Diskussion:Friedrich Christian Boock

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Iiigel in Abschnitt Däne?

Däne?? Bearbeiten

Windeby ist nicht Dänemark und war es auch im 18. Jahrhundert nicht, warum also wird Boock as Däne bezeichnet und katalogisiert? --Agnete (Diskussion) 18:59, 26. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Kategorie:Rechtswissenschaftler (18. Jahrhundert) Bearbeiten

Die Anwendung der Kategorie auf Boock ist zweifelhaft. Nicht jeder, der Rechtswissenschaft studiert hat, ist auch ein Rechtswissenschaftler im Sinne der Kategorie. Siehe: Kategorie:Rechtswissenschaftler. Viele juristische Praktiker (Richter, Beamte, Anwälte) veröffentlichen Aufsätze oder Bücher, ohne deshalb zu Rechtswissenschaftlern zu werden. --Malabon (Diskussion) 21:44, 26. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Däne? Bearbeiten

Ahoi Agnete! Ich beziehe mich bei der Staatszugehörigkeit auf den Umstand, dass das Herzogtum Schleswig (und Windeby lag damals im Herzogtum Schleswig) bis 1864 als dänisches Reichs- und Königslehen nicht zum Römisch-Deutschen Reich oder zum Deutschen Bund gehörte. Daher fällt es mir schwer, die Kategorie Deutscher zu wählen.

Das Herzogtum Schleswig war zwar ein dänisches Lehen, wurde aber niemals vom dänischen König regiert, sondern vom Herzog (auch wenn das dank Personalunion lange Zeit dieselbe Person war), und von der Deutschen Kanzlei, die über lange Zeit gleichzeitig das Außenministerium war (was eigentlich alles aussagt über die Sicht der Zeitgenossen), verwaltet. --Agnete (Diskussion) 18:06, 27. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Windeby gehörte zum Dänischen Gesamtstaat, nicht aber zum Königreich Dänemark. Insofern ist die Kategorisierung als Däne korrekt; die Einstufung als Deutscher wäre ebenfalls nicht falsch, weil Boock innerhalb des Vielvölkerstaates Dänischer Gesamtstaat der deutschen Volksgruppe angehörte. Gruß --Iiigel (Diskussion) 10:27, 16. Aug. 2018 (CEST)Beantworten