Diskussion:Güterkraftverkehrsgesetz

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von T. Wirbitzki in Abschnitt Die Historie geht etwas weiter zurück als 1998

Die Historie geht etwas weiter zurück als 1998 Bearbeiten

Eine Gesetzgebung zum Güterfernverkehr war schon 1948 ansatzweise da und mündete 1952 in ein Gesetz mit dem selben Namen. Siehe z.B.

https://archive.org/stream/ger-bt-drucksache-01-1344/0101344_djvu.txt
https://www.bundesarchiv.de/cocoon/barch/001/k/k1950k/kap1_2/kap2_62/para3_8.html
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/01/018/0101890.pdf
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl152s0697.pdf.

Das halte ich für erwähnenswert. Die Gesetzgebung von 1952 schreibt das Gesetz über den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen von 1935 unter neuen Gesichtspunkten fort (https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=19350004&seite=00000788).

Wie kann man das am Besten zum Ausdruck bringen? Ein Abschnitt 'Vorgeschichte', ein WP-Artikel "Güterkraftverkehrsgesetz (1952)"? --T. Wirbitzki (Diskussion) 16:43, 27. Dez. 2020 (CET)Beantworten

- Einfachster Weg: Berücksichtigung in der Infobox; Gesetz entstand 1952 und wurde 1998 reformiert --T. Wirbitzki (Diskussion) 14:55, 10. Jan. 2021 (CET)Beantworten