Diskussion:Gebiets- und Verwaltungsreform im Saarland 1974

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von WBZ2 in Abschnitt 2.6.8 Landeshauptstadt Saarbrücken

2.6.8 Landeshauptstadt Saarbrücken Bearbeiten

Der Saarbrückener Stadtteil Eschringen wird beim Stadtverband zweimal genannt, einmal zum ehm. Amt Ensheim gehörig, andererseits auch beim ehm. Amt Brebach aufgelistet. Auf der Karte ist eine Zuordnung auch nicht ersichtlich, da die Stadtteile der beiden ehem. Ämter aneinander grenzen. 46 Eschringen liegt also genau zwischen 44 Ensheim und 45 Brebach-Fechingen im Stadtbezirk 4 Halbach.

Unter saarbruecken.de und unter den www.eschringen.de findet man nichts über die Zugehörigkeiten. Lediglich ein Wiki-Eintrag unter Eschringen "Durch eine französische Verwaltungsreform im Jahr 1800 verlor Eschringen seine Selbständigkeit und wurde der Meierei Ensheim zugeteilt." weist darauf hin, das Eschringen zum ehm. Amt Ensheim gehörte. Dies wird dadruch bekräftigt, dass ja ein Amt aus zumindest 2 (amtsangehörigen) Gemeinden bestehen müsste und das Amt Ensheim offensichtlich nur aus 2 Gemeinden, eben den Amtssitz und Eschringen, bestand. Vielleicht kann dies mal jemand überprüfen. Danke !

--WBZ2 (Diskussion) 19:25, 4. Nov. 2013 (CET)Beantworten

noch ein Nachtrag: von der Eschringener Zeittafel: 1958 nach 158jähriger Zugehörigkeit zur Bürgermeisterei Ensheim wird Eschringen wieder selbständige Gemeinde → heißt selbständig hier amtsfrei ?

Antwort durch Recherche gefunden Bearbeiten

Durch Recherche kann ich die von mir gestellte Frage nun selbst beantworten:
Lt. Amtsblatt des Saarlandes Nr. 162/1957, erschienen am 30. Dezember 1957 (Seite 1231) wurde am 18. Dezember 1957 die Auflösung des Amtes Ensheim beschlossen. Die beiden ehemaligen amtsangehörigen :Gemeinden Ensheim und Eschringen wurden selbständige Gemeinden mit eigener Verwaltung.[1] Im Artikel habe ich die entsprechenden Änderungen vorgenommen.
  1. Amtsblatt 1957/162.