Diskussion:Fiat iustitia et pereat mundus

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 2A02:908:1963:180:7447:7BCB:FC0C:1520 in Abschnitt Kant hat die Aussage auch recht im originären Sinne gebracht:
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Gab's nicht neulich erst eine Diskussion, ob jedes Zitat einen eigenen Artikel haben sollte? --217.248.242.59 22:30, 31. Jul 2005 (CEST)

Also mir hat's gerade geholfen, dass ich das hier finden konnte. :)

Was ist mit der Variante "fiat ius...", die die häufigere zu sein scheint? Der link zur Deutung ist prima. Die Idee mit cui bono halte ich aber für abwegig. Witwe Bolte 09:45, 4. Sep. 2007 (CEST)Beantworten


Heißt es nicht irgendwo: "et pereat (pereant) mundi"? (nicht signierter Beitrag von 194.24.138.1 (Diskussion | Beiträge) 08:44, 25. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

Lemma mit Komma? Bearbeiten

M.E. ist das Komma im Lemma falsch. Vorschlag: Neues Lemma ohne Komma und für dieses Lemma ein Verweis dorthin. --Hans-Jürgen Streicher 17:30, 1. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Wahlspruch Ferdinand I. richtig erfasst? Bearbeiten

Die vorgefundene Fassung deutet den Wahlspruch von Ferdinand I. negativ. Das kann ich mir in dieser Zeit nicht so ganz vorstellen und richtig dürfte die ursprüngliche positive Bedeutung sein. Gibt es für die Deutung des Wahlspruchs einen Beleg? --Hans-Jürgen Streicher

Alternative Übersetzung Bearbeiten

Ich habe folgenden Absatz gelöscht:

Vor dem Hintergrund des Ursprunges in der römischen Rechtslehre spricht andererseits viel dafür, dass es sich bei der herrschenden Variante der Übersetzung um einen Fehler handelt. Das Wort mundus lässt sich auch mit Putz übersetzen.[1] Hiernach könnte die komplette Übersetzung dieser Rechtssentenz lauten: Die Gerechtigkeit muss ihren Lauf nehmen und der Putz zunichte werden.[2] Diese Übersetzung kann damit gedeutet werden, dass unabhängig von der gesellschaftlichen Stellung, sprich dem Anschein (Putz) eines Bürgers, Gerechtigkeit herrschen soll und nicht etwa, dass die Gerechtigkeit soweit praktiziert werden kann, bis die Welt untergeht.

Das erscheint äußerst weit hergeholt, und scheint nichts weiteres zu sein als Wörterbuch + freie Assoziation . In der angeführten Literatur (Rolf Gröschner) ist die Argumentation für die alternative Übersetzung nicht belegt. Auch nicht die Behauptung, dass der Spruch aus der römischen Rechtslehre kommt. Außerdem ist Gröschner eben kein Altphilologe sondern Rechtswissenschaftler. Lodp (Diskussion) 20:14, 27. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

  1. latein-deutsch, Pons. das Sprachportal, http://de.pons.eu/latein-deutsch/mundus, am 23. November 2011
  2. Gröschner, Rolf, Juristenlatein, http://www.recht.uni-jena.de/o02/materialien_WS2011_12/Einfuehrung/Juristenlatein.pdf, am. 23. November 2011

Übersetzung Hadrian VI Bearbeiten

Können die Wikipedia-Leser alle so gut Latein, dass es hier keiner Übersetzung bedarf: absolutiones ab homicidio non dantur nisi magna ex causa, et nisi auditis qui se laesos praetendunt, et ideo volumus audire utramque partem, quia animus noster est ut fiat justitia et pereat mundus. Und praetendere irritiert, ich übersetze mal: Begnadigungen werden bei Mord nicht gegeben, außer aus gewichtigem Grund und außer Ihr hört diejenigen, die vorgeben (praetendunt), geschädigt worden zu sein, weshalb ich beide Seiten hören möchte, denn unser Wunsch geht dahin, dass ...." (die Liebs-Übersetzung ist Quatsch, aber man versteht, warum er sie benutzt, denn mundus = Welt gibt wirklich gar keinen Sinn)

--Heraklit~dewiki (Diskussion) 19:28, 18. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Kant hat die Aussage auch recht im originären Sinne gebracht: Bearbeiten

"Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen leben auf Erden." (Aus: Metaphysik der Sitten). --2A02:908:1963:180:7447:7BCB:FC0C:1520 13:33, 10. Sep. 2019 (CEST)Beantworten