Diskussion:Friedrich Schaffstein

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Mbdortmund in Abschnitt NS-Juristen in der Nachkriegszeit
  • Die Worte "sodann auch" zu Beginn des Abschnittes über das "Dritte Reich" wurden mit Bedacht gewählt, um die nunmehrige Entwicklungsphase Schaffsteins besser von der vorherigen Phase ("Liberales oder autoritäres Strafrecht") abgrenzen zu können. Zuvor hatte sich Schaffstein eben nicht explizit zum Nationalsozialismus bekannt. -- Kruwi 12:59, 22. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

NS-Juristen in der Nachkriegszeit Bearbeiten

Habe nochmal länger über den Artikel nachgedacht und mir erscheint das mit der geistig-moralischen Wende doch ein wenig zu glatt. Ganz interessant fand ich in diesem Zusammmenhang:

"Einer seiner Schüler war Friedrich SCHAFFSTEIN, ein führender Vertreter der nationalsozialistischen "Kieler Schule". In seiner 1937 erschienenen Schrift "Die Erneuerung des Jugendstrafrechts" wandte sich SCHAFFSTEIN dagegen, "die vorhandenen ... Kräfte" auf "Erziehungsversuche an erblich Minderwertigen" "zu verschwenden". "Sentimentaler Individualismus" habe "im neuen Jugendstrafrecht ebensowenig einen Platz wie im künftigen allgemeinen Strafrecht".10 Nach 1945 blieb SCHAFFSTEIN der herausragende Vertreter des Jugendstrafrechts. Das von ihm verfaßte Lehrbuch erschien vor kurzem in zwölfter Auflage."

  • Schaffstein, Die Erneuerung des Jugendstrafrechts, Berlin 1937, S. 9, 10.
  • Schaffstein
  • [3]

"Die Vereinigung wird in dieser Zeit Zeugin einer zunehmenden Barbarisierung des Rechtssystems - entgegen anderslautender Bewertungen auch auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts. Veränderungen fanden hier auf mehreren Ebenen statt: Zum einen gab es in der nationalsozialistischen „Akademie für deutsches Recht“ seit 1934 einen Ausschuss für Jugendrecht. Seit 1937 arbeitete dort ein Unterausschuss für Jugendstrafrecht unter der Leitung von Prof. Dr. FRIEDRICH SCHAFFSTEIN an einem Entwurf für ein neues Jugendgerichtsgesetz, das 1943 erlassen wurde. In diesem Unterausschuss wirkten auch der erste Nachkriegs-Vorsitzende der DVJJ, Prof. RUDOLF SIEVERTS, und das langjährige DVJJ-Mitglied LUDWIG CLOSTERMANN mit B eine problematische und bis heute nicht aufgearbeitete Verflechtung mit dem nationalsozialistischen Regime. Die wesentlichen Neuerungen im RJGG 1943 waren: - Abschaffung der Strafaussetzung zur Bewährung, - Absenkung der Altersgrenze auf 12 Jahre unter bestimmten besonderen Umständen, - Geltung nur für Deutsche, - Einführung des Jugendarrests, - Einführung der unbestimmten Jugendstrafe, - Legitimierung der polizeilichen Jugendschutzlager."

"1939 wurde die „Verordnung zum Schutz gegen jugendliche Schwerverbrecher“6 erlassen. Danach konnten die Rechtsfolgen des Erwachsenenrechts gegen Jugendliche über 16 Jahren angewendet werden, „wenn der Täter nach seiner geistigen und sittlichen Entwicklung einer über 18 Jahre alten Person gleichzuachten war“ und „die bei der Tat gezeigte, besonders verwerfliche verbrecherische Gesinnung oder der Schutz des Volkes“ es erforderten (§ 1 Abs. 2 VO). Damit war der Weg frei, Zuchthaus- und auch die Todesstrafe gegen Jugendliche zu verhängen. Diese Verordnung öffnete den Gerichten die Tür zu zwei anderen Verordnungen, die nach dem Wortlaut nur für Erwachsene galten: Die „Verordnung gegen Volksschädlinge“7 verschärfte die Strafen bei Delikten, bei denen die „durch den Kriegszustand verursachten außergewöhnlichen Verhältnisse“ (§ 4 der VO) ausgenutzt wurden. Faktisch bedeutete dies, dass nun alle bei Dunkelheit - und dadurch unter Ausnutzung der Verdunkelung bei Fliegergefahr - begangenen Delikte für Jugendliche wie auch für Erwachsene mit Zuchthaus und Todesstrafe bedroht waren. Zuständig für diese Delikte waren die Sondergerichte. Ebenfalls in die Zuständigkeit der Sondergerichte fiel die Anwendung der „Verordnung gegen Gewaltverbrecher“8, in der für den neuen Straftatbestand „Gewalttat mit der Waffe“ (§ 1 Abs. 1 der VO) als einzige Rechtsfolge die Todesstrafe angeordnet wurde."

