Diskussion:GNU General Public License/Archiv/2009

Verlinkung -> Verpflichtung zur GPL?

Grüße! Wie sieht es aus, wenn ich in meiner Software auf Libarys einer unter der GPL stehenden Software verlinke (etwa GSL), selber aber die Libary nicht ausliefere sondern beim Kunden als installiert voraussetze, muss ich in diesem Fall meine Software auch unter die GPL stellen? Bezüglich dieser Frage habe ich schon einige widersprüchliche Antworten erhalten. Viele hängen sich daran auf, dass ich die Software nicht mit ausliefere. Andereseits verlinke ich nun mal mit ihr und nutze sie zur weiteren verarbeitung. Wenn der Kunde die Libary nicht installiert hätte, würde meine Anwendung auch nicht laufen. Kann jemand von euch diese Frage beantworten, eventuell mit Quellen. Das ließe sich mit sicherheit gut in Abgrenzung zur LGPL auch im Artikel ausarbeiten. -- 62.40.23.126 11:33, 22. Mai 2009 (CEST)

Du solltest Rat von einem Anwalt aufsuchen (Zur deinem Problem: Ganz klar ja. Siehe dazu die Definition von betroffenes Werk in "0. Definitionen": "Ein „betroffenes Werk“ bezeichnet entweder [...] oder ein auf dem Programm basierendes Werk." und "10. Automatische Lizensierung nachgeordneter Anwender" in der deutschen Übersetzung. Mit der Einschränkung "1. Quelltext", Abschnitt "Systembibliotheken", die hier nicht zutrifft (aber frage einen Anwalt).--Blauebirke ☕✍  18:52, 23. Mai 2009 (CEST)


Anderes Bild

Sollte nicht das Bild der GPL v3 anstelle des GNU Symbols verwendet werden?

http://www.fsfe.org/projects/gplv3/GPLv3-logo-red.png (nicht signierter Beitrag von 92.195.120.80 (Diskussion | Beiträge) 19:24, 19. Dez. 2009 (CET))

Würde Sinn machen. -- 87.144.121.86 19:36, 19. Dez. 2009 (CET)

"erweiterte" tivolisierung

Die GPLv3 wurde ja unter anderem dazu geschaffen um besser zu regeln unter welchen bedingungen gewisse software auf welcher hardware etc. lauffähig ist, um eben das "locking" von binaries zu vermeiden, was den zugang zum source code ja witzlos machen würde.

Jetzt kann ich persönlich aber nicht die antwort zu folgender problematik hier herauslesen, und fänd es gut wenn jemand mir hier eine antwort geben kann und auch einen passenden satz in den artikel einfügen kann.

Angenommen ich schreibe einen server (was genau ist egal, er stellt abstrakt gesehen einen service über das internet zur verfügung), der selbst einige GPLv3 bibliotheken verwendet. Nach v2 wäre ich, da ich der einzige bin der die binaries benutzt, auch der einzige dem ich die sourcen zur verfügung stellen müsste. Muss ich jetzt bei v3 doch meinen source code veröffentlichen, weil ich jemandem anderen erlaube die binaries über den durch das internet bereitgestellten service zu benutzen? Einige stellen kommen mir dabei so vor als wäre das notwendig, jedoch würde das doch dann auch bedeuten wenn ich mit gimp bilder produziere, müsste ich jedem den gimp sourcecode zu den bildern mitgeben... (nicht signierter Beitrag von 87.155.81.146 (Diskussion | Beiträge) 18:06, 22. Nov. 2009 (CET))

Dieser Fall wird tatsächlich von der GPL nicht abgedeckt und ist der Grund, warum man die GNU Affero General Public License braucht. --Stefan Weil (Diskussion) 12:02, 6. Okt. 2016 (CEST)
Kommst du wirklich nach fast sieben Jahrenm um diesen Kommentar zu hinterlassen? Denn er ist flacsh. Nutzen im Sinne der Lizenz ist das Installieren und selbständige Betreiben der Software; nicht die Nutzung von durch die Software bereitgestellen Diensten auf dem Server eines Dritten. Grüße --h-stt !? 14:54, 6. Okt. 2016 (CEST)
Inwieweit ist welche Kommentar falsch? Wenn du GPL-Code modifiziert, die Binaries aber nicht verteilt sondern nur auf den eigenen Server laufen lässt muss man den Code nicht veröffentlichen – auch wenn man die Dienste vermietet oder öffentlich zur Verfügung stellt. Dass wird als "ASP-Schlupfloch" genannt und deshalb wurde die AGPL geschaffen. Wer AGPL-Code modifiziert und auf seinem Server als von außen erreichbarer (Web-)Dienst laufen lässt muss den Code zum Download anbieten. Insoweit halt ich den Kommentar von Stefan Weil schon für richtig. (Höchstens missverständlich ausgedrückt.) Die Aktualität & Aktivität dieser Diskussionsseite ist ein anderes Thema… -- Michi 15:10, 6. Okt. 2016 (CEST)
Danke, Michi. Man kann in der Tat die Diskussionsseite aufräumen (der TaxonBot macht das automatisch für Abschnitte mit mindestens zwei signierten Beiträgen). Ich habe sie erst heute gelesen und fand es nicht schön, dass eine berechtigte Frage dort seit vielen Jahren ohne Antwort blieb. Da im verlinkten Artikel zur AGPL der Sachverhalt ausführlich beschrieben ist, sollte meine knappe Antwort eigentlich ausreichend und auch nicht irreführend sein. Freundliche Grüße, --Stefan Weil (Diskussion) 15:49, 6. Okt. 2016 (CEST)

Abschnitt "Kritik" - Was soll die Beschwichtigung?

Ich lese im Abschnitt "Kritik": "Im Allgemeinen betrifft diese Kritik jedoch Punkte, die bei der GPL von der Free Software Foundation (FSF) gerade so beabsichtigt sind" Was soll diese Beschwichtigung? Es ist für die Kritik vollkommen irrelevant, ob diese Punkte von der FSF gerade so beabsichtigt sind oder nicht. Daran, daß dort Kritik geübt wird, ändert das rein gar nichts. Bitte löschen! 84.167.32.246 11:42, 23. Dez. 2009 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Stefan Weil (Diskussion) 16:04, 6. Okt. 2016 (CEST)