Diskussion:Franz Schlegelberger

Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von 88.64.225.53 in Abschnitt Positionen zur Endlösung
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Literaturangabe Bearbeiten

Wer immer die Literaturangabe "Freiwillige Gerichtsbarkeit" im Abschnitt "Werke" mit den Vorwortzitaten eingefügt hat - ich bin fast sicher, daß das "nahe zubringen" in der 3. Zeile dort "neue Rechtschreibung" ist und dort "nahezubringen" stehen müßte. Wer kann das überprüfen?--Ulula 09:04, 23. Jan 2006 (CET)

Dokumentation Bearbeiten

Der erste Brief ist nicht exakt wiedergegeben. Statt "Reichsminister des Inneren" muß es richtig heißen "Reichsminister des Innern". Und, wer dazu in der Lage ist, möge das Zitat nachprüfen. Ich denke, daß es statt "Gleichschaltung" richtig heißen muß "Gleichstellung". "Gleichschaltung" bezog sich im NS-Jargon auf Organisationen.--Ulula 16:56, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Revert am 27. April 2007 Bearbeiten

In den vergangenen Wochen sind von (einem) nicht angemeldeten Benutzer(n) massive Änderungen am Artikel vorgenommen worden, die zum einem formale Mängel aufweisen, zum anderen Schlegelberger zu einem (Fast-) Widerstandskämpfer uminterpretieren. Letzteres ist nicht akzeptabel. Zwei Beispiele herausgegriffen:

  • Schlegelberger wurde angeblich nicht Reichsjustizminister, weil er nur 1,65 groß war. Goebbels war genauso groß und blieb ungestört Propagandaminister.
  • "Am 30. Januar 1938 wurde Schl. im Rahmen einer alle höheren Reichsbeamten betreffenden Globalaktion die Mitgliedschaft in der NSDAP verliehen." & "Da er selber erst seit 1938 mehr oder weniger gezwungen Mitglied der Partei geworden war, ..." Damals gab es zumindest offiziell noch eine Aufnahmesperre für die NSDAP. Das jemand gegen seinen Willen NSDAP-Mitglied wurde, halte ich für nahezu ausgeschlossen, wenn das tatsächlich der Fall sein sollte, sollte das durch unabhängige Quellen (also nicht eigene Memoiren o.ä.) einzeln belegt werden.

Auseinandersetzungen zwischen Justiz und Sicherheitsapparat gab es, die halte ich aber für ein Bestreben, die eigene Macht zu wahren, was die Justiz angeht.

Aus den genannten Gründen reverte ich auf die Version: 01:14, 28. Mär. 2007 Nicolas17 (Diskussion | Beiträge) (Defekter Weblink entfernt) , wohlwissend dass die auch noch verbessert werden kann. --Hozro 18:05, 27. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Nach wie vor ist ein von ihm herausgegebener Kommentar zum Handelsgesetzbuch (HGB) im Gebrauch. Bearbeiten

Was soll eigentlich dieser unsinnige Kommentar? Klar sind antiquarische Bücher noch in Gebrauch, wenn man bspw als Rechtshistoriker herausfinden will, wie sich die Rechtslage oder die Rspr früher darstellte. An anderer Stelle könnte man behaupten, der Kommentar von Globke zu den Blutschutzgesetzen sei noch im Gebrauch. Entweder umformulieren oder entfernen. Vorschlag: Schl. war Autor eines (viel/ noch zitierten) Kommentars zum HGB. (nicht signierter Beitrag von 178.0.178.161 (Diskussion) 16:19, 1. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Die IP hat recht. Der letzte Band der 5. Auflage des Kommentars (1977ff.) ist 1992 erschienen, seither gab es eine HGB-Reform. Dass der Kommentar noch "in Gebrauch" sei, kann man daher wohl kaum sagen. Ich entferne die Passage. Gert Lauken (Diskussion) 17:39, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten

"Hyperinflation" Bearbeiten

Der Satz "Zu seinen zahlreichen Arbeiten in dieser Zeit gehörte der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer neuen Landeswährung, das die Hyperinflation der Reichsmark beenden sollte." steht zumindest an der falschen Stelle; offensichtlich handelt es sich um die Einführung der Rentenmark. Dass S. damals daran beteiligt war, mag sein, dass er es maßgeblich zuwege gebracht hat, ist zu bezweifeln. Also eher weg damit.--Le Huic (Diskussion) 22:29, 1. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Es steht immer noch an der gleichen Stelle, hat mit Schlegelbergers Tätigkeit im NS-Staat augenscheinlich nichts zu tun (aber wer weiß, was der Verfasser dabei gedacht hat), sondern dürfte zu Schlegelbergers zahlreichen - teils hochrangigen - Arbeiten vor 1933 gehören. Insofern finde ich es 'schwierig' belegfrei zu behaupten, Schlegelberger habe nicht maßgeblich daran mitgearbeitet. Lege mir das mal bis 2032 in die Wiedervorlage. --2A02:908:F11:A9C0:9DDF:7AD5:BA51:2B6B 18:20, 9. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Ein diesbezüglicher Gesetzeskommentar von 1925 ist unter Werke aufgeführt. Die behauptete Existenz einer anderen Arbeit wäre überhaupt erst einmal zu belegen; solange das nicht erfolgt, plädiere ich für Streichung. --Lexberlin (Diskussion) 14:57, 10. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Ernennung zum Staatssekretär Bearbeiten

Die Angabe „Am 10. Oktober 1931 wurde Schlegelberger zum Staatssekretär im Reichsjustizministerium unter Justizminister Franz Gürtner ernannt.“ kann so nicht zutreffen. Wenn das Ernennungsdatum stimmt, dann erfolgte die Ernennung nicht unter Gürtner, denn in dessen Artikel steht, dass er 1932 Minister wurde. Am 10. Oktober 1931 war Curt Joel Minister geworden.--Lexberlin (Diskussion) 23:55, 4. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Positionen zur Endlösung Bearbeiten

Im Text wird bereits erwähnt, dass er sich einsetzte, die Möglichkeit zum Verbleib im Reich auf alle unfruchtbaren/sterilisierten Halbjuden auszudehnen. (Nach den ersten Vorschlägen gab es hierfür noch weitere Bedingungen.) Er wollte aber darüber hinaus die deutsch verheirateten Halbjuden auch von der Sterilisierung ausnehmen. Außerdem sprach er sich gegen jede Zwangsscheidung von Mischehen aus. Vielleicht könnte man das einarbeiten. Meines Wissens ist Schlegelbergers Position die "liberalste" in der ganzen überlieferten Ämterdiskussion zur Endlösung. Als solche ist sie von großem historischem Interesse. (Dass sie trotzdem verbrecherisch ist, bleibt natürlich unzweifelhaft.) 88.64.225.53 02:48, 7. Feb. 2024 (CET)Beantworten