[4] Widerspricht Deiner Aussage, Schaffstein habe erst nach der Machtergreifung der NS-Rechtsideologie angehangen:

"In der Strafrechtspolitik wurde mit dem Abgleiten der Republik in die Diktatur 1931/32 aus der verborgenen Bruchlinie zwischen Links- und Rechtslisztianern eine tiefe Kluft. Wenzel Graf Gleispach und der Radbruch-Schüler Friedrich Schaffstein bekannten sich, obwohl sie aus der „modernen“ Schule stammten, schon 1932 zu den verfassungswidrigen Zielen der Nazis und sicherte sich so im NS-Staat eine steile Karriere."

Mir scheint die NS-Verstrickung Schaffsteins doch im Artikel zu wenig ausgelotet. Mbdortmund 01:43, 23. Okt. 2006 (CEST) --Beantworten


Eines ist klar: Friedrich Schaffstein war während des Dritten Reiches ebenso explizit Nationalsozialist, wie er sich nach 1945 expilzit davon distanzierte. Überhöre bitte nicht die Ironie in meinen Zeilen! M.E. läßt sich Schaffstein ein gewisser Opportunismus nicht absprechen: Vor der Machtergreifung war es eben noch nicht opportun, sich explizit zum Nationalsozialismus zu bekennen. M.E. wollte sich Schaffstein vor 1933 zunächst alle Türen offen halten. Deshalb verfaßte er (mit Georg Dahm) eine Kampfschrift, die allen politischen Lagern auf der rechten Seite des Spektrums gefällig sein konnte. Als sich sodann abzeichnete, dass es die Nazis waren, die das Oberwasser gewinnen würden, war Schaffstein ganz schnell offiziell auf der Seite der Nazis. Doch leider ist das alles reine Spekulation: War Schaffstein bereits vor 1933 (heimlich) wirklich ein Nazi? War er es 1933-1945 heimlich nicht (ohne dass dies jemand merkte)? War er nach 1945 heimlich noch immer Nazi (nach seiner Vergangenheit fragte vor den 1970er Jahren eh' niemand)? Spekulationen sollten M.E. in einer Enzyklopädie nicht auftauchen. Seien wir ehrlich, im Grunde wissen wir wenig. Wir wissen nur - und das muss auch schonungslos dargelegt werden - dass er sich vor 1933 für die politische Rechte, zwischen 1933 und 1945 für die Nazis und nach 1945 für die BRD engagiert hat. Alle anderen Infos müssten wir irgendwie aus seinem toten Gehirn heraussaugen. Vielen Dank für Deinen engagierten Diskussionsbeitrag. Ich werde noch einmal "in mich gehen", vielleicht können wir ja auch zusammen noch mehr aus dem Artikel herausholen. Dass noch zu viele Fragen offen bleiben (auch bei Dahm, Larenz, ...), ist mir klar. Hast Du nicht vielleicht Lust, einen größeren Artikel über die "Kieler Schule" mit mir zusammen aufzubauen? -- Kruwi 11:30, 23. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Hallo Kruwi, Danke für Deine Hinweise, ich habe schon jetzt etwas aus Deinen Anmerkungen gelernt. Ich habe einen gewissen "Verurteilungsbedarf" gegenüber diesen Herren, obwohl Deine nüchterne Darstellung da wahrscheinlich mehr leistet. Natürlich liegen bestimmte "Verdächtigungen" nahe:

- Dass es angesichts der Zahl der NS-Juristen unter den Jura-Professoren einen massiven Verschleierungsbedarf gab.
- Dass es vielleicht doch Organisationen in der BRD gab, in denen früher braune Juristen sich wechselseitig unterstützten und alte Freundschaften pflegten. Ein ehemaliger Nachbar von mir, ein verstorbener Strafrechtler und ehemaliger NS-Mann, war Mitglied in diversen Freundschaftsgesellschaften mit Südafrika und in einer rechts gerichteten Studentenverbindung als "Alter Herr". Ich war damals noch zu jung, das richtig zu verstehen, aber erinnere mich noch genau daran, wie überrascht ich damals(um 1970) war, dass es in der Bundesrepublik solche kaum verdeckt rassistischen Publikationen gab. Ein weiterer Organisationspunkt dieses Mannes waren Freundschaftsverbände ehemaliger Offiziere, die internationale Kontakte pflegten, etwa zu Offizieren der englischen Armee.
- Dass es Folgen der Haltung dieser Juristen für das bundesdeutsche Rechtssystem gab und gibt.

