Diskussion:Flötzinger Brauerei

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Oliver S.Y. in Abschnitt Lemma

Einzige Privatbrauerei im Rosenheimer Raum Bearbeiten

Die Brauerei Rothmoos in Halfing ist ebenfalls eine Privatbrauerei mit Vollsortiment. Somit ist der Flötzinger Bräu nicht die einzige. (nicht signierter Beitrag von 178.27.139.110 (Diskussion) 09:18, 28. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

Seit wann ist Halfing Rosenheim? --Mamicale (Diskussion) 13:26, 6. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Es ist ja der Raum Rosenheim gemeint und Halfing liegt im Landkreis Rosenheim. Gruß--BA123 (Diskussion) 13:39, 6. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Andersherum wird ein Schuh draus. Im Artikel ist die Stadt Rosenheim gemeint und Halfing liegt im Landkreis. Also ist korrekt was im Artikel steht. --hg6996 (Diskussion) 13:47, 6. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Ja, vollkommen richtig. Ist die einzige Brauerei in Rosenheim. --Mamicale (Diskussion) 13:51, 6. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Lemma Bearbeiten

Die Verschiebung von Flötzinger Bräu auf "Flötzinger Brauerei" widerspricht Wikipedia:Namenskonventionen#Unternehmen nach Gängigkeit. Flötzinger Bräu ist die übliche Bezeichnung z. B. auch der Homepage oder auf den Bierflaschen. Die Verschiebung beruht auf abweichenden Regeln für Brauereien die der Verschieber zu etablieren versucht Diskussion:Bürgerbräu Bad Reichenhall#Lemma. --Bmstr (Diskussion) 19:29, 31. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Hallo! Auch hier ist Deine Auslegung falsch. Für Unternehmensartikel haben Unternehmensnamen verwendet zu werden. "Der Artikeltitel muss korrekt wie gängig sein" - und die Reihenfolge ist beabsichtigt, nur wenn mehrere korrekte Varianten gängig sind, ist zwischen diesen gemäß den Spezialregeln zu verfahren. Der Unternehmensname lautet "Flötzinger Brauerei Franz Steegmüller GmbH & Co. KG" - darum ist ein Lemma mit Bräu keine korrekte Option. Auch hier verwechselst Du wieder die Bedeutungen. "Flötzinger Bräu" ist die eingetragene Wortmarke des Unternehmens, nicht der Unternehmensname [1]. Oliver S.Y. (Diskussion) 20:23, 31. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Nein Du verengst hier unzulässig Unternehmensname auf juristischen Unternehmensnamen. Solche Verschiebungen gehören diskutiert. Spätenstens seit Diskussion:Bürgerbräu Bad Reichenhall müsste Dir klar sein, dass die Mehrheit der Benutzer das Thema anders sieht als Du und daher zumindest eine Vorabdiskussion nötig ist. --Bmstr (Diskussion) 22:24, 31. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Unternehmen unterliegen nunmal bei der Namenswahl gesetzlichen Regelungen. Was soll es denn sonst sein? Du wählst doch eigentlich nur lieber den juristischen Markennamen, oder eine ungeschützte Werbeaussage. Ansonsten stimmt mir Mammut74 zu, damit sind zwei Drittel der Hauptautoren beteiligt. Kannst gern mitmachen, nur solltest dann bessere Belege für Deine Position bringen, und nicht Diskussionen fordern, ohne dafür eine Grundlage zu liefern. Denn Du behauptest ja bloß, daß es die "übliche Bezeichnung" sei. Oliver S.Y. (Diskussion) 23:08, 31. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Ich wähle das Lemma nach den Regeln der Lemma-Wahl für Unternehmen. Habe ich Dir inzwischen mehrfach erläutert, dass da der jur. Unternehmensname nur ein Aspekt ist. Gerade Brauereien sind eben oft nicht unter dem jur. Namen (Firma) bekannt sondern unter einer Etablisment-Bezeichnung, einer Geschäftsbezeichnung usw..
Hier liegt der Fall ganz klar 68.300 Google-Treffer für "Flötzinger Bräu" lediglich 27.300 Treffer für "Flötzinger Brauerei"! (heutiger Abruf).
Benutzer:Mammut74 hat sich hier an der Diskussion überhaupt nicht beteiligt, geschweige denn, dass er Dir zugestimmt hätte! --Bmstr (Diskussion) 08:51, 3. Jun. 2017 (CEST)Beantworten
Hallo! Nochmals, was Du hier machst, also lauter Einzeldiskussionen zu starten, entspricht nicht unserem Vorgehen! Du hast es nicht erläutert, sondern behauptet. Die Lage ist hierbei sogar klar, weil in Deutschland die Unternehmennamen durch das Handelsrecht eindeutig definiert sind. Die jur. Namen sind darum auch meist die Geschäftsbezeichnungen im allgemeinen Verkehr. Für anderes solltest Du Belege bringen. Google bringt hier gar nichts, weil es nicht zwischen Markenname und Unternehmensname trennt. Wäre nur hilfreich zwischen verschiedenen Unternehmensnamen. Oliver S.Y. (Diskussion) 13:10, 3. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Deine immer gleichen zu eng angelegten Ausführungen werden mit den Wiederholungen nicht richtiger. Unternehmensname ist nicht nur ein aktueller Handelsregisterauszug. Es ist eben gerade eine Betrachtung im Einzelfall nötig um die daher bewusst nicht nach Art eines Kochrezepts gehaltenen einschlägigen Wikiregeln richtig anwenden zu können. Du führst einerseits bei den Kat.-Angaben Unternehmensnamen und Marken zusammen, hier legst Du wieder ganz eine andere Betrachtung an den Tag. Das ist alles nicht schlüssig, nicht ausdiskutiert ... . --Bmstr (Diskussion) 19:08, 3. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Nochmals zur Erinnerung, Du warst es, der hier mit einer extrem eng angelegten Interpretation von WP:NK den Konflikt begann. Und dann mußt Dich halt entscheiden, entweder einen längeren oder kürzeren gängigen und korrekten Unternehmensnamen. Und diese werden in Deutschland nunmal durch das Handelsrecht klar definiert. Wir verkürzen diese aus Praktikabilitätsgründen, aber ändern tun wir sie auf keinem Fall nach eigenem Gusto. Ansonsten habe ich nur vollendet, was diverse Benutzer ohne Absprachen und Konzept begonnen haben. Auch da gibt es eine enge Auslegung, welche ich bevorzuge, aber die wird abgelehnt, dann muß man aber auch mit der liberalen Maximumpraxis leben. Wobei eben "Marke" viel unbestimmter ist als Unternehmensnamen. Was Du vieleicht meinst, sinder Unternehmensbezeichnungen, nur sind die als Lemma gemäß WP:NK nicht erwünscht. Und es bleibt die Frage des Nachweises der Korrektheit immer noch offen, trotz Google.Oliver S.Y. (Diskussion) 01:39, 4. Jun. 2017 (CEST)Beantworten