Diskussion:Fuchsjagd

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Gabrikla in Abschnitt Unnötige Quellenangaben
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Schiessen Bearbeiten

Bei der angegebenen Studie fehlt im Lemma in dem Kapitel Schiessen die Differenzierung zwischen mit Schrot oder mit Kugel geschossenen Füchsen. --Gabrikla (Diskussion) 20:42, 7. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Unnötige Quellenangaben Bearbeiten

Ich störe mich an den Verweißen auf Quellen im Text.

- ...ausführlich bei Kröger (1990)

- ...bei Engel (1990b).

- ...auch Ophoven (2005)

- ...und Maylein (2001)

Das ist sehr störend im Lesefluss und bringt keinen Informationsgewinn. Belasst es doch einfach mit einem kleinen Link zu den Quellenangaben; am Ende des Artikels. (nicht signierter Beitrag von 84.178.144.149 (Diskussion) 09:41, 18. Feb. 2015 (CET))Beantworten

Wo nicht nötig, nehm ich das mal raus. --Gabrikla (Diskussion) 15:25, 1. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Baujagd Bearbeiten

Kein Hundeführer wird seinen Hund in den Aufzuchtbau lassen. Wenn die Altfüchse mit den Welpen drin sind, führt das unweigerlich zu Beißereien, die gegen den Tierschutz verstoßen und nicht zum Sprengen des Fuchses führen. Außerdem würden Welpen auch nicht springen und würden vom Hund unter der Erde getötet, was weder Sinn der Baujagd ist, noch dem Tierschutz entspricht. Die entsprechende Passage im Artikel werde ich löschen. --Gabrikla (Diskussion) 23:44, 16. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Gabrikla Die Baujagd wird von Jagdgegnern zum Anlass genommen, sich generell gegen die Bejagung von Füchsen auszusprechen, ohne die möglichen Folgeprobleme zu kennen. Füchse können auf der Pirsch und besonders gut vom Ansitz aus geschossen werden, wenn sie sich auf den Flächen, auf denen die Rehe äsen, nach Beute umsehen. Kannst Du bei der Baujagd etwas über die aktuelle Gesetzeslage schreiben? Das scheint in den Bundesländern unterschiedlich zu sein. In manchen ist sie schon verboten. Es gibt neue Gesetze, nach denen die Bejagung im natürlichen Bau verboten wurde und nur einem künstlichen Bau erlaubt ist. Was gilt wann und wo? LG - Sciencia58 (Diskussion) 08:43, 28. Mär. 2017 (CEST)Beantworten
Hallo Sciencia58, ich kann mal versuchen, die Regelungen aus den Ländergesetzen zu erarbeiten. Dazu brauche ich etwas Zeit. Vorerst zu meinem Kenntnisstand. Die Ziele des Tierschutzes werden, je nach politischer Couleur in den Ländern unterschiedlich ausgelegt. So ist in Hessen z.B. die Baujagd grundsätzlich erlaubt. Die meisten Baujäger setzen ihre Hunde aber nur noch in für den Hund ungefährlichen Natur- und Kunstbauten ein. Der Hund ist heute für die meisten Jäger zum Familienmitglied geworden, das man nicht unnötigen Gefahren aussetzt. Um Gefahren für den Hund zu minimieren, sollte der Hund in einer Schliefenanlage eingeübt werden können. Gerade dies ist in Hessen nicht erlaubt. Also weichen hessische Jäger zu dieser Ausbildung in andere Bundesländer aus. In einer Schliefenanlage werden Hund und Fuchs durch Gitter, bzw. Schieber getrennt. Der Fuchs weiß sehr schnell, dass ihm nichts passiert und er zeigt sich weitgehend stressfrei. Beim Hund zeigt sich die individuelle Anlage, ob er für diese Jagdart geeignet ist. Ein ungeeigneter Hund wird demnach später auch nicht in der Praxis eingesetzt. Insofern ist die Regelung in Hessen paradox: einerseits erlaubte Baujagd, andererseits keine Ausbildung erlaubt. Die Regelung ist also nicht aus sachlichen Gründen erfolgt, sondern aus politischen Erwägungen. Gruß --Gabrikla (Diskussion) 11:25, 29. Mär. 2017 (CEST)Beantworten