Ich würde Dich gern bei der Artikelarbeit unterstützen, sehe aber für mich momentan keinen Ansatzpunkt für eigene Leistungen, da ich von dem Thema, vor allem von der Juristerei, nicht viel verstehe. Ich habe mal etwas zu diesem Thema gelesen im Kontext der Filbinger-Ereignisse und zum Thema der Gerichtsgutachter und deren Argumentationen zur Schuldfähigkeit und zu kriminellen Anlagen. Aber um wirklich verantwortlich etwas zu einem derart heiklen Thema beizutragen, bin ich wirklich zu uninformiert. Ich bin auf jeden Fall sehr neugierig, was Du im Zuge Deiner Forschungen herausarbeitest und wünsche Dir für Deine Diss. gutes Gelingen! Mbdortmund 06:20, 24. Okt. 2006 (CEST) --Beantworten

Lesenswertkandidatur Oktober 2006 (gescheitert) Bearbeiten

Friedrich Schaffstein (* 28. Juli 1905, † 08. November 2001) war ein deutscher Strafrechtler und Rechtshistoriker. Neben Georg Dahm gilt Friedrich Schaffstein als einer der exponiertesten Vertreter der nationalsozialistischen Strafrechtslehre. Ich hoffe der Artikel gefällt... --Kruwi 19:11, 19. Okt. 2006

nicht mal contra ... ??? -- Kruwi 16:13, 21. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Neutral Für den Nichtjuristen ist die Bedeutung des wertguten Professors schwer einzuschätzen. Du stellst die Verstrickungen in den Nationalsozialismus sehr nüchtern und sachlich dar, was ich erst einmal positiv finde. Ich fühle mich angesichts der Abstraktheit aber nicht ausreichend informiert, welche konkreten Rechtsfolgen seine NS-Begeisterung hatte, auch wenn Du die Prinzipien nennst. Vielleicht könntest Du hier konkrete Auswirkungen nennen, falls das möglich ist. Vielleicht könnte man seine Bedeutung in der NS-Juristerei noch deutlicher erläutern. War er einfach ein brauner Karrierist oder hat er eine bedeutende Rolle für die Entwicklung des NS-Unrechtssystems gespielt?

Die Wende des Professors beschreibt wohl keine untypische Karriere vom NS-Anhänger zum Helden der demokratischen Rechtswissenschaft. Diese Wende erklärst Du mit dem Einzelzitat für glaubwürdig. Gibt es da nicht mehr Material? Wie konnte er sich vor dem Hintergrund seiner exponierten Stellung in der NS-Zeit wieder etablieren? Gab es keine kritischen Reaktionen? Wie sehen Rechtshistoriker den Mann heute?

Entschuldige mein Nachhaken, aber der Bruch in der Biographie erfordert m.E. doch genauere Informationen. Mbdortmund 05:06, 22. Okt. 2006 (CEST) --Beantworten

    • Ehrlicherweise muss man einräumen, dass die Frage nach dem Einfluss, den die Lehren Schaffsteins/ Dahms oder Larenz' tatsächlich hatten, ein quasi unerforschtes Gebiet ist. Das einzige, was mit Gewissheit gesagt werden kann, ist, dass die normative Tätertypenlehre einen gewissen Einfluss auf die Reform der Tötungsdelikte 1941 genommen hat. Alles andere ist noch zu erforschen. Dies wird unter anderem einen Teilaspekt der Dissertation darstellen, die ich zu schreiben angefangen habe. Ich stehe jedoch noch AM ANFANG. Ich werde allerdings versuchen, weitere Aspekte der "Kieler Schule" mittels eines Hauptartikels in die wikipedia einzubringen. Gb mir dafür aber bitte noch einige Wochen Zeit ... . -- Kruwi 16:02, 22. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

ebenfalls neutral. Zwar geht der Artikel schoen auf Schaffsteins Rechtstheorien ein, fuer lesenswert ist mir der Artikel noch ein bisschen zu duenn. "Aus Gründen der Entnazifizierung war es Friedrich Schaffstein nicht möglich,..." - das liest sich schon fast apologetisch, da wuesste man gerne, was ihm nach dem Krieg konkret zur Last gelegt wurde. Wieviel Einfluss/Prominenz hatten seine Theorien waehrend der NS-Zeit? Ich glaube, aus dem Artikel kann man noch mehr herausholen. --Elian Φ 00:18, 23. Okt. 2006 (CEST)Beantworten