Diskussion:Fehmarnsundtunnel

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von L.Willms in Abschnitt Stand der Dinge heute, Mai 2024?

A 1 oder doch B 207? Bearbeiten

Ist denn schon sicher, dass das verbleibende Stück der Bundesstraße 207 zur A 1 hochgesuft wird? derzeit endet die Autobahn in Großenbrode, und danach geht die als Bundesstraße weiter. Es ist auch möglich, dass die Strecke vierspurig ausgebaut wird, aber die Bezeichnung B 207 behält. --H.A. (Diskussion) 09:29, 8. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Vielen Dank für diese Frage! Ich war mir ziemlich sicher, dass die Verbindung zwischen dem aktuellen Ende der Autobahn 1 bei Heiligenhafen Ost und Puttgarden zur A 1 hochgestuft wird, sobald der vierstreifige Ausbau abgeschlossen ist. Im BVWP 2030 lese ich jedoch auf der Seite 146, dass dieses Projekt als „B 207“ ausagewiesen ist. Ich werde die Angaben im Artikel entsprechend ändern. Beste Grüße -- JFH-52 (Diskussion) 12:43, 8. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Könnte mir auch vorstellen, dass das Projekt als Bundesstraße geplant und gebaut wird, aber nach Inbetriebnahme zur A1 hochgestuft wird. Welchen Sinn sollte es machen, wenn das kurze Teilstück zwsichen Puttgarden und Großenbrode als Bundesstraße ausgewiesen wird, der Fehmarnbelttunnel allerdings wieder als Autobahn? --H.A. (Diskussion) 14:32, 8. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Genau dies habe ich mir auch gedacht, als ich zunächst von der Autobahn 1 schrieb, die durch den neuen Tunnel geführt werden soll. Der gesamte Autobahnabschnitt zwischen Oldenburg in Holstein Süd und Heiligenhafen Ost liegt jedenfalls auf der Trasse der Bundesstraße 207, die in diesem Abschnitt dadurch unterging. Ich erwarte, dass spätestens nach der Verkehrsfreigabe des Abschnitts zwischen Heiligenhafen und dem Fehmarnbelttunnel wir dort auf einer Bundesautobahn fahren werden. -- Beste Grüße JFH-52 (Diskussion) 16:30, 8. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Zulässige Höchstgeschwindigkeit Bearbeiten

Ich bin gespannt, welches Tempolimit für Pkw im Tunnel verhängt wird. 80 km/h, wie üblich, oder 100 km/h wie in BaWü, sowie einigen Tunneln in Bayern und NRW. 100 km/h sind bei doppelröhrigen Tunneln auch gemäß den RABT 2006 (Richtlinien zur Ausstattung und Betrieb von Tunneln) möglich, wenn der Tunnel über entsprechende Sicherheitsvorkehrungen verfügt (z.B. Standspur, entsprechende Beleuchtung und genügend Fluchttüren). Sollten nur 80 km/h gelten, wird man dem Autofahrer schlecht erklären können, warum im weniger Kilometer entfernten Fehmarnbelttunnel 110 km/h gefahren werden darf (Zumindest ist dies bei Femern A/S so beschrieben). Und auch der Fehmarnbelttunnel wird - wie der Fehmarnsundtunnel mit Absenkkästen gebaut, die jeweils zwei Röhren mit je 2 Fahrspuren und Standstreifen mit Fluchttunnel sowie je zwei eingleisige Tunnelröhren für die Bahn enthalten. --H.A. (Diskussion) 14:38, 8. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Der Fehmarnbelttunnel wird von dänischen Firmen gebaut und später betrieben; dort wird vermutlich dänisches Straßenverkehrsrecht gelten. Der Fehmarnsundtunnel liegt in ganzer Länge innerhalb Deutschlands; dort gilt in jedem Fall die deutsche StVO. Schon allein deswegen ist kaum zu erwarten, dass in den beiden Tunnels dieselben Höchstgeschwindigleiten gelten werden. -- Beste Grüße JFH-52 (Diskussion) 16:44, 8. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Das ist korrekt, allerdings verläuft der Fehmarnbelttunnel auch zu einem Teil durch deutsche Hoheitsgewässer, von daher müsste geklärt werden, welches Recht da greift, aber wenn man die Geschwindigkeiten rechtlich soweit wie möglich annähern kann, würde das für einen besseren Verkehrsfluss sorgen. Also 100 im Fehmarnsundtunnel, 110 im Fehmarnbelttunnel. --H.A. (Diskussion) 17:10, 8. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Die Frage hat mich jetzt doch beschäftigt, und ich habe die Autobahn GmbH angeschrieben, welche seit 1.1.21 den Betrieb der deutschen Autobahnen übernommen hat. Seit 2019 gelten die neuen RABT 100/80, ergänzt durch die EABT 100/80. So ist es tatsächlich unter bestimmten Voraussetzungen (Beleuchtung, Sicherheitsstandards, etc.) möglich, dass in doppelröhrigen Tunneln 100 km/h erlaubt sind. Die Bundesländer hatten leichten Spielraum, aber nun werden die Vorschriften wohl bis 2023 vereinheitlicht. --H.A. (Diskussion) 14:56, 12. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Stand der Dinge heute, Mai 2024? Bearbeiten

Im Artikel heißt es: "Arbeiten sollten bis März 2022 abgeschlossen werden" Gibt es keine neueren Informationen? --L.Willms (Diskussion) 09:21, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten