Diskussion:Falk Balzer

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 89.204.153.84 in Abschnitt Quellen

Quellen Bearbeiten

Die Quellenangaben bis dato enthalten einige schwerwiegende Fehler. Justiziarin Haug würde niemals 2001 von einer "Mindestsperre von 2 Jahren" reden. Das war rechtlich 2001 nicht zulässig. 2 Jahre war die Höchste zu verhängende Sperre. Das Buch "Grenzwertig" beschreibt Österreich. Über Falk Balzer ist da nichts zu lesen. Als Quelle unbrauchbar. Wohl Werbung ... (nicht signierter Beitrag von 89.204.153.84 (Diskussion) 22:05, 2. Jan. 2015 (CET))Beantworten