Diskussion:Freistellungsbescheinigung

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Markus Bärlocher in Abschnitt Verständlichkeit

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. §48 b Abs.1 Satz 1 des EStG Bearbeiten

...an alle Wissenden. Ich hatte gehofft zum o.g. Thema hier Infos zu finden. Der Bauträger interessiert mich da jetzt nicht. Schade, dass das Thema hier sehr dünn erläutert ist. Wenn ich mehr darüber wüsste würde ich´s gerne ergänzen. Vielleicht übernimmt das einer von euch, der sich auch damit auskennt. ;-) Wikipedia würde ich an der Stelle empfehlen einen den Artikel zu kennzeichnen, da dieser wahrscheinlich nicht vollständig ist. (nicht signierter Beitrag von 217.92.33.177 (Diskussion) 08:57, 19. Aug. 2011 (CEST)) Beantworten

Gibt es eine Frist, nach deren Ablauf die Freistellungsbescheinigung nicht mehr gültig ist? (nicht signierter Beitrag von 62.153.75.253 (Diskussion) 15:02, 27. Dez. 2013 (CET))Beantworten

Verständlichkeit Bearbeiten

Was bedeuten denn nun diese juristichen Texte konkret? Kann das bitte jemand aun Beispielen in Alltagssprache ausdrücken? Gruss, --Markus (Diskussion) 19:00, 8. Dez. 2019 (CET)Beantworten