fall als vorbestraft gilt? --Frank Helbig (Diskussion) 07:42, 24. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Ober- und Untergrenzen Bearbeiten

Meines Erachtens wäre es sinnvoll, die Frage zu erörtern, warum die Tagessätze Grenzen nach unten bzw. oben aufweisen; während eine Untergrenze sich noch leicht dadurch erklären läßt, daß auch der einkommenslose Täter bestraft werden soll bzw. daß der "aushelfende" Verwandte, Freund oder Bekannte nicht zu billig davonkommt, ist es aus angestrebten Gerechtigkeitsaspekten schon weniger erklärlich, warum eine Obergrenze geschaffen wurde, denkbar wären wohl mindestens folgende Ansätze a) Es hängt mit verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zusammen, Bestimmtheitsgrundsatz, Übermaßverbopt, etc. pp. b) Man will im Falle von Wirtschaftskriminalität u.ä. keine Untternehmen gefährden, c) außerordentlich gute Lobbyarbeit der potentiell Betroffenen. Ich will mich dann auch selbst auf die Suche machen, aber falls jemand bereits gut unterrichtet ist und auf entsprechendes Schrifftum verweisen kann, darf der Betreffende natürlich gerne vortreten. (Einen wortgleichen Diskussionsbeitrag habe ich im Artikel Diskussion:Tagessatz erstellt.)--Blaubeermarmelade (Diskussion) 03:41, 8. Sep. 2019 (CEST)Beantworten